Umweltausschuss bringt Quecksilber-Verbot auf den Weg

Nachhaltigkeitsministerin Köstinger will thermische Sanierung zum Erfolgsprojekt machen

Wien (PK) - Mehrere Neuerungen im Umgang mit Chemikalien brachte heute der Umweltausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS auf den Weg: Quecksilber soll demnach weitgehend verboten werden, für medizinisch genutzte Chemikalien wird gemäß EU-Vorgaben eine eigene Meldestelle aufgebaut. Obwohl alle Abgeordneten das Quecksilber-Verbot und das neue Meldesystem für Chemikalien grundsätzlich befürworteten, verweigerten SPÖ und Liste Pilz ihre Zustimmung zur Regierungsvorlage. Grund dafür war ein mitabgestimmter Abänderungsantrag, der Vereinfachungen bei den Informationspflichten über Chemieprodukte vorsieht. Die Opposition erkennt darin einen Kniefall vor der Wirtschaft.

Ebenfalls mit ÖVP-FPÖ-NEOS-Mehrheit verließ den Ausschuss eine formelle Änderung des Umweltförderungsgesetzes, mit der die Möglichkeit zur Fortsetzung der thermischen Sanierungsoffensive geschaffen wird. Die Vorwürfe von SPÖ und Liste Pilz, man begrenze dadurch die Sanierungsförderung mit 2020, wies Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger entschieden zurück. Die Regierung wolle die Gebäudesanierung im Lichte der Klima- und Energiestrategie zur einem langfristigen Erfolgsprojekt machen, Arbeitsgruppen seien bereits mit der Ausarbeitung eines neuen Fördersystems befasst. Der aktuelle Gesetzesentwurf lege vorerst die Grundlage für gesonderte finanzielle Zusagen in den nächsten zwei Jahren. Ein SPÖ-Abänderungsantrag zur UFG-Novelle mit Fokus auf den Gewässerschutz wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

Zwei Protokolle der Vereinten Nationen - für Biodiversität und gegen klimaschädigende Industriegase - genehmigten die Abgeordneten dagegen einhellig.

Die NEOS riefen mit einem Antrag auf schärfere Vorschriften zur Altlastenentsorgung einmal mehr den Blaukalk-Skandal in einer Kärntner Zementfabrik in Erinnerung, wo Hexachlorbenzol (HCB) durch unsachgemäße Entsorgung von Blaukalkabfällen freigesetzt wurde. ÖVP und FPÖ wollten die Oppositionsforderung jedoch nicht annehmen, da die geltende gesetzliche Lage ausreichend sei.

Chemikaliengesetz: Verbot von Handel mit Quecksilber

Das Miramata Übereinkommen der UNO zum Verbot von Förderung, Handel und Export des toxischen Schwermetalls Quecksilber bildete die Grundlage für eine entsprechende EU-Verordnung. Mit einer Novelle zum Chemikaliengesetzes sollen die Vorgaben - etwa für Ein-und Ausfuhrbeschränkungen und zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen - nun in österreichisches Recht übertragen werden. Überdies bringt die Regierungsvorlage auch ein harmonisiertes Meldesystem für medizinisch genutzte Chemikalien auf den Weg, wie es eine weitere EU-Verordnung vorsieht. Ab 2020 soll schrittweise bis 2025 eine Meldestelle im Umweltbundesamt aufgebaut werden, die Informationen über chemische Gemische im Handel und in der Industrie sammelt und der Vergiftungsinformationszentrale zur Verfügung stellt.

Nachhaltigkeitsministerin Köstinger zufolge deckt sich die Abkehr von Quecksilber mit der Zielsetzung der Regierung, Quecksilberemissionen einzudämmen - und auch im Ausschuss herrschte über diesen Punkt Einigkeit. Zu Kontroversen führte allerdings die geplante Novellierung des Chemikaliengesetzes hinsichtlich des künftigen Regelwerks zur Übermittlung von Informationen über chemische Produkte. Walter Rauch (FPÖ) brachte dazu einen Abänderungsantrag ein, wonach die derzeitige Übermittlungspflicht von Sicherheitsdatenblättern durch Importeure und nachgeschaltete Anwender, die chemische Gemische in Verkehr bringen, vorerst weiter zum Tragen kommen kann. Auf EU-Ebene sei nämlich eine weitere Überarbeitung der Informationspflichten geplant, Details und Umfang der zu meldenden Daten würden noch unionsweit diskutiert. In einer Ausschussfeststellung wird Ministerin Köstinger vor diesem Hintergrund ersucht, bis Ende 2019 die genaue Ausgestaltung der Sicherheitsdatenübermittlung festzulegen.

