Unfall und Datenschutzerklärung – die fünf wichtigsten Punkte

Vor wenigen Tagen trat die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Der ARBÖ klärt auf, ob die neue Richtlinie Einfluss auf den Datenaustausch bei einem Unfall hat.

Wien (OTS) Unzählige Mails und Newsletter Neuanmeldungen brachten in den letzten Wochen so manchen Posteingang regelrecht zum Überlaufen. Da die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle Lebensbereiche betrifft, hat sich der ARBÖ die derzeitige Gesetzeslage und Einflussnahme der DSGVO im Falle eines Unfalles genau angeschaut und die fünf wichtigsten Punkte im Umgang mit Daten bei einem Unfall zusammengefasst:  

  1. Beide Unfallpartner sind verpflichtet ihre Identität auszuweisen/nachzuweisen! Unabhängig von der Datenschutz-Grundverordnung greift hier die Straßenverkehrsordnung und diese sieht die Verpflichtung zur Identitätsausweisung vor.
  2. Bei Verweigerung zur Bekanntgabe der Daten: sofern sich der Unfallgegner weigert, seine Identität zu nennen, ist man verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen oder, ohne Aufschub, zur nächstgelegenen Polizeistelle zu fahren und den Unfall zu melden. Achtung! Fahrerflucht besteht wenn die Daten gegenseitig nicht ausgetauscht werden können und weder die Polizei angerufen noch die nächste Polizeistelle zur Meldung des Unfallgeschehens aufgesucht wird. 
     
  3. Unfallbericht – unabhängig der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollte dieser nach wie vor ausgefüllt werden. Hier nimmt die DSGVO keine Einflussnahme.
  4. Fotografieren des Unfalles: bei einem Unfall darf weiterhin fotografiert werden. Nachdem hierbei ein rechtliches Interesse zur Beweissicherung vorliegt, besteht kein Problem mit dem Datenschutz.
  5. Unfall im Ausland: hier raten die ARBÖ Experten grundsätzlich die Polizei zu rufen. Aber auch in diesem Fall nimmt die Datenschutzverordnung keinerlei Einfluss auf die Auskunftspflicht der Identität der Unfallgegner.

„Die neue Datenschutzregelung nimmt somit keinerlei Einfluss auf den Datenaustausch bei einem Unfall. Jeder Unfallgegner ist verpflichtet, die Personen- und Kfz-Daten bekannt zu geben. Kein Autofahrer kann sich nach einem Unfall auf die DSGVO beziehen und seine Identität verbergen“, beruhigt ARBÖ-Jurist Mag. Peter Rezar verunsicherte Autofahrer.

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ARBÖ Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Tel.: +43 1 891 21 Dw. 257
Mobil: +43 664 60 123 244
Email: sebastian.obrecht@arboe.at

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