Umweltausschuss beschließt Berichterstattung über „Human Biomonitoring“

Lange UVP-Verfahrensdauern sorgen für Kritik

Wien (PK) - Zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurden heute im Umweltausschuss unterschiedliche Vorschläge der Opposition behandelt und lebhaft diskutiert. Dabei standen vor allem die lange Verfahrensdauer und die Grenzwerte für die Einsetzung einer solchen Prüfung in der Kritik. Die diesbezüglichen Oppositionsanträge wurden vom Ausschuss abgelehnt. Der Antrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention wurde erneut vertagt, genauso wie jene zu einem Stopp der Lebensmittelverschwendung und dem Kärntner HCB-Skandal.

Der von SPÖ-ÖVP-Grünen-Team Stronach eingebrachte Entschließungsantrag zu "Human Biomonitoring" wurde einstimmig angenommen.

Grünes Licht für "Human Biomonitoring"-Bericht

Der Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und Team Stronach verfolgt das Ziel, dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums "Human Biomonitoring vorzulegen. Die Initiative fußt auf einem von Ulrike Weigerstorfer eingebrachten Vorstoß (2041/A(E)), der letztendlich abgelehnt wurde. Man kam jedoch überein, aufgrund der besseren Datenlage einen solchen Bericht nicht halbjährlich sondern in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren zu erarbeiten. Weigerstorfer betonte die Relevanz eines solchen Berichts, der ihrer Ansicht nach als Instrument der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung dient. Der Cocktail an Belastungen und Giftstoffen werde immer größer, mit dem Bericht könne man darauf reagieren.

Derzeit würden bereits Daten vom Bundesumweltamt erhoben, 500 Stichproben alleine in Österreich würden ausgewertet, merkte SPÖ-Umweltsprecher Klaus Uwe Feichtinger an. Diese Daten sind notwendig um festzustellen, welche Veränderungsprozesse stattfinden, führte er weiter aus. Auch ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser unterstrich, dass dieser Monitoringansatz eine logische Fortführung des bestehenden Umwelt- und Lebensmittelmonitorings sei, zumal sich diese drei Bereiche ergänzen. Die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, unterstützte den Vorstoß genauso wie der Umweltsprecher der NEOS Michael Bernhard.

Effizientere UVP und aktueller Stand der Aarhus-Umsetzung

Gerhard Deimek (F) betonte, dass die UVP grundsätzlich etwas Gutes sei, aber noch besser gemacht werden könne, weshalb seiner Meinung nach wirtschafts- und umweltpolitische Analysen vereinfacht werden sollten, worauf der Antrag (2030/A(E)) der FPÖ nach Entbürokratisierung der UVP abziele. Der Kritik an der Verfahrensdauer schloss sich auch Michael Bernhard (N) an, der mit seinem Antrag (2034/A(E)) auf klare Rahmenbedingungen für den Verfahrensverlauf eine Verkürzung der Verfahrensdauer erwartet. Bernhard legte in der Ausschusssitzung dennoch ein klares Bekenntnis zur UVP ab, wollte aber das Vertrauen in das Instrument stärken und Planungssicherheit für Unternehmen schaffen. Ulrike Weigerstorfer (T) stand beiden Anträgen positiv gegenüber, da ihre Fraktion grundsätzlich für Verwaltungsvereinfachungen eintrete.

