Verein für Konsumenteninformation (VKI) soll neu aufgestellt werden

Bundesministerin Hartinger-Klein kündigt Reform für kommendes Jahr an

Wien (PK) Mit Bundesministerin Beate Hartinger-Klein debattierte der Konsumentenschutzausschuss heute über die Pläne für die Neuaufstellung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Anlass gab ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der die Ministerin ersucht, eine organisatorische Neuordnung auf den Weg zu bringen. Die Opposition zeigte sich skeptisch über die Pläne von ÖVP und FPÖ, der Antrag wurde daher nur von den Koalitionsfraktionen unterstützt.

Die Regierungsparteien vertagten außerdem eine Reihe von SPÖ-Anträgen, die so unterschiedliche Forderungen enthalten wie eine Erhebung über die Gesundheitsgefahren, die von Tätowierfarben ausgehen können, die Sicherstellung eines flächendeckenden, barrierefreien Zugangs zu Bargeld über Bankfilialen und Bankomaten sowie die Stärkung der Rechte von KonsumentInnen bei Sammelklagen.

Ministerin soll Bericht über Neuausrichtung des VKI vorlegen

Auf den im Regierungsprogramm vereinbarten Ausbau des Konsumentenschutzes in den Bereichen Beratung und Rechtshilfe weisen die Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag hin ( 534/A(E ). Ein wichtiges Instrument stelle dabei der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dar, der nach Ansicht der Regierungsfraktionen auf neue Beine gestellt werden sollte, erklärte Wurm im Konsumentschutzausschuss. Daher werde die zuständige Ministerin ersucht, dem Nationalrat bis 30. September 2019 einen Bericht vorzulegen, in dem die Ziele und Grundlagen für eine Neugestaltung des VKI dargelegt werden.

Laut Weidinger geht es der Koalition um notwendige strukturelle und inhaltliche Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung Vereins sein. Außerdem erwarte man sich von der Ministerin Vorschläge für eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur (ordentliche und außerordentliche Mitglieder) sowie für eine geeignete und dauerhafte Finanzierungsregelung des VKI sowohl durch den Bund als auch durch andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner.

Markus Vogl (SPÖ) sagte, er unterstütze die Stoßrichtung des Antrags, mehr Mitglieder für den VKI zu werben und seine Finanzierung sicherzustellen. Der Weg, den der Antrag dazu vorzeichne, sei aber aus seiner Sicht völlig verfehlt. Da der VKI ein Verein sei, dessen einziges zahlendes Mitglied unterdessen die Arbeiterkammer ist, wäre es deren Aufgabe, neue Mitglieder zu gewinnen. Bundesministerin Hartinger-Klein wiederum sollte Überlegungen über Finanzierungsmöglichkeiten anstellen. Erst nach einer Finanzierungszusage sei es sinnvoll, Überlegungen über die organisatorische Neugestaltung anzustellen, meinte Vogl. Um Gelegenheit zu geben, diese Fragen noch zu diskutieren, stelle er einen Vertagungsantrag. Aus Sicht von Karin Doppelbauer (NEOS) sind Verbesserungen zwar notwendig, doch fehlt ihr im Antrag der Koalition eine klare Vorstellung, wie es mit dem VKI weitergehen soll. Damit er als unabhängige Organisation weiterexistieren könne, müsse er eine Finanzierungszusage erhalten, forderte Doppelbauer.

Ausschussobmann Wurm verstand den Antrag als klares Signal, dass die seit Längerem diskutierte Neuaufstellung des VKI nun endlich angegangen werden solle. Weidinger betonte, der VKI leiste wichtige Arbeit für den Verbraucherschutz, diese Tradition gelte es fortzusetzen. Es gelte aber, neue PartnerInnen zu finden. So sollten auch die österreichischen KMU, die gute Produkte bereitstellen, eingebunden werden. Für die langfristige Planung sei auch eine sichere Finanzierungsbasis notwendig.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich ihr Anliegen, den VKI zu stärken, unter anderem durch neue Mitglieder. Dafür müsse aber zuerst die Organisationsstruktur festgelegt werden. In weitere Folge könne man dann über die Finanzierung sprechen. Die Ministerin zeigte sich zuversichtlich, dass die Reform des VKI, die sie kommendes Jahr in Angriff nehmen will, auch gelingen kann.

