Umweltausschuss fordert Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele

Abgeordnete wollen außerdem unabhängige Klimachecks und Maßnahmen zum Schutz des Bodens

Wien (PK) Im heutigen Umweltausschuss debattierten die Abgeordneten über eine Reihe von Entschließungsanträgen bzw. Initiativen der Opposition, unter anderem zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, zum Umweltbundesamt, zur Gewässerbewirtschaftung sowie zu Klima- und Umweltschutz, die zu großen Teilen vertagt wurden.

In diesem Zusammenhang fasste der Umweltausschuss aber auch zwei Ausschussentschließungen, in denen Umweltministerin Leonore Gewessler aufgefordert wird, Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele zu ergreifen sowie Klimachecks bei beabsichtigten Versiegelungen von Flächen im Eigentum des Bundes durchzuführen. In eine ähnliche Kerbe schlägt auch eine weitere Ausschuss-Entschließung, die auf den Schutz der Böden abzielt.

Ausschuss-Entschließung für unabhängige Klimachecks

Die Diskussion rund um einen geplanten Busparkplatz am Innsbrucker Hofgarten nahm Selma Yildirim (SPÖ) zum Anlass für einen Entschließungsantrag (93/A(E), einen Klimacheck vor der beabsichtigen Versiegelung von Flächen durchzuführen, die im Eigentum oder Miteigentum der Republik Österreich stehen bzw. vom Bund verwaltet werden. Konkret sollen die Auswirkungen auf das Mikroklima analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht werden, wie Yildirim unterstrich. Bei zu erwartenden negativen Auswirkungen ist ihr zufolge von einer Weitergabe der Flächen abzusehen. Dieser Antrag wurde nur von SPÖ und NEOS befürwortet und blieb somit in der Minderheit.

Daran anknüpfend beschlossen die Abgeordneten jedoch mit breiter Mehrheit – gegen die Stimmen der FPÖ – eine gemeinsamen Ausschuss-Entschließung von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS, wonach verpflichtende und unabhängige Klimachecks insbesondere innerhalb der Wirkungsfolgenabschätzung vorgelegt werden sollen. 

Klimachecks seien eine der wichtigen Forderungen des Klimavolksbegehrens, hob Ausschussvorsitzender Lukas Hammer (Grüne) hervor. Es freue ihn, dass nun auch das Parlament diesbezüglich Druck mache. Walter Rauch (FPÖ) bezweifelt allerdings, dass die Maßnahmen zielführend sind. Sie würden nur mehr Bürokratie und weniger Lösungen bringen, sprach sich Rauch für zielgerichtetere Maßnahmen aus, die Wirkung erzielen.

NEOS fordern Klimatransparenzgesetz mit eigenem „Klimabudget

Für die NEOS fehlt es an einer klaren Gesamtstrategie bei Maßnahmen gegen den Klimawandel. Sie orten politischen Usus, Gesetze zu verabschieden oder Investitionen zu tätigen, die dem Klimaschutz langfristig schaden. Ihrer Ansicht nach ist es notwendig, innovative neue Konzepte, Sichtweisen und Lösungen zu finden, um Österreich zum europäischen Vorreiter in der Klimapolitik zu machen. NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard fordert daher ein Klimatransparenzgesetz (131/A(E)), um die österreichische Klimapolitik generationengerecht und transparent zu gestalten sowie die Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Dieses Gesetz könne eine klimapolitische Entscheidungsgrundlage schaffen sowie Planungssicherheit und Handlungsspielräume für langfristige Projekte ermöglichen. Es gehe ihm zum einen um ein „Werkzeug“, mit dem sich die Politik im Hinblick darauf selbst messe, welche Auswirkungen Entscheidungen haben, so der NEOS-Abgeordnete. Andererseits gelte es, den zur Verfügung stehenden Finanzrahmen klar zu definieren.

Konkret schlägt Bernhard vor, ein jährliches CO2-Budget („Klimabudget“) auf Basis der österreichischen Emissionsziele bis 2050 festzulegen. Dieses Budget soll parallel zum Fiskalhaushalt auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene geführt werden. Neben den relevanten Bereichen, wie Verkehr, Gebäude und Energieaufbringung, soll das Klimatransparenzgesetz auch politische Verantwortlichkeiten, Berichtspflichten und Sanktionsmöglichkeiten beinhalten, damit politische Maßnahmen transparent nachvollzogen werden können. Ähnlich dem Fiskalbudget sieht der NEOS-Vorschlag auch einen „CO2-Emissionsbudgetrahmen“ vor. Eine unabhängige Folgeabschätzung neuer Gesetze, Maßnahmen oder Großprojekte auf das Klimabudget soll ebenfalls vom Klimatransparenzgesetz umfasst sein. Deren Ergebnisse sollen wiederum der Öffentlichkeit transparent kommuniziert werden. Zudem fordert Bernhard klare rechtliche Bestimmungen für Allokationen und Ausgleichsmaßnahmen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Martin Litschauer (Grüne) etwa verwies auf die beiden heutigen Ausschuss-Entschließungen zum Thema. Walter Rauch (FPÖ) vermisst im Antrag konkretere Maßnahmen, was die Umsetzung betrifft.  

Umweltministerin Leonore Gewessler nannte als Bestandteil des Regierungsprogramms wissenschaftsbasierte Klimapolitik. Auch Themen wie ein CO2-Budget solle einen Teil der Diskussion darstellen, so die Ministerin.

Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele

Die im Klimaschutzgesetz festgehaltenen Jahreshöchstmengen an CO2-Emissionen seien im Jahr 2017 erstmals überschritten worden, bemängelt SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr. Im Fall einer solchen Überschreitung ist vorgesehen, dass die gesetzten Maßnahmen evaluiert und binnen sechs Monaten Verhandlungen über die Stärkung bestehender und Einführung zusätzlicher Maßnahmen abgeschlossen werden sollen. Die SPÖ kritisiert, dass die Evaluierung erst mit Oktober 2019 vorgelegt wurde und die Sechs-Monats-Frist nach Rechtsmeinung des damaligen Nachhaltigkeitsministeriums erst ab diesem Zeitpunkt zu beginnen habe. Mittlerweile seien zudem auch für 2018 Überschreitungen der Jahreshöchstmengen festgestellt worden. In ihrem Entschließungsantrag (395/A(E)) fordern die SozialdemokratInnen, den rechtlichen Vorgaben Folge zu leisten und Sofortmaßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele zu ergreifen. Dabei soll auch die Zielverfehlung für das Jahr 2018 in den bereits laufenden Verhandlungen berücksichtigt werden. Aus Sicht von Herr besteht hier dringender Handlungsbedarf. Nur SPÖ und NEOS stimmten für den Antrag, er blieb in der Minderheit.

Im Zuge der Debatte fassten die Abgeordneten aber eine weitere, von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS eingebrachte Ausschuss-Entschließung betreffend Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der nationalen Klimaziele. Die Bundesregierung habe sich darauf geeinigt, ambitionierte nationale Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion zu setzen und dafür zu sorgen, dass Österreich sein CO2-Budget nicht übersteigt, so die Begründung. Dazu zählen der Ausschuss-Entschließung zufolge unter anderem ein Paris-kompatibles CO2-Budget mit dementsprechenden Reduktionspfaden, der klimagerechte Umbau aller Sektoren, insbesondere des Energiesystems und der Infrastruktur, ein verpflichtender und unabhängiger Klimacheck, verbindliche Klimaschutz-Richtlinien für alle Institutionen des Bundes und umfassende Maßnahmen im Gebäudesektor.

Auf entsprechende Fragen von Vorsitzendem Lukas Hammer (Grüne) sagte Umweltministerin Gewessler, sie werde das Ansinnen auf zeitnähere Infos über Daten der CO2-Inventur in die Diskussion über das Klimaschutzgesetz mitnehmen. Dazu gehöre auch die Frage, wie sich Bund und Länder auf gemeinsame Ziele verständigen und welche Indikatoren man dafür brauche. Was Sofortmaßnahmen betreffe, werde derzeit eine Diskussion mit Ländern und Ministerien geführt bzw. eine Sammlung der Maßnahmen konsolidiert.

Ausschuss-Entschließung für gesunde Böden und eine zukunftsfähige Raumordnung

Eine dritte Ausschuss-Entschließung, die heute im Rahmen der Sitzung gefasst wurde, brachten ÖVP, Grüne und NEOS ein. Die Bundesregierung habe sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, umfassende Maßnahmen für gesunde Böden und eine zukunftsfähige Raumordnung zu ergreifen, wird in der Begründung aufgeworfen. Eingefordert werden mit dem Antrag etwa Maßnahmen wie ein bundesweites Monitoring zum Bodenverbrauch, Stärkung der überregionalen Raumplanung und eine gesetzliche Regelung zur Fachplanungskompetenz des Bundes hinsichtlich raumplanerischer Aspekte des Klimaschutzes. Die Entschließung fand eine breite Mehrheit, ohne die Stimmen der FPÖ.