Georg Willi (G) entgegnete, dass es sich bei Großprojekten oft um langfristige Einschnitte in die Landschaft handle, weshalb eine genauere Prüfung sinnvoll sei. Seine Fraktionskollegin Christiane Brunner (G) kritisierte die beiden Anträge als zu ungenau und ergänzte, dass mehr "Sachverstand" bei den Behörden und eine Einbeziehung der BürgerInnen mehr Vertrauen und Effizienz schaffen würde. Die Umweltsprecherin der Grünen hob zudem hervor, dass die lange Verfahrensdauer rund um die Landebahn in Schwechat eine Ausnahme bilde und die durchschnittliche Dauer aufgrund einer ungenauen Berechnung verfälscht worden sei. Dem schlossen sich auch Klaus Uwe Feichtiger (S) und Martina Diesner-Wais (V) an, die zudem betonte, dass 30 Großprojekte pro Jahr genehmigt werden. Umweltminister Andrä Rupprechter bemerkte dazu, dass die Verfahren durchaus schnell und effizient durchgeführt werden. Zudem verwies er auf das bevorstehende Verwaltungsreformgesetz BMLFUW, das die Effizienz weiter verbessern soll und am kommenden Montag im Verfassungsausschuss behandelt wird, dem er im heutigen Ausschuss aber nicht vorgreifen wollte. Die beiden Anträge wurden vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Ebenfalls die UVP betreffend, stellen die Grünen die Forderung (1246/A(E)), die Schwellenwerte für die Massentierhaltung im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 herabzusetzen. Wolfgang Pirklhuber (G) hob hervor, dass Projekte ab 10 Hektar Größe, wie Glashäuser, massive Einwirkungen auf Ökologie und Wasserqualität bedeuten, weshalb er für eine früher greifende Grenze in der UVP ist. Zudem schützt sein Antrag auch die bäuerliche Tierhaltung gegenüber der industriellen, betonte Priklhuber in Richtung Erwin Preiner (S). Er werde die UVP-Richtlinie zügig und zeitnah umsetzen, richtete der Minister Pirklhuber aus. Der Antrag wurde vom Ausschuss ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Zum Stand der Umsetzung der Aarhus-Konvention erkundigte sich Christiane Brunner (G) bei Minister Rupprechter in der Ausschussiskussion um den diesbezüglichen Antrag (124/A(E)) der Grünen. Die Konvention sieht eine stärkere Miteinbeziehung der Bevölkerung in Genehmigungsverfahren vor und schafft gerichtliche Umsetzung von Umweltrechten. Ulrike Weigerstorfer (T) verwies in diesem Zusammenhang auf die vertraglichen Verpflichtungen. Bundesminister Andrä Rupprechter hob die Fortschritte in der Umsetzung hervor. So sei der Zugang der Gerichte zu Umweltsachen umgesetzt und das Aarhus Compliance Committee arbeite an der weiteren Umsetzung. Rupprechter kündigte hierzu einige Ergebnisse auf EU-Ebene an, die unter anderem die EU-Wasserrahmenrichtlinie oder den Rechtszugang von NGOs zum österreichischen Rechtssystem betreffen. Der Antrag von Christiane Brunner zur Umsetzung der Aarhus-Konvention wurde einmal mehr vertagt.

NEOS scheitern erneut, Kärntner HCB-Skandal bleibt Thema

Einmal mehr trat NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard für die lückenlose Aufklärung rund um die nicht sachgemäße Entsorgung von Blaukalk in einem Kärntner Zementwerk und die dadurch ausgelöste Umweltbelastung im Görschitztal ein (1321/A(E)). Die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung vor Ort sei enorm; Das Depot anstelle der Verbrennung sei laut ExpertInnen eine weitere mögliche Umweltbelastung für die ansässige Bevölkerung, so Bernhard weiter.

Martina Diesner-Wais verwies auf die bereits durchgeführten Maßnahmen, wie einen Untersuchungsausschuss in Kärnten und die beauftragte Begutachtungskommission, die zwar Mängel auf Behördenseite, aber keine Veranlassung, Rechtsvorschriften zu ändern, gesehen hat. Dem von ihr gestellten Vertagungsantrag wurde mit Stimmen der Regierungsmehrheit stattgegeben. Bundeminister Andrä Rupprechter verwies ebenso auf die Expertenkommission, die keine Veranlassungen zur Änderung von bestehenden Rechtsvorschriften sieht, da die vorhandenen Vorschriften ausreichend seien. Seiner Meinung nach gibt es grundsätzlich eine positive Perspektive, wenngleich mögliche strafrechtlich-relevante Tatbeständen die Gerichte in den anhängigen Verfahren zu klären haben. Auf den Einwand von Wolfgang Pirklhuber (G), es komme zu einer massiven finanziellen und gesundheitlichen Gefährdung für die Landwirte vor Ort, verwies Bundesminister Andrä Rupprechter auf einen großflächig durchgeführten Futteraustausch sowie auf Unterstützung im Marketing, um das verlorene Vertrauen wieder herzustellen. Eine Ausschreibung zur Sicherungslösung des belasteten Materials ist seitens der Donauchemie in Vorbereitung, informierte er.

