Tiroler Tageszeitung „Leitartikel“ vom 31. Oktober 2017 von Manfred Mitterwachauer „Verdrängung auf mehreren Ebenen“

Innsbruck (OTS) - Wissend, dass mit Verboten weder das Obdachlosen-noch das Bettlerproblem in Innsbruck gelöst wird, hält die Mehrheit der Stadtpolitik an diesem Weg fest. Die Frage, ob der Weg der Verbote alternativlos ist, harrt noch einer Antwort.

Ist Innsbruck Österreichs Landeshauptstadt der Verbote? Das heute im Stadtsenat von einer Für Innsbruck/ÖVP-Mehrheit zu beschließende Alkoholverbot in weiten Teilen der historischen Altstadt sowie auch Teilen der Museumstraße bildet das vorläufige Ende einer langen Verbotskette. Den Auftakt hierzu machte vor nunmehr fast zwei Jahrzehnten der Haydnplatz. Dort war einst das städtische Sozialamt beheimatet. Dessen Klientel und in Folge die Zustände im Park riefen die Anrainer auf den Plan. Die Politik reagierte – das erste Alkverbot war geboren. Es folgten der Bozner und Südtiroler Platz (2008), die Fußgängerzone Maria-Theresien-Straße (2014) und zuletzt der ob seiner Drogenszene berühmt-berüchtigte Rapoldipark (2017). Über Letzteren wurde vor vielen Jahren zudem eine polizeiliche Schutzzone verhängt – inzwischen ein unbeachteter, weil allseits geduldeter oder auch verdrängter Dauerzustand. Seit Kurzem darf auch in der Altstadt und weiteren Teilen der Innenstadt nicht mehr öffentlich genächtigt werden.
Das grundsätzlich erlaubte stille Betteln ist in Innsbruck bei Gelegenheitsmärkten wie in der Advent- und Osterzeit verboten. Nicht zu vergessen das Rauchverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen. Amtsintern geprüft werden derzeit noch Strafen für achtlos weggeworfene Kaugummis und Zigarettenstummel.
Der Verdrängungsmechanismus, den viele der erlassenen Verbote auslösen, ist jenen wechselnden Mehrheiten, welche selbige im Gemeinderat beschließen, sehr wohl bewusst, wird aber zumeist ausgeblendet. Weil eben ein Verbot den schnelleren politischen Erfolg zeitigt – zumindest bis dasselbe Problem eine Ecke weiter wieder aufpoppt. Und denselben Kreislauf aus berechtigten Anrainerbeschwerden, behördlichen Ermittlungsverfahren und Politbeschlüssen erneut in Gang setzt. Eine Verbotszone wächst so nach der anderen – außer die Höchstgerichte funken dazwischen. Wie beim Thema Betteln. Bregenz und Salzburg können hier ein Lied singen. Die Frage, ob der Weg der Verbote alternativlos ist, harrt indes noch einer Antwort. Natürlich braucht es in Innsbruck mehr Notschlafplätze. Was tun aber mit Menschen, die solche Einrichtungen kategorisch meiden? Und wie kann man kleiner Randgruppen Herr werden, die nachweislich das öffentliche Leben stören, ohne gleich eine Anlassgesetzgebung zu bemühen? Verbote sind nicht per se abzulehnen, genauso wenig sind sie aber ein Allheilmittel.

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