Während Astrid Rössler (Grüne) große Zustimmung signalisierte, gingen Einwände der FPÖ, etwa seitens Erwin Angerer, in die Richtung, auch bestehende Bausubstanzen mit zu bedenken. Nikolaus Prinz (ÖVP) entgegnete diesbezüglicher Kritik der FPÖ, das Thema drehe sich nicht um eine Kompetenzverschiebung. Andreas Kollross (SPÖ) gab zu bedenken, dass die Thematik nicht nur aus Sicht der Raumordnung betrachtet werden sollte, sondern auch darüber zu diskutieren sei, wie der ländliche Raum gestärkt werden kann.

Anlass zur Debatte war ein NEOS-Entschließungsantrag. Derzeit sei der Flächenverbrauch in Österreich viel zu hoch und die damit einhergehende Versiegelung der Böden höchst klimaschädlich, so NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard. Betonflächen könnten keinen Kohlenstoff speichern, vielmehr steige die Temperatur des sie umgebenden Mikroklimas drastisch. Um der vermehrten Zersiedelung samt verstärktem Straßenverkehr aufgrund der Errichtung von energieintensiven Einfamilienhäusern und Einkaufszentren außerhalb der Ortsgebiete beizukommen, fordert Bernhard eine Bundesstrategie für Raumordnung und Flächenmanagement sowie ein entsprechendes Bundesrahmengesetz (362/A(E)). Sowohl die Österreichische Raumordnungskonferenz als auch das Umweltbundesamt würden dies für eine ökologische und nachhaltige Infrastruktur- bzw. Verkehrsplanung dringend empfehlen, sieht er sich einer Meinung mit Fachleuten. Der NEOS-Antrag blieb allerdings in der Minderheit und wurde abgelehnt.

SPÖ fordert 150 Millionen Euro für Gewässerbewirtschaftung

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurden schließlich eine Reihe von Anträgen der Opposition. So fordert SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr, dass bis 2021 insgesamt 150 Mio. € aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Verbesserung des ökologischen Zustands österreichischer Gewässer bereitgestellt werden sollen. In ihrem Initiativantrag (92/A) zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) führt sie aus, dass diese Fortführung bereits bestehender Förderungen zur Sicherung und Wiederherstellung der Oberflächengewässer und damit der Erreichung des EU-Ziels, bis 2027 einen guten Zustand aller Gewässer in der Union zu erreichen, dienen soll. Der Antrag wurde seitens ÖVP und Grünen mit der Begründung vertagt, den nahenden Budgetverhandlungen nicht vorgreifen zu wollen.

FPÖ will Ausnahmebestimmungen für ALSAG-Abgaben bei Katastrophenereignissen und bei Geschiebematerial rund um Schutzbauten

Die Abgabepflicht bei der Entsorgung von Material, das bei Erdrutschen, Muren oder Lawinen anfällt, sorgt bei der FPÖ für Unverständnis. Schließlich handle es sich dabei um natürlich vorkommende Materialien, unterstreichen die Antragsteller. Zwar seien Ausnahmen von der Abgabepflicht bei Katastrophenereignissen im Gesetz möglich, allerdings seien die Bedingungen angesichts möglichen Zeitdrucks in solchen Situationen nur schwer zu erfüllen. In ihrem Entschließungsantrag (155/A(E)) fordert die FPÖ daher, dass natürlich vorkommende Materialien im Falle von Katastrophenereignissen ohne Einschränkung vollständig von Abgaben und sonstigen Auflagen befreit werden. Auch diese Entschließung wurde vertagt.

Anfallendes Geschiebematerial rund um Schutzbauten soll der FPÖ zufolge ebenfalls von der ALSAG-Abgabenpflicht ausgenommen werden. Dieses Material müsse laufend entfernt werden, um die Funktionstüchtigkeit von z.B. Geschiebesperren, Wildbach- oder Hochwasserverbauungen zu erhalten. In ihrem Anliegen (154/A(E)) an die Bundesregierung, das ebenfalls vertagt wurde, fordert die FPÖ daher, dass dieses Material in die Ausnahmebestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes aufgenommen wird.

Umweltministerin Gewessler verwies auf zwei Aspekte zu den beiden FPÖ-Anliegen. Zum einen sei der Abfallbegriff unionsrechtlich geregelt. Zum anderen stehe eine Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes an, das hoffentlich zeitnah auf den Weg gebracht werden könne.

