Versicherungsrücktritte: SPÖ-Jarolim weiter in Erklärungsnotstand, SPÖ/ÖVP auf Tauchstation

Keine Stellungnahme zur EU-Widrigkeit des neuen Gesetzes, Arbeiterkammer und alle anderen Parteien lehnen das Gesetz kategorisch ab

Wien (OTS) - Letzte Woche berichteten „Der Standard“, „Die Presse“ und andere namhafte Medien intensiv über das geplante Gesetz, das übergreifend von Parteien, Verbänden  und Zeitungen abgelehnt wird. Der Versicherungsverband stand mit seiner Befürwortung auf verlorenem Posten. Am 29.09.2017 berichtete auch die ORF-Sendung „Konkret“ zu diesem Thema. 

Zusammengefasst bringt die Novelle eine massive Verschlechterung der Konsumentenrechte und spannt einen „milliardenschweren Rettungsschirm“ („Der Standard“) über die Versicherer, die damit auf einen Schlag ihre Altverträge mit falschen Rücktrittsbelehrungen ohne Folgen loswerden. Meine Kanzlei hat dies in einer APA-Meldung am 26.09.2017 ausführlich dargestellt. 

SPÖ-Jarolim antwortete mit einem öffentlichen APA-Schreiben vom 28.09.2017 an meine Kanzlei. Ich bedanke mich dafür und erlaube mir für alle APA-Leser hier Licht in die Sache zu bringen: 

1.  Weiter Schweigen zum Begründungsmangel 

Ein zentraler Kritikpunkt meiner ersten APA-Meldung war, dass die Gesetzesbegründung unvollständig, einseitig und unsachlich ist. Es blieben die Leitentscheidungen des EuGH (Endress – Allianz C‑209/12)- und des OGH (7 Ob 107/15h), weitere dem Kollegen bekannte Folgeurteile und eine Darstellung der Nachteile der neuen Regelung für die Konsumenten vollkommen unerwähnt. Außerdem verstößt das Ziel des Gesetzes (Verhinderung von Spätrücktritten) genau dem Spruch des EuGH aus dem Jahre 2013.  

Ein Rechtsanwalt hat bei seinen außerberuflichen Nebentätigkeiten einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab anzuwenden. Für einen mit Steuergeldern bezahlten Abgeordneten und Justizsprecher einer Regierungspartei gilt dies in besonderem Maße. Als Rechtsanwalt in diesbezüglichen laufenden Gerichtsverfahren sind ihm all diese konsumentenfreundlichen Urteile und die gesamte Rechtslage natürlich bekannt. Mein geschätzter Kollege Hannes Jarolim hätte sie in der Begründung des Gesetzes entweder anführen oder zumindest dafür sorgen müssen, dass sie in der Begründung erwähnt werden oder den Gesetzesantrag eben nicht mitunterfertigen dürfen. Die derzeitige Fassung ist in jeder Hinsicht unausgewogen. 

Als Anhang liegen dieser Meldung zwei Entscheidungen (2.Instanz) des HG Wien (brandaktuell 50 R 44/17b vom 17.08.2017) und OLG Graz (5 R 124/16v, 31.08.2016), sowie die höchstgerichtlichen Entscheidungen des EuGH und des OGH vor, die ich alle (und einige mehr) in der Begründung des Gesetzes vermisse. Der SPÖ-Justizsprecher führt aus, er habe keine „wesentlich erscheinenden Einwendungen“ gehabt und die Materie sei „höchstgerichtlich nicht geklärt“. Ob diese Urteile in die Begründung einfließen hätten sollen, kann jeder aufmerksame Leser dieser Meldung selbst entscheiden. Und auch wenn einmal ein Gericht in einem Einzelfall anders entscheidet, so ist dies immer noch eine Sache der Gerichte, es gibt daher überhaupt keine Notwendigkeit (außer den Versicherern ein Geschenk zu machen) für ein neues Gesetz, damit sich die Rechtssprechung ändert. 

Auch in seinem Brief an mich äußert sich Jarolim zum Begründungsmangel des Gesetzes nicht. Dies ist bedauerlich, aber natürlich sein Recht.  