SPÖ für Untersuchung der in Österreich verwendeten Tätowierfarben

Auf die mögliche Gesundheitsgefährdung durch Tätowierfarben, die oft problematische Schwermetalle und Konservierungsstoffe enthalten, weist Abgeordneter Markus Vogl (SPÖ) in einem Entschließungsantrag (343/A(E) hin. Das Problem dabei sei, dass Pigmentpartikel mancher Farben könnten an andere Stellen im Körper gelangen und dort eventuell Schäden verursachen können. Da immer mehr Menschen sich tätowieren lassen, solle Ministerin Hartinger-Klein eine Studie in Auftrag geben, die die Untersuchung der in Österreich verwendeten Tätowiermittel auf ihre mögliche Gesundheitsgefährdung zum Inhalt hat.

SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer unterstützte die Forderung nach einer Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes, die auch eine routinemäßige Marktüberwachung der verwendeten Farben vorsehen würde. Auf europäischer Ebene wiederum sollte sich die Konsumentenschutzministerin für ein einheitliches Zulassungsverfahren sowie für die Veröffentlichung einer Positivliste, die alle garantiert unbedenklichen Produkte umfasst und die regelmäßig dem jeweiligen Stand der Wissenschaft angepasst wird, einsetzen, sagte die Abgeordnete.

Bundesministerin Hartinger-Klein sagte, es gebe zweifellos Risiken bei einzelnen Produkten, ihr Ressort verfolge die Entwicklungen auf diesem Gebiet aufmerksam. Laut EU fallen Tätowierfarben unter das Chemikaliengesetz und damit nicht unter das Produktsicherheitsgesetz. Der Ministerin zufolge ist bereits in verschiedener Weise Vorsorge getroffen, um KonsumentInnen vor gefährlichen Produkten zu schützen, beispielsweise in der Gewerbeordnung. Seitens der EU werde derzeit außerdem an einer Positivliste unbedenklicher Produkte gearbeitet.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) meinte, die Positivliste der EU sei eine Maßnahme, die den Schutz der KonsumentInnen effektiv garantieren könne, weitere Maßnahmen wären aus seiner Sicht „Golden Plating“. Auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer wandte sich gegen aus ihrer Sicht überschießende Maßnahmen, es gebe zudem die Eigenverantwortung der KonsumentInnen. Dieser Sichtweise schloss sich ÖVP-Mandatar Johann Rädler an, der zudem auf eine bereits bestehende Negativliste der EU verwies. Sein Vertagungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

SPÖ: Wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale sowie unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld sicherstellen

In einem Entschließungsantrag setzt sich SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl dafür ein, dass jeder Bürger und jede Bürgerin einen gesicherten wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, um sein bzw. ihr persönliches Finanzmanagement durch ein fachkundiges Personal durchführen zu können. Zusätzlich müssen die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt werden. Banken haben eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die weit über den ökonomischen Bereich hinausgehe und die sie wahrnehmen müssten, argumentiert Vogl. Sollten Gespräche mit VertreterInnen des Bankenverbands über eine Lösung in dieser Frage keine Ergebnisse bringen, sei die Ministerin gefordert, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten ( 399/A(E) .

Damit im Zusammenhang steht eine weitere Initiative der SPÖ, in der es um den unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in allen Regionen Österreichs geht (400/A(E) . Aufgrund der rigorosen Sparpolitik einzelner Bankinstitute habe sich die Erreichbarkeit von Bankomatstandorten vor allem im ländlichen Bereich zunehmend verschlechtert. Die Bevölkerung habe aber ein Recht auf den Zugriff zu ihrem Bargeld, dieser müsse durch eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden.

Die Frage des Zugangs zu Bargeld stelle sich vor allem auch in vielen Tourismusgemeinden und sei ein drängendes Problem, wie sie aus ihrer Erfahrung als Bürgermeisterin wisse, sagte Renate Gruber (SPÖ). Sie wolle daher wissen, was die Ministerin zu unternehmen gedenke. JETZT-Abgeordnete Alma Zadić unterstützte den Antrag der SPÖ. Aus ihrer Sicht braucht es gesetzliche Maßnahmen. NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer vertrat hingegen eine andere Auffassung. Der Markt werde Lösungen bereitstellen, da eine Nachfrage von KundInnen bestehe. Gebe es weiteren Regelungsbedarf, so sind für Doppelbauer die Länder, nicht der Bund gefragt.