Umweltbundesamt: SPÖ fordert Neustart der Standortsuche

Die mögliche Übersiedlung des Umweltbundesamts nach Klosterneuburg und die Begründung, wonach dies der Stärkung des ländlichen Raums dienen soll, ist für die SPÖ nicht nachvollziehbar. Das Umweltkontrollgesetz schreibe schließlich den Standort Wien vor und die Beschäftigten des Umweltbundesamts hätten sich für einen Verbleib in Wien ausgesprochen, argumentiert SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr in einem Entschließungsantrag (288/A(E)). Sie fordert, die Absiedelung des Umweltbundesamts zu stoppen und die Standortentscheidung auf Basis der geltenden Rechtslage in Wien durchzuführen. Die Abgeordneten vertagten auch diese Entschließung mehrheitlich. Ministerin Gewessler sagte, sie werde sich zu der Situation in der nächsten Zeit ein genaues Bild machen und versicherte, das Thema mit großer Umsicht weiterzuverfolgen.

FPÖ setzt sich für ein Pfandsystem bei Einweggetränkeverpackungen ein

Deutschland könnte Österreich aus ökologischen Gründen als Vorbild bei der Einführung eines Pfandsystems bei Einweggetränkeverpackungen dienen, so FPÖ-Umweltsprecher Walter Rauch. Dort müssen Vertreiber pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen mit wenigen Ausnahmen zurücknehmen, wenn diese im Sortiment geführt werden. In Österreich würden hingegen nur 58% der PET-Flaschen wiederverwendet und davon wiederum nur 24% erneut zu PET-Flaschen werden, kritisiert Rauch. In einem Entschließungsantrag (298/A(E)), der allerdings ebenso vertagt wurde, fordert er daher von Umweltministerin Leonore Gewessler die Einführung eines für die Kunden aufkommensneutrales Pfandsystems, um die Sammelquote zu erhöhen und Ressourcen zu schonen. Seitens ÖVP und Grüne wurde auf einen Runden Tisch zu diesem Thema Ende März hingewiesen, bei dem man sich ein umfassenderes Bild machen will.

NEOS fordern effizientere Umweltverträglichkeitsprüfungen

Den NEOS sind UVP-Verfahren in ihrer jetzigen Form nicht effizient genug. Im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich müsse es für Michael Bernhard (NEOS) aber gelten, für Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit für die Umsetzbarkeit ihrer Vorhaben zu schaffen. Von der Bundesregierung fordert er daher in einem Entschließungsantrag (363/A(E)) Maßnahmen zu ergreifen, um UVP-Verfahren effektiver und effizienter zu gestalten. Konkret schlägt er mehr Ressourcen für UVP-Behörden und das Bundesverwaltungsgericht sowie mehr Mittel für professionelle Verfahrensbegleitung vor. Zudem soll dem Umweltausschuss jährlich über die Dauer von UVP-Verfahren berichterstattet werden. Auch diese Forderung wurde vertagt.

Ministerin Gewessler sagte dazu, rasche und effiziente Verfahren seien das Ziel. Im Sinne der hohen Qualität der Verfahren gelte es aber, genau hinzuschauen, wo man zur Beschleunigung ansetzen könne.

NEOS fordern ein Bundesnaturschutzgesetz

Die NEOS machen sich auch für den Naturschutz stark. Konkret fordert ihr Umweltsprecher Michael Bernhard in einem Entschließungsantrag (367/A(E)), der allerdings ebenfalls vertagt wurde, die Umweltschutz-Kompetenz von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Er hält die aktuelle Situation hinsichtlich Umweltschutzmaßnahmen für strukturell schwierig, fällt der Naturschutz doch in den Kompetenzbereich der Länder. Bernhard führt auch die künftigen Herausforderungen und die Entwicklungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgrund des Klimawandels vor Augen, denen koordiniert und überregional begegnet werden müsse. Der NEOS-Mandatar schlägt deshalb ein bundesweites Naturschutzgesetz vor, auch um auf internationale Verpflichtungen effizienter und flexibler reagieren zu können.

Umweltministerin Gewessler räumte in diesem Zusammenhang ein, im Regierungsprogramm sei durchaus auch die Frage einer etwaigen Zuständigkeitslücke erkannt worden. Im Hinblick auf die Biodiversität will die Ministerin diesbezüglich ein Gutachten erstellen lassen. (Fortsetzung Umweltausschuss) mbu


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