VGT konfrontiert Regierung zu Vollspaltenboden bei Ministerrat am Nationalfeiertag | VGT

Demo gestern vor Bundeskanzleramt: Minister_innen Faßmann und Tanner, sowie Pressechef Fleischmann mit Fakten konfrontiert; Van der Bellen und Gewessler solidarisch.

Mit der Kopf-in-den-Sand Politik kann man sich nicht dem Faktum entziehen, dass die Haltung von Schweinen auf strohlosem Vollspaltenboden in zweifacher Hinsicht der EU-Mindestrichtlinie widerspricht (routinemäßiges Schwanzkupieren und kein physisch angenehmer Boden) und sogar eindeutig das Tierschutzgesetz konterkariert. Dort steht nämlich in § 13 (2), dass der Boden bei der Haltung von Tieren so beschaffen sein muss, dass er der Art der Tiere nach ihren physiologischen und
ethologischen Bedürfnissen angemessen sein muss. Und das ist beim Vollspaltenboden eindeutig nicht der Fall. Dieser Boden ist daher eindeutig gesetzwidrig, doch wenn es um Tiere geht, scheint die ÖVP keinen Rechtsstaat mehr zu kennen. Wie lange wird sich die Regierung noch verstecken können?

DDr. Martin Balluch

Wien (OTS) Der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung muss verboten und durch verpflichtende Stroheinstreu ersetzt werden. Diese Botschaft werden die Tierschützer_innen nicht müde zu verbreiten, so auch am Nationalfeiertag vor dem Bundeskanzleramt anlässlich des dort stattfindenden Ministerrats. Minister_innen Faßmann und Tanner wurde ein Flugblatt überreicht und letztere meinte, das Thema sei ihr „eh bekannt“. Kurz-Pressechef Fleischmann versuchte die Tierschutzbotschaft zu ignorieren. Dagegen waren Bundespräsident Van der Bellen und Umweltministerin Gewessler mit den Tierschützer_innen solidarisch.

VGT-Obmann Martin Balluch erinnert die Regierung an ihre Verantwortung: „Mit der Kopf-in-den-Sand Politik kann man sich nicht dem Faktum entziehen, dass die Haltung von Schweinen auf strohlosem Vollspaltenboden in zweifacher Hinsicht der EU-Mindestrichtlinie widerspricht (routinemäßiges Schwanzkupieren und kein physisch angenehmer Boden) und sogar eindeutig das Tierschutzgesetz konterkariert. Dort steht nämlich in § 13 (2), dass der Boden bei der Haltung von Tieren so beschaffen sein muss, dass er der Art der Tiere nach ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sein muss. Und das ist beim Vollspaltenboden eindeutig nicht der Fall. Dieser Boden ist daher eindeutig gesetzwidrig, doch wenn es um Tiere geht, scheint die ÖVP keinen Rechtsstaat mehr zu kennen. Wie lange wird sich die Regierung noch verstecken können?“

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VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
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