Die SPÖ pochte indes auf Beruhigung. Wolfgang Knes führte aus, dass im Juli der Kärntner Landesregierung diesbezügliches Datenmaterial vorgelegt werde und die derzeit beruhigte Lage nicht explodieren solle. Anhand der Unterlagen sollen im Sommer Schlüsse zum Umgang mit der Deponie oder der Option der Verbrennung gezogen werden können.

Grüne wollen kostbares Gut Lebensmittel nicht verschwendet sehen

Die von den Grünen verlangte Halbierung der in Österreich anfallenden Lebensmittelabfälle bis 2020 fand wiederum keine Zustimmung. Vorgesehen wäre ein Bericht, der Lebensmittelabfälle in der gesamten Wertschöpfungskette sowie Vermeidungspotentiale aufzeigen soll, führte Wolfgang Pirklhuber aus (1217/A(E)). Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum benötigen, sollen mit einem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden. Auf die Initiative Wastecooking des Salzburger Kochs David Gross verwies ferner Georg Willi (G), der das Wegwerfen von Lebensmitteln als ethisch nicht vertretbar sieht, genauso wie sogenannte "1+1 gratis"-Aktionen in Supermärkten. Hier sei legistisches Eingreifen notwendig.

Eine Lösung müsse gefunden werden, wenngleich bestehende Initiativen wie "Lebensmittel sind kostbar", "Tafel" oder "Team Österreich" bereits gut funktionieren und die Bewusstseinsbildung fördern. Geschäfte zu verpflichten, sei nicht sinnvoll, so ÖVP-Abgeordnete Angela Fichtinger weiter. Auch Martina Diesner-Wais (V) erläuterte, dass vor allem hinsichtlich der eigenen Bewusstseinsbildung gearbeitet werden müsse. Den Vorstoß, bei Lebensmitteln, die schlicht kein Mindesthaltbarkeitsdatum benötigen, ein Herstellungsdatum anzugeben, erachtet sie grundsätzlich als sinnvoll, wenngleich man sich damit im Gesundheitsausschuss auseinandersetzen müsse.

Die NEOS würden einzelnen Punkten im Antrag zustimmen, etwa zur Angabe eines Herstellungsdatums statt eines Mindesthaltbarkeitsdatums, wenngleich die vorgeschlagenen Maßnahmen als "nicht wirkungsvoll" betrachtet werden. Denn auch Michael Bernhard sieht den Fokus in der Bewusstseinsbildung, legistisch beim Privathaushalt einzugreifen, erachte er als "nicht nachvollziehbaren Kraftakt".

Für legistische Maßnahmen Privathaushalte betreffend, ist Bundesminister Andrä Rupprechter nicht zu haben, wie er festhielt. Die individuelle Verantwortung des Einzelnen sei gefordert, um die Bewusstseinsbildung zu stärken. Mit den bereits angeführten Projekten sei man hier vorbildlich unterwegs, attestierte der Minister weiter. Ergänzend dazu seien derzeit wichtige Studien und Müllanalysen in Planung, die Datenlagen zu Restmüllanalysen sollten bis Ende 2018 vorliegen, entsprechende Schlussfolgerungen können dann abgeleitet werden. Der Antrag der Grünen wurde schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. (Schluss Umweltausschuss) wat/see

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