Gesundheitsinteressen müssten vor Wirtschaftsinteressen kommen, kritisierte Robert Laimer (SPÖ) die Vereinfachung bei der Datenübermittlung und Klaus Uwe Feichtinger (Spö) zeigte kein Verständnis dafür, dass die Regelung der Vorgangsweise auf nächstes Jahr verschoben wird. Laimer brachte in diesem Zusammenhang auch die Aarhus-Konvention zur Sprache, und monierte, dass Österreich das Abkommen nicht vollständig umgesetzt hat. Köstinger replizierte, sehr wohl seien die ersten beiden Säulen der Konvention - Zugang zu Umweltinformationen und Öffentlichkeitsbeteiligung - im heimischen Recht verankert. Ihr Haus arbeite bereits gemeinsam mit den für den Naturschutz zuständigen Bundesländern an einem Gesetz, das auch den dritten Teil, den Zugang zu Gerichten in Umweltbelangen, umsetzt.

Thermische Sanierung vorantreiben

Höchste Priorität habe die Regierung dem Kampf gegen den Klimawandel eingeräumt, betonte Umweltministerin Köstinger in der Debatte über die Fortführung der thermischen Sanierung. Das Ziel der Klima- und Energiestrategie "Mission 2030" sei daher die Dekarbonisierung des Energiesystems gemäß internationaler Verpflichtungen. Gleichzeitig strebe man eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Energiebereich an. Mit 27% am Gesamtenergieaufwand stehe der Gebäudesektor beim Energieverbrauch an dritter Stelle in Österreich.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Weiterführung der Förderung von thermischer Sanierung nach 2018 sind Inhalt des im Ausschuss behandelten Novellenvorschlags ( 148 d.B. ) zum Umweltförderungsgesetz (UFG). Die vorgeschlagene UFG-Änderung enthält noch keine konkreten finanziellen Angaben zu den Fördermitteln; diese wollen Umweltministerin Elisabeth Köstinger und Finanzminister Hartwig Löger in einem Zusagerahmen bis 2020 festlegen. Für 2018 und 2019 seien jedoch jetzt schon für die thermischen Sanierung 42,6 Mio. € bzw. 42,7 Mio. € zusätzlich im Umweltbudget vorgesehen, so Köstinger. Mit dem Finanzministerium würden außerdem Gespräche über die weitere Finanzierung laufen. Josef Lettenbichler bekräftigte, noch größere Anstrengungen bei der thermischen Sanierung würden geplant.

Den Vorwurf der SPÖ-Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Andreas Kollross sowie der Liste Pilz-Mandatarin Martha Bißmann, die aktuelle Regierungsvorlage sehe eine zeitliche Begrenzung der Förderungen bis 2020 vor, ließ Köstinger folglich nicht gelten. Sie wolle die thermische Sanierung zu einem Erfolgsprojekt machen. Bislang hätten die Kommunen die Mittel für die Sanierungsoffensive inklusive EU-Gelder aber nicht vollständig ausgeschöpft, weil die Förderrichtlinien zu kompliziert und bürokratisch waren, so die Ministerin. Das Fördersystem werde deswegen evaluiert und überarbeitet, um in zwei Jahren mit neuen Ideen zur Effizienzsteigerung in Gebäuden des Altbestands die Maßnahme weiterzuführen, erwiderte sie Bißmanns Ruf nach einer Verbesserung des Gesetzes. Die Liste Pilz-Umweltsprecherin erinnerte, dass mit modernen Baustandards bis zu 80% Energieeinsparung erreicht werden könnte - derartige Standards sind ihrer Meinung nach gesetzlich festzulegen, schon als Entlastung für die VerbraucherInnen.

Mit einem Abänderungsantrag der SPÖ zur Novelle rückte Feichtinger zudem den Gewässerschutz in den Fokus. Ihm zufolge entspricht der Antrag inhaltlich einem Entwurf des Umweltministeriums, der dieses Frühjahr ohne Begründung zurückgezogen worden sei. Demnach sollten von 2018 bis 2023 insgesamt 150 Mio. € aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Verbesserung des ökologischen Zustands österreichischer Gewässer freigespielt werden. Nur so ließen sich die EU-Vorgaben zur Hebung der Wasserqualität bis 2027 erreichen. Die Umweltministerin berichtete daraufhin über laufende Projekte der Gewässerinstandsetzung und Johann Rädler (ÖVP) bescheinigte dem SPÖ-Antrag, keine Verbindung zur gesetzlichen Notwendigkeit für die Festlegung von Förderzusagen zu haben. Franz Hörl (ÖVP) hob hervor, Österreichs Gewässer hätten schon eine ausgezeichnete Qualität. Darüber hinaus mahnte der Tiroler Mandatar, Ausgaben im Budget müssten sorgfältig geplant werden, nachdem Abgeordneter Kollross das Gelingen der Klimastrategie wegen fehlender Finanzzusagen hinterfragt hatte.

Schutz von Biodiversität  

In der Debatte über zwei Regierungsvorschläge, die auf die Umsetzung von UN-Umweltvereinbarungen abzielen, gab es wiederum kaum Meinungsverschiedenheiten unter den Ausschussmitgliedern. Die internationale Dimension von Umwelt- und Klimaschutz hoben sowohl Nachhaltigkeitsministerin Köstinger als auch SPÖ-Mandatarin Pamela Rendi Wagner hervor, wobei letztere für eine stringente Überwachung der Vereinbarungen plädierte.

