VGT-Kritik am neuen Standort-Entwicklungsgesetz | VGT

VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN kritisiert Gesetz heftig und hat Stellungnahme ans Ministerium abgegeben.

Wien (OTS) Derzeit befindet sich ein neues Gesetz in Begutachtung, durch welches es möglich wird, Umweltverträglichkeitsverfahren zugunsten wirtschaftlicher Interessen abzukürzen. Ziel des neuen Gesetzes sollte es eigentlich sein, Verfahren zu beschleunigen. Mit dem Gesetzesentwurf wird dieses Ziel allerdings weit verfehlt. Stattdessen würde es dadurch möglich, ein UVP-Verfahren einfach abzukürzen und nach einem Jahr automatisch zu genehmigen, ganz egal, wo das Verfahren gerade steht. Voraussetzung dafür ist nur, dass die Regierung zuvor bestimmt hat, dass es sich um ein sogenanntes standortrelevantes Projekt handelt, also ein Projekt, dass dem Wirtschaftsstandort Österreich zuträglich ist. Der veröffentlichte Gesetzestext enthält allerdings zahlreiche Verstöße gegen geltende Bestimmungen, wie etwa Europarecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht. „Dieses neue Gesetz scheint bloß ein absurder Versuch zu sein, das „Staatsziel Wirtschaft“, welches die Regierung erst kürzlich durchsetzen wollte, doch noch durch die Hintertür zu realisieren.“, so VGT-Referentin Ines Haider, die sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt hat. „Außer, wirtschaftliche Interessen schneller durchzusetzen, konnten wir dem Gesetz keinen Nutzen ablesen.“ Denn nicht mal das im Gesetz deklarierte Hauptziel, die Verfahrensdauer zu beschleunigen, wird das Gesetz erreichen können, schafft es doch durch die vielen Verstöße gegen bestehendes Recht wohl noch größere Rechtsunsicherheit. Außerdem werden auf diese Art bewilligte Projekte vor Höchstgerichten wohl keinen Bestand haben.

Bürger_innenbeteiligung wird eingeschränkt 

In der Gesetzgebung wurde offenbar davon ausgegangen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen den Hauptgrund für Verfahrensverzögerungen darstellt. In Wirklichkeit mangelt es aber sehr oft einfach daran, dass die Projektwerber_innen lange Zeit keine vollständigen Unterlagen vorlegen. Eine UVP ist vom Grundgedanken her ein Verfahren mit Bürger_innenbeteiligung. Durch das neue Gesetz würde genau dieses Recht der Bevölkerung, Einspruch zu erheben, untergraben werden. Zudem könnten die Projektwerber_innen in Zukunft das Verfahren einfach so lange verzögern, bis die Frist abgelaufen ist und das Projekt automatisch bewilligt wird.

Aufruf zur Stellungnahme 

Noch bis 17. August können Stellungnahmen gegen den Gesetzesentwurf abgegeben werden. Jede_r, egal ob Organisation oder Privatperson, kann und sollte von diesem Recht Gebrauch machen, so die Aufforderung des VGT. Die bereits eingereichten Stellungnahmen können auf der Homepage des Parlaments begutachtet werden. Alternativ zum Verfassen eines eigenen Textes kann auch einer bereits veröffentlichten Stellungnahme zugestimmt werden.

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DI Ines Haider
Referentin
01 929 14 98
medien@vgt.at
http://vgt.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen