TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ vom 27. Dezember 2018 von Manfred Mitterwachauer „Kräftemessen am Fleckerlteppich“

Innsbruck (OTS) Tirol pocht auf den Erhalt des eigenen Modells und setzt auf eine Verfassungsklage durch die Stadt Wien: In Sachen Mindestsicherung steht der Showdown zwischen Bund und Ländern erst bevor. Ob 2019 einen Sieger bringt, ist offen.

Die Bundesregierung wähnt sich auf der sicheren Seite. Der Verfassungsgerichtshof hat das oberösterreichische Modell der Mindestsicherung in weiten Teilen bestätigt. Das von Türkis-Blau in Begutachtung geschickte Grundsatzgesetz für eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung orientiert sich in seinen Grundzügen daran. Die Begutachtungsfrist läuft Anfang Jänner ab, bis zum Frühjahr soll das Gesetz beschlossen sein. Und dann?
Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass die Mindestsicherung bis Jahresende 2019 in Öster­reich keinesfalls harmonisiert sein wird. Denn für die Umsetzung der Bundesvorgaben ist jedes Land eigenverantwortlich, Übergangsfristen sind einzuräumen. Und der Widerstand gegen dieses Gesetz wächst gen Westen im selben Ausmaß, wie sich das Türkis der ÖVP neu in das Schwarz der ÖVP alt verfärbt und das blaue Koalitionspendant auf Bundes- durch das bekannte Grün auf Landesebene ersetzt wird.
In Tirol ist das nicht anders. Die ÖVP hierzulande lehnt das neue Modell nicht offen ab. Das Motto „Fördern und fordern“ trifft auf Zustimmung. Weil Tirol dieses bereits verfolgt. Vielmehr lautet die Botschaft an den Bund, dass das Niveau des Tiroler Modells erhalten bzw. nicht gesenkt werden soll. Letzteres ist eine berechtigte Befürchtung. Nicht einmal mit dem von der Bundesregierung den Ländern zugestandenen Spielraum von 30 Prozent – bezogen auf den Grundbetrag von 863 Euro – werden in Tirol die exorbitanten Wohnkosten für Mindestsicherungsbezieher zu schultern sein. Jeden Fall aber erneut zum Härtefall zu erklären, würde indes die Verwaltungskosten explodieren lassen. Auch das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Ungeklärt ist weiters, ob regionale Förderungen wie die Schulstarthilfe oder auch Schülerfreifahrten vom Bund in den neuen Mindestsicherungssätzen eingerechnet sind oder ob diese extra ausbezahlt werden können. Fragen über Fragen, die einer Befürchtung weiter Nahrung geben: Der Fleckerlteppich könnte bleiben.
Das Wort Klage nimmt Schwarz-Grün freilich nicht in den Mund. Hier will man lieber im Windschatten der roten Stadt Wien segeln, sollte diese eine Verfassungsklage einbringen. Denn bis zu solch einer höchstgerichtlichen Entscheidung könnte nicht nur das Tiroler Modell womöglich über 2019 hinaus Bestand haben. Und somit ginge das Kräftemessen zwischen Bund und Ländern in die Verlängerung – 2019 würde hier also keinen Sieger bringen.

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