Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot können demnächst starten

Nationalrat beschließt mit StVO-Novelle außerdem Regelungen für Radverkehr und Kleinstfahrzeuge von Kindern

Wien (PK) Um Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot möglich zu machen, werden mit der 30. StVO-Novelle in der Straßenverkehrsordnung entsprechende Neuregelungen vorgenommen, die heute die mehrheitliche Zustimmung des Nationalrats fanden. Zu diesem Zweck wird auch eine entsprechende Zusatztafel für den Straßenverkehr gesetzlich normiert. Weitere Punkte der Novelle sind die Vereinfachung der Regeln für den Radverkehr, womit die Benützung von Radwegen klarer geregelt und auch eine frühe Benützung von Fahrrädern durch Schulkinder erleichtert werden soll. Bei der Verwendung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug auf Gehsteigen und Gehwegen entfällt künftig für Kinder über acht Jahren die Beaufsichtigungspflicht durch eine mindestens 16-jährige Person. Sie bleibt aber bestehen, wenn solche Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.

Die Novelle wurde mehrheitlich angenommen. ÖVP, FPÖ und NEOS verweisen darauf, dass ähnliche Regelungen des Rechtsabbiegens in vielen Ländern bereits gut funktionieren würden. Verkehrsminister Norbert Hofer betonte, dass alle Vorsorgen getroffen werden, um Gefährdungen von VerkehrsteilnehmerInnen auszuschließen. Die SPÖ und die Fraktion JETZT hegen jedoch weiterhin Bedenken und befürchten, dass schwächere VerkehrsteilnehmerInnen an Straßenkreuzungen gefährdet werden könnten. Die SPÖ lehnte die Novelle in ihrer Gesamtheit ab. JETZT will Abbiegen bei Rot nur für Fahrräder zulassen, konnte sich mit diesem Änderungswunsch aber nicht durchsetzen.

Unterschiedliche Ansichten in der Frage der Verkehrssicherheit bei Rechtsabbiegen bei Rot

Den Vorrang der Verkehrssicherheit betonte Alois Stöger (SPÖ) in seiner Wortmeldung. Viele Maßnahmen sozialdemokratischer VerkehrsministerInnen hätten dazu beigetragen, dass die Zahl der Verkehrstoten sich derzeit auf einem Tiefstand befindet. Die Regierungsparteien würden nun jedoch aus populistischen Gründen das Abbiegen bei Rot einführen wollen. Damit gefährde man jedoch Personen mit Behinderungen und Kinder, befürchtet Stöger. Der Minister sei im Ausschuss viele Fragen zur Wahrung der Verkehrssicherheit bei den geplanten Versuchen mit Abbiegen bei Rot schuldig geblieben, die SPÖ lehne die Novelle daher ab. Stöger übergab Verkehrsminister Hofer eine Unterschriftenliste von BürgerInnen, die sich für die Elektrifizierung der Gutensteinerbahn und mehr Mittel für den öffentlichen Verkehr einsetzen.      

Christian Hafenecker (FPÖ) stimmte Stöger zu, dass Verkehrssicherheit wichtig sei. Die Novelle enthalte daher auch eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen. So würden einige überfällige Klärungen der Bestimmungen für Fahrradwege vorgenommen, wie etwa ein Reißverschlusssystem am Ende von Radwegen. Kinder können ab dem Besuch der vierten Klasse Volksschule jedenfalls einen Fahrradausweis erwerben, auch wenn sie noch nicht zehn Jahre alt sind. Eine gute Regelung sah Hafenecker auch bei Kleinstfahrzeugen, wobei E-Scooter bewusst ausgenommen seien. Was Rechtsabbiegen bei Rot betreffe, so funktioniere dieses in vielen Ländern bereits sehr gut ohne Erhöhung der Unfallzahlen. Die Ablehnung der SPÖ sei daher rein ideologisch, nicht sachlich begründet. Den Vorwurf des Populismus wies auch Günther Kumpitsch (FPÖ) zurück. Er könne einen solchen weder in den Bestimmungen zum Radverkehr, noch beim Rechtsabbiegen bei Rot erkennen. Die StVO werde klar darauf ausgelegt, jegliche Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerInnen auszuschließen. Schwerfahrzeuge blieben deshalb von der Regelung ganz bewusst ausgenommen.