Inhaltlich drehte sich die Debatte zunächst um die UN-Biodiversitätskonvention, die vor allem biodiversitätsreichen Entwicklungsländern beim Erhalt ihrer genetischen Ressourcen helfen soll. Einer unkontrollierten Ausbeutung des Genmaterials, das etwa bei landwirtschaftlichen Züchtungen verwendet wird, will man durch ein Regelwerk zur fairen Nutzenverteilung beim Einsatz dieser Ressourcen hintanhalten. Umgesetzt wird die Konvention durch das Protokoll von Nagoya ( 144 d.B.). Köstinger umriss den Inhalt der UN-Vereinbarung anhand des Beispiels eines Kosmetikherstellers, der für seine Produkte eine bestimmte Pflanze aus einem südamerikanischen Land nutzt und dafür diesem Staat einen Ausgleich für die Nutzung zu leisten hat. Mit dem Protokoll stelle die internationale Gemeinschaft Rechtssicherheit in derartigen Fällen her und achte auf faire Bedingungen für Anbieter wie Nutzer. In Österreich liege die Hauptzuständigkeit zur Umsetzung der Übereinkunft in ihrem Ministerium, sagte Köstinger, rund 30.000 € würden man jährlich dafür aufbringen. Barbara Krenn (ÖVP) und Erwin Preiner (SPÖ) lobten die internationalen Vorstöße zum Schutz der Artenvielfalt, wobei Krenn besonders das Vorgehen gegen Biopiraterie begrüßte und Preiner auf die nachhaltige Nutzung von Diversitätsflächen auch bei Forschung und Entwicklung hinwies.

Schutz der Ozonschicht

Mit einer Änderung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht ( 151 d.B. ) haben sich die Vereinten Nationen das Ziel gesetzt, die industrielle Nutzung von klimaschädlichen Stoffen weiter einzudämmen. Konkret geht es um die Abkehr von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), die seit den 1980er Jahren als Ersatz für die ozonschichtschädigenden  Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) eingesetzt werden, insbesondere in Kälte- und Klimaanlagen sowie in Isolierschaumstoffen. Bis 2036 soll der HFKW-Gebrauch in Industriestaaten schrittweise um 85% sinken. Entwicklungsländer erhalten mehr Zeit zur HFKW-Reduktion, nämlich bis 2045 bzw. 2047, und finanzielle Unterstützung aus dem dafür mit 6 bis 9 Mrd. USD zusätzlich dotierten Multilateralen Fonds (MLF). Für Österreich wird mit einer Beitragshöhe von 15 bis 20 Mio. € für die Laufzeit bis 2047 gerechnet.

Nicht zuletzt in Hinblick auf das Klimaabkommen von Paris gelte es nun, diesen Schritt zu setzen, so Köstinger. Der Umstieg auf neue Kältemittel erhalte dadurch Aufschwung. Berichte über massive HFKW-Emissionen in Ostasien, die Rendi-Wagner ansprach, würden auf illegale Produktionsstätten in diesem Gebiet hindeuten, meinte die Ministerin. Im Rahmen der Compliance wolle man die gemeldeten Daten mit jenen aus Import und Export vergleichen. Bei einer Nichteinhaltung der Vertragsvereinbarungen würden Zahlungen aus dem MLF ausgesetzt, bis wieder ein vertragskonformer Zustand hergestellt ist.

HCB-Skandal: Regierungsfraktionen gegen neues Gesetz

Den Skandal in einer Kärntner Blaukalkdeponie nahmen die NEOS zum Anlass, schärfere Vorschriften zur Beseitigung gefährlicher Altlasten zu fordern ( 237/A(E) ). Ministerin Köstinger solle ein Maßnahmenpaket zur fachgerechten Altlastenentsorgung erstellen. Ende 2014 war mit Blaukalkabfall, der Hexachlorbenzol (HCB) enthielt, in einem Zementwerk im Görschitztal unsachgemäß verfahren worden. Umwelt, Landwirtschaft und Tourismus wurden dadurch massiv geschädigt. Da NEOS-Abgeordneter Karin Doppelbauer zufolge nach wie vor 140.000 Tonnen HCB-belasteter Blaukalk in einer lokalen Deponie lagern, sei eine rasche Entsorgung zu veranlassen. Ein weiteres Hinausschieben des Problems könne nicht akzeptiert werden, unterstrich Doppelbauer, die Bevölkerung müsse sich sicher fühlen. Die Regierungsfraktionen verwehrten sich jedoch gegen die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Altlastenentsorgung. Die vorhandenen Gesetze seien einzuhalten, erklärte Franz Hörl (ÖVP) die Ablehnung. (Schluss) rei

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