Verbindungsbahn: Ministerium lässt Einwendungen der Bürgerinitiativen durch ÖBB Gutachter „unabhängig“ prüfen!

Befangenheit ist evident!

Wien (OTS) Vom 29. Juni bis 2. Juli fand in der Messe Wien der öffentliche Teil des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) zum Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Stadt Wien statt.

Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) hat für die „unabhängige“ Prüfung der Einwendungen der Bürgerinitiativen und der Anrainer fünf Gutachter bestellt, die für die ÖBB tätig waren und tätig sind. Allein dadurch ist eine ordentliche Achtung der Bürgerrechte in diesem Verfahren ausgeschlossen, denn eine objektive Überprüfung kann so nicht stattfinden!“, fasst Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner, Leiter der Bürgerinitiative „Attraktivierung der Verbindungsbahn – Ohne Hochlage und Querungsverlust (MIV)“ die Verhandlung zusammen.

Dieses Verfahren kann man bislang nur als „Farce“ bezeichnen.

Bundesministerin Leonore Gewessler misst mit zweierlei Maß

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Leonore Gewessler hatte die Überprüfung sämtlicher Straßenbauprojekte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) in Ihrer Funktion als Eigentümervertreterin angeordnet. Begründet wurde dies u.a. mit der Notwendigkeit die vorliegenden, bewilligten Projekte einer Detailüberprüfung in Bezug auf Klimatauglichkeit und Umweltschutz unterziehen zu können. Äquivalente Eigentümerrechte kommen Bundesministerin Leonore Gewessler in Bezug auf die ÖBB und deren vorliegende Projekte zu.

Wenn ich der Argumentation von Ministerin Gewessler richtig folge, dann müsste eine erneute Überprüfung des umstrittenen Verbindungsbahn-Projektes aus den gleichen Gründen – einer veränderten Sachlage in Bezug auf Umweltschutz- und Klimaschutzrechtliche Implikationen und einer höheren Belastung für die Anrainerinnen und Anrainer durch die nun detailliert vorliegenden Pläne für die Ausführung in Hochlage – erfolgen.

Ich fordere BM Gewessler auf, das Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ auch evaluieren zu lassen. Dieses Projekt ist in der derzeitigen Form eindeutig nicht „klimatauglich“, mit dem vorliegen weiterer Pläne und der Details kommen immer mehr ungeklärte Fragen und Probleme in der Planung ans Licht:

  • Weshalb wird eine Verknüpfung mit der U4 nicht vertiefend geprüft, um hier einen attraktiven Umstiegsknoten etablieren zu können?
  • Weshalb muss wie in den 1930er Jahren in Chicago eine Stadtbahn im 2. Stock vor den Fenstern der Wohngebäude geführt werden?
  • Weshalb muss eine Schnellbahnstrecke im dicht verbauten Wiener Stadtgebiet neben denkmalgeschützten Häusern für Güterverkehr befahrbar sein?
  • Weshalb müssen drei Querungen ersatzlos für den Verkehr geschlossen werden, wo im Eisenbahngesetz explizit vorgeschrieben ist, dass Ersatzunterführungen zu errichten wären?
  • Und vor allem: Warum wird nicht versucht, für alle diese Probleme eine Lösung zu finden?

Deshalb muss ich meine Forderung bekräftigen: Zurück an den Start!“, so RA Dr. Stephan Messner abschließend.

Auf ein persönliches Schreiben hat Bundesministerin Leonore Gewessler, B.A. nicht geantwortet.

Rückfragen & Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner
E-Mail: ra.dr.messner@aon.at
Mobil: 0043 676 931 41 18

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