Verordnung der Landespolizeidirektion Wien – Platzverbot

Wien (OTS) Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse und der jüngsten Gewalteskalationen in Israel sowie in den palästinensischen Gebieten, kam es auch bereits zu Demonstrationen im Wiener Stadtgebiet. Eine Gefahreneinschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz ergab, dass es auch im Bereich der israelischen Botschaft in Wien zu einer allgemeinen Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen oder einer allgemeinen Gefahr für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß kommen kann. Deshalb wird von der Landespolizeidirektion Wien ein Platzverbot gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz verordnet. Somit sind das Betreten und der Aufenthalt im Gefahrenbereich verboten. Eine Nichtbefolgung wird als Verwaltungsübertretung geahndet.

Auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien, unter der Rubrik „Verordnungen der LPD Wien“
(http://www.polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx), können
Sie diese einsehen.

Rückfragen & Kontakt:

Landespolizeidirektion Wien
Pressestelle

Kontrollinspektor Daniel Fürst
Telefon: 01 31310 72133
E-Mail: daniel.fuerst@polizei.gv.at

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Quelle

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