Leider gebe es im Straßenverkehr noch immer sehr viele Unfälle von Kindern, sagte Stephanie Cox (JETZT). Aufgrund des toten Winkels von AutofahrerInnen bedeute Rechtsabbiegen bei Rot eine starke Gefährdung für schwächere VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere für Kinder. Für RadfahrerInnen gebe es diesen toten Winkel allerdings nicht, weshalb man diesen nach ihrer Meinung unter gewissen Auflagen das Rechtsabbiegen bei Rot gestatten sollte. Cox brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein und verlangte außerdem eine getrennte Abstimmung über den Punkt „Rechtsabbiegen“, da ihre Fraktion Teilen der Novelle sehr wohl zustimmen könne. Der Abänderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit. In einem weiteren Antrag, der ebenfalls abgelehnt wurde, forderte die Verkehrssprecherin von JETZT eine Klarstellung über den Mindestabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen.

Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) wertete die Novelle als einen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit. Kindern ab der vierten Volksschulklasse auf jeden Fall einen Fahrradausweis auszustellen, beseitige die bisherige, unnötig starre Bestimmung über das Mindestalter. Unbürokratischer würden auch die Regeln für Scooter, die mit Muskelkraft betrieben werden. Diese dürfen ab acht Jahren ohne Aufsichtsperson benützt werden. Für E-Scooter brauche man jedoch noch eine gesonderte Regelung. Das Rechtsabbiegen bei Rot sei eine seit Lange, geforderte Maßnahme, die von der Bundesregierung endlich umgesetzt worden sei.

ÖVP-Abgeordneter Johann Rädler zeigte sich verwundert über den Vorwurf von Abgeordnetem Stöger, wonach Rechtsabbiegen bei Rot eine populistische Maßnahme darstelle, und erinnerte daran, dass im Linzer Gemeinderat auch die SPÖ bereits vor Jahren eine solche Regelung begrüßt habe. Der damalige Verkehrsminister Stöger habe die Umsetzung jedoch verabsäumt. Franz Leonhard Eßl (ÖVP) sah es als wichtigen Punkt, dass die gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen durch FußgängerInnen und RadfahrerInnen nun besser geregelt wird. Von Rechtsabbiegen bei Rot unter bestimmten Voraussetzungen erwarte er sich Vorteile, wie einen verbesserten Verkehrsfluss, sagte der Abgeordnete.    

Zustimmung seiner Fraktion zu der Novelle kündigte Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) an, wobei er allerdings noch Evaluierungsbedarf sah. Offen bleibe etwa, wie viele Kreuzungen sich für die Maßnahme überhaupt eignen und wie groß die zu erwartenden Vorteile seien. Weitere Schritte sollten daher erst nach einer umfassenden Evaluierung gesetzt werden, forderte der NEOS-Verkehrssprecher. Er drängte zudem auf eine schnelle Regelung für E-Scooter, hier gebe es sehr rasche Entwicklungen, auf die man frühzeitig reagieren müsse.

Hofer: Rechtsabbiegen bei Rot nur mit strengen Vorgaben

Die Novelle setze nicht nur erste Schritte, um das Rechtsabbiegen bei Rot erproben zu können, sondern enthalte auch einige wichtige Maßnahmen für den Radverkehr, unterstrich Verkehrsminister Norbert Hofer. Spielzeugähnliche Kleinstfahrzeuge dürfen nun auf dem Gehsteig von Kindern benützt werden. Er erwarte eine rasche weitere Zunahme der E-Scooter, weshalb für diese eine eigene Regelung geschaffen werden müsse. Ursprünglich dachte man in seinen Ressort daran, diese auf Gehwegen zu erlauben, wenn Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Allerdings sei das offenbar nicht praktikabel. Die naheliegende Lösung werde daher eine Gleichstellung mit Fahrrädern sein. Der Verkehrsminister betonte ebenfalls, dass Rechtsabbiegen bei Rot in vielen Ländern gut funktioniere. Eine Gefährdung an ampelgeregelten Kreuzungen sei aus seiner Sicht grundsätzlich nicht zu erwarten. Er habe außerdem bereits von der TU Wien elf Ausschlusskriterien erarbeiten lassen, bei deren Vorliegen ein Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen nicht stattfinden kann. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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