Trotz Mangel an gehörlosem Lehrpersonal: Lehrerin sollte nicht weiter beschäftigt werden

Barrieren für gehörlose PädagogInnen an diesem Fall besonders deutlich sichtbar

Wien (OTS) - Die Begriffe „Inklusion“ bzw. „Bilingualität“ sind in aller Munde. Vielfach werden sie vor allem im Bildungswesen genannt und sowohl von privaten, als auch von öffentlichen Bildungseinrichtungen Image-wirksam vermarktet. Doch was steckt dahinter? Wird Inklusion auch wirklich umgesetzt? Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie viel Unterschied zwischen öffentlicher Kommunikation und tatsächlicher Umsetzung liegen kann.

Frau W. ist Lehrerin in einer bilingualen Klasse in Wien. Sie hat im Gegensatz zu ihren KollegInnen – trotz mehrjähriger engagierter Lehrtätigkeit – keinen unbefristeten Vertrag. Jedes Jahr muss sie bangen, ob sie auch im nächsten Schuljahr an ihrer Schule, an der sie seit fünf Jahren unterrichtet, weiter unterrichten darf. Was sie von ihren KollegInnen unterscheidet? Sie unterrichtet als eine der wenigen ausgebildeten gehörlosen Sonderschulpädagoginnen in einer bilingualen Klasse – mit einer vollen Lehrverpflichtung. Wie jedes Jahr fragt sie nach ihrem Vertrag für das kommende Schuljahr und erhält die Antwort, dass man für sie zukünftig  „keine Verwendung“ mehr hätte. Die Begründung: Es gäbe keinen weiteren Bedarf für eine bilinguale Klasse an ihrer Schule – die zwei schwerhörigen Kinder bräuchten keine Gebärdensprache um alles verstehen zu können, so das Urteil einer mobilen Schwerhörigenpädagogin. Dass nur 10 Minuten für diese Überprüfung aufgewendet wurden, die schwerhörigen Kinder laut Aussagen ihrer Eltern sehr wohl von der bilingualen Lehrmethode profitieren und diese Schwerhörigenpädagogin keinerlei ÖGS-Kompetenz aufweist, soll hier nicht unerwähnt bleiben.

Nach Protesten und diversen Berichterstattungen über diesen Fall zieht der Stadtschulrat die Kündigung zurück. An ihrer Schule mit voller Lehrverpflichtung weiterarbeiten kann Frau W. dennoch weiterhin nicht – diese Option gibt es nicht mehr. Ein genereller Schulwechsel bzw. eine Aufteilung ihrer Lehrverpflichtung zwischen ihrer derzeitigen und einer anderen Schule in einem anderen Bezirk sind die Optionen, die geboten werden.

Der Stadtschulrat Wien kündigt auf seiner Webseite unter dem Motto „Einsprachigkeit ist heilbar“ eine „große Wiener Bilingualitätsoffensive“ an. Da verwundert die Erst-Entscheidung, eine gehörlose Pädagogin – hochmotiviert, bestens geeignet und ausgebildet – freizustellen.

Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes, zu diesem Fall: „Trotz der Rücknahme der Kündigung: Der engagierten Pädagogin wird die volle Lehrverpflichtung an ihrer Schule genommen. Der Stadtschulrat weiß absolut nicht zu schätzen, was er an dieser Pädagogin hat und hat erst auf öffentlichen Druck hin die Kündigung zurückgezogen. Ich vermute, nächstes Jahr wird dasselbe Spiel erneut gespielt. Die Pädagogin wird durch solch eine Vorgehensweise ungerecht behandelt und unter Druck gesetzt.“

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Gehörlosenbund
Tel.: 01 60 30 853
sekretariat@oeglb.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen