VfGH gibt VGT recht: Tiermasken auf Tierschutzaktionen trotz Verhüllungsverbots erlaubt | VGT

Verfassungsgerichtshof: Die Nutzung von Tiermasken bei Tierschutzaktionen ist wesentlicher Teil des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung

Wien (OTS) Der VGT benützt seit Jahrzehnten Tiermasken für seine Aktionen. Ob Kückenmaske gegen die Vergasung der männlichen Legehühner an ihrem ersten Lebenstag, ob Schweinemaske gegen den Vollspaltenboden oder auch Rindermaske gegen den Missbrauch von Kühen in der Milchproduktion. Eine solche Rindermaske trug der stv. VGT-Obmann David Richter, als er in Baden, NÖ, milchkritische Flugblätter anlässlich einer großen Werbeveranstaltung für konventionelle Kuhmilch verteilte. Dabei wurde er von der Polizei dazu angehalten, die Maske abzunehmen, weil sie dem Verhüllungsverbot widerspreche. Richter nahm die Maske ab, um zu demonstrieren, dass es ihm nicht um die Verschleierung seiner Identität ginge, setzte sie aber dann wieder auf, um weiter Flugblätter zu verteilen. Daraufhin wurde er gegen seinen passiven Widerstand festgenommen, in ein Polizeifahrzeug getragen und letztlich bestraft: 150 Euro, die Maximalstrafe für dieses Delikt. Bei der Beschwerde gegen diese Strafe zum Landesverwaltungsgericht wurde sie zwar auf 70 Euro herabgesetzt, grundsätzlich aber bestätigt. Daraufhin wandte sich der VGT mithilfe von Rechtsanwältin Maria Windhager an den Verfassungsgerichtshof. Dieser hat heute sein Erkenntnis veröffentlicht, dass die Verhüllung des Gesichts dennoch erlaubt ist, wenn sie wesentlicher Teil der freien Meinungsäußerung ist, wie im vorliegenden Fall.

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: „Wir sind sehr froh, dass der Verfassungsgerichtshof unsere Auffassung bestätigt hat, dass Tierschutzaktionen und -proteste mit Tiermasken zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehören. Das wäre ja noch schöner, wenn man sich nicht mehr als Tier verkleiden könnte, um die Menschen aufzufordern, sich in die Position eines betroffenen Tiers zu versetzen und die Welt aus dessen Augen zu sehen. Erst dann fällt manchen Menschen auf, wie schlecht wir mit Tieren umgehen. Die Tiermaske ist für uns also ganz essentiell. Und das hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Mit diesem Erkenntnis werden die oftmaligen Untersagungen und Bestrafungen wegen der Nutzung von Tiermasken nun hoffentlich der Vergangenheit angehören. Schlimm genug, dass wir jahrelang dieser Repression ausgesetzt waren. Denn immer wieder sind Tierschützer:innen Opfer des Verhüllungsverbots, das ja angeblich ein ganz anderes Ziel hatte.“

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
Tel.: 01 929 14 98 oder medien@vgt.at
http://vgt.at

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