2. Laut Jarolim beschneide die Novelle nicht das Rücktrittsrecht des Konsumenten „überhaupt“, es regle (nur) den Fall der Befristung der Rücktrittsmöglichkeit für vollständig beendete Verträge 

Diese Aussage ist grundfalsch und muss ausführlich hinterleuchtet werden. Es geht bei dem Gesetz nicht um die Verkürzung der Rücktrittsfrist für vollständig beendete Verträge. Der Anteil dieser Verträge ist jedoch verschwinden gering. Das Hauptziel des Gesetzes ist de facto die Abschaffung der Rücktrittsmöglichkeit für Altverträge, die gekündigt wurden oder noch laufen und in denen Versicherungen falsch über das Rücktrittsrecht belehrt haben. Hier geht es um Millionen von Verträgen, in denen die Versicherer mit ihren schlampigen Belehrungen Konsumenten in die Irre geführt haben. Nur mit der geplanten Novelle ist es Versicherungen möglich die zahllosen, drohenden Rücktritte und Gerichtsprozesse mit einem Wisch vom Tisch zu haben. Bei diesen Verträgen wird in Zukunft nur mehr der geringe Rückkaufswert (oder aktuelle Fondwert) ausbezahlt und nicht – so wie die herrschende Rechtssprechung derzeit urteilt – alle Prämien samt 4% Zinsen p.a. 

Den Rückkaufswert bekommt der Versicherungsnehmer aber sowieso, wenn er kündigt! Eine mangelhafte Rücktrittsbelehrung wäre daher für Versicherungen völlig sanktionslos, dieses Konsumentenrecht faktisch abgeschafft. Und das alles ohne Übergangsbestimmungen, es gilt für Rücktritte ab Veröffentlichung des Gesetzes. Im Ergebnis ist der Rücktritt dann nur mehr eine reine Mogelpackung. Drinnen steckt in Wahrheit die einfache Kündigung. 

Der SPÖ-Justizsprecher versuchte jedoch in seinem Schreiben den Gesetzesentwurf, der wie dargestellt massiv die Konsumentenrechte beschneidet, als Abgeordneter bzw. SPÖ-Justizsprecher zu verteidigen. Dies im Interesse der Versicherungen, die sich dadurch Milliarden ersparen. Gleiches macht er bei Gericht als bezahlter Rechtsanwalt der Versicherung zur Abwehr der Ansprüche von Versicherungsnehmern. Dies ist unvereinbar.

3. Schweigen der Regierungsparteien SPÖ/ÖVP, VKI-Deal 

Der Inhalt des Vergleiches zwischen dem VKI und den Versicherern – ich habe davon in meiner letzten APA-Meldung ebenfalls berichtet – wirft auch neue Fragen auf. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass angeblich die Versicherungen auch für Verträge zahlen sollen, die eine gesetzmäßige Rücktrittsbelehrung aufweisen. Mag. Thomas Hirmke (VKI) wollte dies weder bestätigen noch dementieren. Wenn dies stimmt würden Versicherungen für etwas zahlen, das sie gar nicht müssen. Dies würde eine Reihe weiterer sehr heikler Fragen aufwerfen. 

Meine Kanzlei schrieb beide Regierungsparteien an und machte einen ausgewogenen Gesetzesvorschlag, verbunden mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2019. Weiters ersuchte ich um Aufklärung bezüglich des VKI-Vertrages. Es erfolgte keine Antwort. 

Der aktuelle Dirty Campaigning SPÖ-Skandal überschattet leider diese für so viele Konsumenten teuere Anlassgesetzgebung und spielt den Versicherungen dadurch in die Karten. Offenbar möchten die Regierungsparteien die anhaltende Kritik einfach aussitzen. Ob sie sich  damit einen Gefallen getan haben, werden in 2 Wochen die Wähler entscheiden. 

Am 04.10.2017 wird das Gesetz durch die Regierungsparteien höchstwahrscheinlich durch den Finanzausschuss gewunken. Ein paar Tage später steht es am 10.10.2017 zur Abstimmung im Parlament auf der Tagesordnung. Es ist also noch genug Zeit die Reißleine zu ziehen und das Richtige zu tun. Den Gesetzesantrag fürs Erste zurückzuziehen und das sensible Thema in der nächsten Legislaturperiode öffentlich und transparent zu diskutieren wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Norbert Nowak
Rechtsanwalt
Dr. Karl Lueger Platz 5
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1/513 73 83
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