UG-Novelle – Rat für Forschung und Technologieentwicklung sieht Universitäten gefordert

Aktive Studierende setzen aktive Universitäten voraus

Wien (OTS) Im aktuellen Entwurf zum Universitätsgesetz 2002 werden aus Sicht des Rates wichtige Schritte zur Schaffung effizienterer Strukturen an den Universitäten gesetzt. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen u.a. für mehr Verbindlichkeit bei den Studierenden sorgen, fordern aber auch die Universitäten auf, die Studierenden aktiv und professionell zu unterstützen.

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung begrüßt die UG-Novelle, da die Universitäten damit gesetzliche Rahmenbedingungen erhalten, um flexibel auf die sich dynamisch ändernden Herausforderungen an Bildung und Ausbildung reagieren zu können.

Klara Sekanina, die Vorsitzende des Rates, verweist gleichzeitig aber auch darauf, dass die Universitätsleitungen diese Möglichkeiten nun auch nutzen sollten, um die Universitäten zukunftsorientiert aufzustellen.

So hat beispielsweise die Corona-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub und zur Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Präsentationsformate geführt, die auch künftig zum Einsatz kommen werden. „Um diesen Impuls optimal in die Zukunft zu übertragen und sicherzustellen, dass die Studierenden davon profitieren, braucht es zwei Voraussetzungen für den optimalen Einsatz dieser digitalen Tools: Einerseits müssen die Lehrveranstaltungen neu konzipiert werden, andererseits wollen auch die technischen und didaktischen Unterstützungsleistungen für die Vortragenden rasch aufgebaut werden“, fordert Sekanina.

Auch die Formen der Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Studierenden können dabei neu strukturiert werden, wie es in der Stellungnahme des Forschungsrates heißt. Das schließt auch eine Weiterentwicklung der Studiencurricula mit ein, die zusätzlich zu einer äquivalenten ECTS-Bewertung auch hinsichtlich ihrer Qualifikationsziele evaluiert und neben digitalen Kompetenzen auch die Vermittlung transversaler Kompetenzen ausweisen sollten.

In der Erfüllung der Mindeststudienleistung durch Studierende sieht Klara Sekanina kein Problem, eine 10-jährige Sperre halten sie aber für überzogen. Um Interdisziplinarität zu fördern, schlägt der Rat in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zudem vor, dass jenen, die ein Doppel- oder Mehrfachstudium betreiben, der Studienerfolg in einem Studium im Ausmaß von 48 ECTS-Punkten im Zeitraum von zwei Jahren den Zugang zu weiteren Studien erlauben sollte.

Weiters schlägt der Forschungsrat bei der Gestaltung der Wahl des Rektors bzw. der Rektorin vor, dem Senat ein erstes Vorschlagsrecht einzuräumen. Ergänzend wird eine Erweiterung der Findungskommission auf sieben Personen vorgeschlagen. Zum heftig geführten Diskurs betreffend veränderte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Leitungsorgane der Universitäten verweist der Rat darauf, dass der produktiven und konstruktiven Zusammenarbeit der Gremien angemessener Raum gegeben werden sollte und die Akzeptanz von Entscheidungen vor allem durch eine respektvolle Kommunikation gefördert wird.

Download der Stellungnahme des Rates unter: https://www.rat-fte.at/stellungnahmen.html

Rückfragen & Kontakt:

DI Dr. Ludovit Garzik – Geschäftsführer des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
Tel.Nr.: 01/7131414
E-Mail: l.garzik@rat-fte.at

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Quelle

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