Auch FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer (FPÖ) sah die Schließung von immer mehr Bankfilialen als Problem vieler Gemeinden. Er sprach sich aber für die Vertagung des Antrags aus. Vor seiner weiteren Behandlung sollte man Gespräche mit dem Bankensektor und den Gemeinden führen, wie Lösungen aussehen könnten. Auch ÖVP-Abgeordneter Rädler sprach sich für diesen Weg aus. Der von Amesbauer gestellte Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

SPÖ-Abgeordneter Andreas Kollross übte heftige Kritik an der Haltung der FPÖ. Sie habe vor ihrer Regierungsbeteiligung nahezu gleichlautende Anliegen vertreten, wie sie die SPÖ nun formuliert habe, sei aber aus Koalitionsräson einmal mehr „umgefallen“. Die FPÖ-Abgeordneten Amesbauer und Wurm wiesen diese Kritik vehement zurück. Der unumschränkte Zugang zu Bargeld sei Teil des Regierungsprogramms, sagte Amesbauer. Das bestätigte auch ÖVP-Abgeordneter Weidinger. Das Problem werde nicht durch eine einfache gesetzliche Vorgabe zu beheben sein, vielmehr seien kreative Lösungen gefragt. Ausschussobmann Wurm fügte hinzu, die Position der FPÖ sei unverändert. Allerdings sei die Frage auch aus seiner Sicht nicht von oben herab durch staatliche Vorgaben lösbar, es handle sich um ein komplexes gesellschaftliches Problem, das über Gespräche mit allen Seiten gelöst werden müsste.

SPÖ für neues zivilrechtliches „Kollektivverfahren“ und Musterklage

Seit Jahren wird die Vereinfachung von Sammelklagen im österreichischen Recht gefordert, zeigen die SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl und Johannes Jarolim auf ( 483/A(E) . Nunmehr liege auch auf EU-Ebene ein Vorschlag der Kommission zu Verbandsklagen und zur Aufhebung der Richtlinie über Unterlassungsklagen vor, der neue Perspektiven eröffne. Dieser ziele primär darauf ab, die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des Rechtsschutzes in jenen Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche VerbraucherInnen Opfer desselben Verstoßes geworden sind. Viele Geschädigte könnten so ihr Recht auch gegenüber großen Konzernen durchzusetzen. Ein weiteres Anliegen der SPÖ ist die Einführung der Musterklage. Dadurch könnte eine zentrale Rechtsfrage, die für viele Verfahren relevant ist, höchstgerichtlich gelöst werden. In der Zwischenzeit würden alle anhängigen Verfahren ruhen und damit die Gefahr einer Verjährung gestoppt werden. Es sei Aufgabe der Konsumentenschutzministerin, in ihrem Fachbereich die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um eine rasche Reform der Sammelklage in die Wege zu leiten. Überdies sollte sie Gespräche mit dem Justizminister aufnehmen und auf die die baldige Ausarbeitung eines Gruppenverfahrensgesetzes drängen.

Alle Maßnahmen, welche im Sinne des heimischen Wirtschaftsstandortes zur Beschleunigung bzw. Verkürzung von Gerichtsverfahren führen, seien ausdrücklich zu begrüßen, betonte Vogl im Ausschuss. Sein Fraktionskollege Christian Kovacevic wies darauf hin, dass es bei der angestrebten Sammelklage auch darum gehen müsse, Anliegen der KonsumentInnen zu berücksichtigen. Das falle in die Zuständigkeit von Bundesministerin Hartinger-Klein, weshalb man nach dem Justizausschuss auch im Ausschuss für Konsumentenausschuss das Thema anspreche. Alma Zadić (JETZT) schloss sich dem Anliegen mit einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion an, in dem unter anderem eine Erweiterung der Liste der Einrichtungen gefordert wurde, die zu einer Sammelklage europäischen Stils berechtigt werden sollen. Karin Doppelbauer (NEOS) sagte, das Thema werde seit Langem diskutiert und sollte rasch vorangetrieben werden, auch im Interesse der Unternehmen. Andreas Kühberger (ÖVP) hielt der Opposition entgegen, es handle sich um eine Frage des Justizbereichs, im Justizausschusses werde der Antrag der SPÖ dazu bereits behandelt. Kühberger stellte daher einen Vertagungsantrag, der von den Koalitionsfraktionen angenommen wurde. Die Vertagung umfasste auch den im Ausschuss eingebrachten Antrag von JETZT.

Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrich, dass das Thema Sammelklagen im Rahmen der Ratspräsidentschaft wesentlich vorangetrieben worden sei. Die rumänische Ratspräsidentschaft werde es fortführen, sagte die Ministerin, die eine Entscheidung für die nächste EU-Legislaturperiode erwartet. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) sox

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