Tourismus weist haltlose Unterstellungen der AK zurück

Von „massenhaften Fällen“ im Zusammenhang mit der Flexibilisierung der Arbeits-zeit könne keine Rede sein, stellt Hotelleriesprecher Moerisch klar.

Klagenfurt (OTS) - Als haltlose Unterstellungen bezeichnet heute der Obmann der Fachgruppe Hotellerie der Kärntner Wirtschaftskammer, der Unternehmer Sigismund E. Moerisch, die Kritik der Arbeiterkammer, wonach es „massenhaft“ zu Verstößen gegen die gesetzlich vorgesehene Freiwilligkeit bei der Leistung von Überstunden komme. Er halte es für unverantwortlich seitens der Arbeitnehmervertretung, eine ganze Branche in Verruf zu bringen, die ohnehin mit großen Herausforderung bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern zu kämpfen habe, unterstrich Moerisch: „Mit dieser pauschalen Panikmache ist niemandem gedient. Die Wirtschaftskammer nimmt aber die aufgetauchten Einzelfälle ernst und wird ihre Mitgliedsbetriebe nochmals gezielt über die gesetzlichen Neuerungen informieren.“

Wie Moerisch betonte, bekenne sich der Tourismus als bedeutender Arbeitgeber in Kärnten selbstverständlich klar zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Freiwilligkeit bei der Überstundenleistung: „Wir distanzieren uns eindeutig von Formulierungen in Dienstverträgen, die - in welcher Form auch immer -auf eine Einschränkung des gesetzlichen Ablehnungs- bzw. Wahlrechtes der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abzielen.“ Über Initiative der Fachverbände von Gastronomie und Hotellerie werde ein großes Steuerberatungsunternehmen die in diesem Zusammenhang missverständliche Formulierung ab sofort in seinen oft verwendeten Dienstvertragsmustern nicht mehr verwenden, kündigte Moerisch an.

Darüber hinaus werde die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft ihre Betriebe speziell über diese sensible Thematik informieren. Moerisch:
„Motivierte Mitarbeiter sind speziell in unserem Beruf eine Voraussetzung für zufriedene Gäste. Wenn der eine oder andere Betrieb noch Anpassungsbedarf an die neue gesetzliche Regelung hat, werden wir da-zu gerne und umfassend beraten.“ Diese Informationsoffensive reicht von ausführlichen Berichten über die gesetzeskonforme Anwendung der 12-Stunden-Regelung in den Kammermedien über Sonder-Newsletter für alle Gastronomie- und Hotelleriebetriebe und die Übermittlung entsprechender Infoblätter bis hin zu einem Arbeitsvertrag-Check und gezielter Kollektivvertragsberatung durch das Servicezentrum und die Tourismussparte der Wirtschaftskammer.

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Wolfgang Kuttnig, MAS
T 05 90 904 – 600
E wolfgang.kuttnig@wkk.or.at
W wko.at/ktn/tourismus

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