Umfriedete Eigenjagden erhalten – Paradiese für Wildtiere

Anschlag auf das Grundeigentum in Niederösterreich geplant. Massenabschlachtung von Wild droht

Wien (OTS) - Mit sattem Rot kämpfte sich die Sonne durch den morgendlichen Nebel, als wir gemeinsam dem Wasserlauf folgten, der von der Donau kommend durch das Revier floß. Seit dem ersten Dämmerlicht hatten wir unzählige Wildtiere beobachten können, die an unserer Anwesenheit kaum Anteil nahmen. Die Schönheit des anbrechenden Morgens in dieser verzauberten Landschaft war atemberaubend. Sanft erhoben sich mit kräftigem Gras bewachsene Rettungshügel, die dem Wild Nahrung boten und bei Hochwasser das Überleben ermöglichte. Zahllose von Schilf eingefasste Tümpel, sogenannte Suhlen, die Abkühlung für Hirsche und Wildschweine garantierten, waren über das gesamte Gebiet verteilt. Dicht bewachsene Areale boten ausreichend Deckung, große Freiflächen genug Möglichkeiten für das Rotwild, die Umgebung zu beobachten. Wir befanden uns in einer sogenannten umfriedeten Eigenjagd in den Donauuauen im Grenzgebiet von Niederösterreich und Oberösterreich. Die Grundeigentümer diese Jagdgebiete hatten in den letzten paar Jahren mit unfassbar polemischen Angriffen, naturfremder und spendenfinanzierter Tierrechtsbewegungen zu kämpfen. Die Anzahl der von diesen Organisationen in Umlauf gebrachten Lügen über den Betrieb dieser Jagdgebiete und den Lebensraum des Wildes darin, erscheinen unendlich. Noch schlimmer erscheint jedoch das Einknicken eines Mitglieds der Niederösterreichischen Landesregierung vor den erpresserischen und undemokratischen Methoden dieser Tierrechtler. In diesem Revier wird nur vom Ansitz oder bei der Pirsch gejagt. Bewegungsjagden finden nicht statt. Die Erlegung ausgesuchter Wildtiere erfolgt aufgrund wildbiologischer Kriterien. Es werden in erster Linie reife männliche Stücke vom Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Sikawild erlegt. Um die Alters- und Geschlechtstruktur der Populationen zu erhalten, werden aber auch Nachwuchsstücke aller Wildarten entnommen. 74 dieser umfriedeten Eigenjagden gibt es im Bundesland Niederösterreich. 71 davon werden noch bewirtschaftet. Die in einigen, wenigen Revieren durchgeführten Bewegungsjagden auf Schwarzwild unterscheiden sich in keinster Weise von Jagden in freier Wildbahn und sind von der Anzahl der Jagden per anno behördlich beschränkt. Der wesentliche Vorteil in den umfriedeten Eigenjagden ist aber neben der vollkommenen Ruhe und einem perfekten Lebensraum für die Wildtiere, dass jedes Stück, das bejagt wird auch sicher gefunden und zur Strecke gebracht werden kann. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wurde in den letzten paar Jahren von den Bezirksverwaltungsbehörden strengstens überprüft. Es kam zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Die Gesamtfläche dieser umfriedeten Jagdgebiete in Niederösterreich beträgt etwa 25.000 ha. Die kleinsten Jagdgebiete haben etwa 150 ha, das größte 2000 ha. Die Durchschnittsgröße liegt bei etwa 330 ha. Die jährliche Produktion beträgt etwa 360 Tonnen feinstes Wildbret. Im Vergleich zu der gesamten Wildbretproduktion der Reviere Österreichs von rund 6.800 Tonnen, von denen etwa 1.500 Tonne hochwertigstes Wildbret exportiert werden nur ein kleiner aber wichtiger Anteil. In Österreich werden pro Jahr etwa 8.600 Tonnen Wildpret verbraucht. Etwa 2.600 Tonnen werden aus Neuseeland und anderen Gebieten über elendslange Transportwege importiert. Etwa 50.000 Wildtiere leben in diesen umfriedeten Jagdgebieten. Dieser Wildpopulation droht mit 2029 der politisch gewünschte Tod, einer verabscheuenswürdige Massenabschießung, die durchgeführt werden muss um die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu schützen, falls die von LR Pernkopf gewünschte Schleifung der Zäune und Mauern tatsächlich Gesetz wird. Der dadurch verursachte wirtschaftliche Schaden, geht in die Millionen Euro, die drohende Vernichtung von Arbeitsplätzen geht damit einher. Dass den auf den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensgrundsatz hoffenden Grundeigentümern damit eine kalte Enteignung droht, scheint der ÖVP NÖ völlig egal zu sein. Hoffentlich denken die Verantwortlichen auch daran, dass eine anderslautende Entscheidung von Höchstgerichten zu unvorstellbaren Entschädigungszahlungen für das Land und damit den Steuerzahler führen könnten!

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Dieter Nagl
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