TIROLER TAGESZEITUNG: Leitartikel vom 3. Juni 2019 von Wolfgang Sablatnig – Das Neuland im Kanzleramt

Innsbruck (OTS) Die bisherige Verfassungsrichterin Brigitte Bierlein wird heute als erste Bundeskanzlerin der Republik angelobt. Sie kann eine gute Kanzlerin werden – aber nur dann, wenn die Parteien im Nationalrat das auch zulassen.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat zuletzt nicht nur einmal betont, dass die Verfassung eine klare Handlungsanleitung für den Fall enthält, dass an der Spitze der Republik ein Vakuum entsteht, weil sich eine Regierung selbst in die Luft sprengt – oder dorthin gesprengt wurde.
Die Anleitung vermag aber nichts daran zu ändern, dass Politik mit der Übergangs- oder „Vertrauens“-Regierung Brigitte Bierlein unter neuen Vorzeichen stattfinden wird. Bierlein mag zwar eine gute Kanzlerin werden, in dem Sinn, dass sie gehört wird und die richtigen Worte zur rechten Zeit findet. Sie kann aber keine starke Kanzlerin im machtpolitischen Sinn sein. Denn auch wenn unter den neuen Ministern Spitzen­beamte sind, die ihre Karriere einer Partei verdanken: Mit der Expertenregierung wird ein Grundprinzip außer Kraft gesetzt, das unsere Politik genauso beherrscht wie in vielen anderen westlichen Demokratien, nämlich der Gleichklang von Regierung und Parlament. An seine Stelle tritt jetzt eine echte Teilung der Gewalten: hier das Parlament – und dort die Regierung, die in Ersterem über keine fixe Mehrheit verfügt.
Im Parlament geben weiter die Parteien den Ton an, so wie sie 2017 gewählt wurden. Eine ÖVP, die am Selbstverständnis als Kanzlerpartei festhält. Eine FPÖ, die sich trotz des Ibiza-Videos als Opfer des türkisen Machtkalküls sieht. Eine SPÖ, die am Scheitern der anderen zu zerreißen droht. NEOS, die im Machtpoker auf die Rolle als Edelkomparsen beschränkt sind. Und die Liste „Jetzt“, deren Ablaufdatum schneller kommt als erwartet.
Es sind die drei größeren Parteien, die mit wechselnden Mehrheiten noch Beschlüsse im Nationalrat fassen können. Es sind daher vor allem ÖVP, SPÖ und FPÖ, die gemeinsam Verantwortung dafür tragen, im Wechselspiel mit dem Bundespräsidenten und der Regierung Bierlein die Monate bis zur Nationalratswahl und der Bildung einer dann wieder politisch zusammengesetzten Regierung gut über die Runden zu bringen. Wunder dürfen wir uns in dieser Zeit nicht erwarten. Es wäre schon viel gewonnen, wenn sich alle Parteien ohne leicht zu durchschauende Scheinmanöver um eine pragmatische Abwicklung bemühen würden. Eine gütliche Einigung auf einen Wahltermin wäre zumindest ein Beginn. Doch damit ist es nicht getan: Zumindest bei wichtigen EU-Fragen wird sich Bierlein nicht auf das Verwalten beschränken können. Einen österreichischen EU-Kommissar etwa kann sie nur in Abstimmung mit dem Parlament vorschlagen.

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