Verkehrsausschuss stimmt Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr zu

Mehrheitliche Beschlüsse zu Novellierungen von Wasserstraßengesetz und Luftfahrtgesetz

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss brachte in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode noch einige gesetzliche Neuerungen auf den Weg. So wird nach Kritik des Rechnungshofs die Bundesanstalt für Verkehr aufgelöst. Diese organisatorische Änderung erfolgte mehrheitlich, ohne die Zustimmung der Grünen. Mehrheitlich angenommen wurden auch Änderungen im Wasserstraßengesetz. Im Sinne einer effizienteren Verwaltung werden nun operative Aufgaben der Wasserstraßenaufsicht an eine ausgelagerte Bundesinstitution übertragen. Auch dazu gab es nur mehrheitliche Zustimmung, da die NEOS gegen die Novelle stimmten. Gleichfalls nur mehrheitlich wurden Änderungen im Luftfahrtgesetz, die Anpassung an EU-Recht bringen, gebilligt. Hier verweigerten einmal mehr die Grünen ihre Zustimmung.

Bundesanstalt für Verkehr wird aufgelöst

Im Zuge einer Neuorganisation der Verkehrssicherheitsbehörden und der Steigerung ihrer Effizienz ist die Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr vorgesehen. Bundesminister Jörg Leichtfried erklärte, die Novelle dazu sei bereits durch die Begutachtung gegangen. Statt im Wege eines Ministerratsbeschlusses liege sie aus Zeitgründen nun per Initiativantrag dem Parlament vor. Der Wegfall der Bundesanstalt für Verkehr bedingt zahlreiche redaktionelle Änderungen im Kraftfahrgesetz, um ihre Aufgaben an das BMVIT zu übertragen. Der Antrag, der dazu von SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl und ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger eingebracht wurde (2229/A), sieht überdies Änderungen im Unfalluntersuchungsgesetz (UUG) vor. Damit wird festgelegt, dass die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) als Dienststelle des BMVIT unverändert weiter bestehen bleibt, sagte Leichtfried.

In der Novelle sind noch weitere kleine Änderungen des Kraftfahrgesetzes enthalten. Neuregelungen gibt es etwa für die Überprüfung von historischen Fahrzeugen. Zu diesem Punkt beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig eine Feststellung, wonach es bei der Umsetzung keinen überbordenden bürokratischen Aufwand geben soll. FPÖ-Abgeordneter Günther Kumpitsch begrüßte es besonders, dass Berechtigungen von Heeresfahrlehrern bzw. Heeresfahrschullehrern künftig mit einer zivilen Berechtigung gleichgesetzt werden können. Claudia Gamon (N) sah es als positiv, dass auf die Rechnungshofkritik an der Bundesanstalt für Verkehr relativ rasch reagiert wurde. Man hätte aber noch weiter gehen können und die SUB direkt dem Parlament unterstellen, meinte sie. Der Verkehrssprecher der Grünen, Georg Willi, begrüßte die Neuorganisation der Behörden, übte aber Kritik an der seiner Ansicht nach unverhältnismäßigen Regelungsdichte in der Frage der Probekennzeichen. Hier wolle man offenbar einer sehr kleinen Zielgruppe einen Gefallen erweisen. Aus diesem Grund würden die Grünen die Novelle ablehnen.

Mit in Verhandlung stand der bereits mehrfach vertagte Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek zum Kraftfahrgesetz (762/A), mit dem sie die derzeitige Zählregel für Busse kritisiert. Aus rein ökonomischen Gründen missachte man die Sicherheit der Kinder und erlaube, dass sich drei Kinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahren zwei Sitzplätze in Bussen teilen, kritisierte die Abgeordnete. Schimanek forderte einmal mehr eine Zählregel von 1:1, um jedem Kind einen Sitzplatz zu garantieren. SPÖ-Abgeordneter Walter Bacher sah wie Abgeordneter Willi (G) viele praktische Hindernisse zur Einführung einer solchen Regelung, die für sich genommen noch nicht viel zur Sicherheit beitragen würde.

Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht gehen an via donau GmbH

SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl und ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger schlagen auch eine Änderung im Wasserstraßengesetz vor (2230/A). Damit setze man ein Regierungsvorhaben zur effizienteren Gestaltung der Verwaltung um, erklärte Ottenschläger. Mit der Novelle erfolgt die Übertragung von operativen Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht an die via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft GmbH (kurz: viadonau), einen ausgegliederten Rechtsträger des BMVIT. Wie der Vertreter des BMVIT den Abgeordneten erklärte, obliegen dieser in Zukunft die Arbeiten im Zusammenhang mit den uferseitigen Schifffahrtszeichen und den Fahrwasserzeichen, also Beschaffung, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und Entfernung. Die Schifffahrtsaufsicht könne damit in Zukunft ihren Fokus stärker auf die eigentliche aufsichtsbehördliche Tätigkeit richten.

Von der Opposition wurden die erwarteten Einsparungen bei der Schifffahrtsaufsicht von jährlich rund 110.000 € angesprochen. Diese seien relativ gering, befanden Claudia Gamon (N), Christiane Brunner (G), Christian Hafenecker (F) und Christoph Hagen (T). Der auf Seiten der viadonau entstehende Zusatzaufwand werde auf 564.000 € beziffert. Seitens des BMVIT hieß es dazu, das Ziel seien weniger Einsparungen als vielmehr Effizienzsteigerungen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Bundesminister Leichtfried fügte hinzu, die zusätzlichen Kosten seien größtenteils Einmaleffekte, da die viadonau im Lauf der nächsten Jahren die Umstellung auf modernere Schifffahrts- bzw. Fahrwasserzeichen durchführen müsse.

Luftfahrtgesetz wird an neue EU-Bestimmungen angepasst

Da sich seit der der letzten umfangreichen Novellierung des Luftfahrtgesetzes im Jahr 2013 eine Reihe von Änderungen im EU-Recht ergeben haben, beschloss der Verkehrsausschuss begleitende oder implementierende nationale Regelungen in Form von Änderungen im Luftfahrtgesetz (1657 d.B.). Im österreichischen Luftfahrtgesetz werden nun etwa die Durchführungsbestimmungen für die Zulassung von Flughäfen berücksichtigt. Die rechtlichen Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen sind nun nicht mehr in einer Richtlinie, sondern mittels einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung geregelt und werden ebenfalls ins Luftfahrtgesetz integriert. Zwar soll laut Aussage des Verkehrsministers die grundsätzliche Systematik des bisherigen, nunmehr obsoleten Bundesgesetzes über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen beibehalten werden, merkte Abgeordnete Brunner (G) an, mit der Übernahme in das Luftfahrgesetz werden aber aus ihrer Sicht die Bestimmungen zum Lärmschutz abgeschwächt. Sie begründete damit die Ablehnung ihrer Fraktion an.

An die Stelle der bisherigen "Richtlinie über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt" ist die "Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt" getreten. Auch hier wird die bisherige Systematik beibehalten. Die Austro Control GmbH bleibt die zuständige nationale Behörde im Sinne der Verordnung, der die Einrichtung einer zentralen Meldestelle obliegt. Letztere hat Meldungen wie bisher an die jeweilige Aufsichtsbehörde und an die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) weiterzuleiten. Die so genannte Seveso-III-Richtlinie der EU hat die vorhergehende Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen ersetzt und ist in der Novelle nun berücksichtigt. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox

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