Uber scheitert auch mit Rechtsmittel im Exekutionsverfahren

Rekursgericht bestätigt, dass Strafbeschlüsse zu Recht ergehen

Wien (OTS) Wie bereits bekannt, hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gegen Uber Strafen in Höhe von bislang 680.000 Euro wegen Verstößen gegen die im April vom Handelsgericht Wien erlassene einstweilige Verfügung verhängt. Uber hat angekündigt gegen die Exekutionsbewilligung und die Strafbeschlüsse Rechtsmittel zu erheben – und ist nun auch damit gescheitert. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht hat in seiner ersten Entscheidung klar gegen Uber entschieden und dazu Folgendes ausgeführt: „Es kann daher kein Zweifel bestehen, dass die im Antrag behaupteten Vorgänge Titelverstöße darstellen. Auch aus § 36 Abs 3 Wiener Taxi-, Mietwagen und Gästewagenbetriebsordnung und der Auslegungspraxis dazu ist nichts anderes abzuleiten.“ 

„Wir freuen uns, dass nun auch das nächste mit Uber befasste Gericht uns Recht gibt. Bislang konnte Uber keine einzige Entscheidung für sich erwirken“, so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, zum aktuellen Beschluss. Auch Taxi 40100-Anwalt Dieter Heine betont nochmals: „Uber wird sich an die Gesetze halten müssen, der Staat wird sich die dauerhafte Missachtung geltenden Rechts nicht gefallen lassen. Der heute zugestellte Beschluss ist ein weiterer Beleg dafür“.

Rückfragen & Kontakt:

Taxi 40100
Mag. Eveline Hruza, Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
e.hruza@taxi40100.at

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