Vilimsky: „Humanitäres EU-Visum schafft Anreiz zu mehr Migration“ | Freiheitlicher Parlamentsklub

„FPÖ gegen die Einführung eines solchen ‚legalen Migrationsweges‘, da damit nur eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen wird, unkompliziert in die EU zu gelangen“

Wien (OTS) „Die Schaffung eines humanitären EU-Visums käme einer Einladung zu noch mehr Migration nach Europa gleich“, erklärte heute Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament und FPÖ-Generalsekretär. „Dass das Europaparlament heute neuerlich über einen entsprechenden Vorschlag abgestimmt hat, obwohl dieser erst bei der letzten Plenarsitzung im November abgelehnt wurde, ist ziemlich ungewöhnlich“, so Vilimsky. Diesmal jedenfalls wurde er angenommen; die Kommission wird aufgefordert, einen entsprechenden Rechtsakt auf den Weg zu bringen.

„Ein humanitäres Visum würde jedem Bürger eines Nicht-EU-Staates die Einreise in die EU ermöglichen, um dann dort einen Asylantrag stellen zu können“, erläuterte Vilimsky. Die Einführung eines solchen „legalen Migrationsweges“ sei fatal, da so nur ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werde, unkompliziert in die EU zu gelangen, statt Menschen in der jeweiligen Region zu halten und zu versorgen.

„Ob eine Person überhaupt asylberechtigt ist oder nicht wird ja erst im Ankunftsland entschieden“, so Vilimsky. „Dann aber ist der Inhaber eines solchen Visums bereits in der EU und kann bei Ablehnung seines Asylantrags entweder untertauchen oder aufgrund der laschen Abschiebepraxis damit rechnen, auch ohne Schutzanspruch bleiben zu können“, meinte der freiheitliche Delegationsleiter. „Deshalb sprechen wir uns ganz klar gegen die Möglichkeit eines solchen legalen Migrationsweges aus“, so Vilimsky.

„Bemerkenswert ist auch, dass in der Begründung für den Antrag bereits auf den UNO-Migrationspakt Bezug genommen wird“, sagte der Europaabgeordnete. Dies sei ein weiterer Beleg dafür, dass sich der UNO-Pakt entgegen den Behauptungen natürlich auch in konkretem Recht niederschlagen werde.

Anträge auf ein humanitäres EU-Visum könnten dem Vorschlag zufolge sowohl elektronisch als auch schriftlich in jeder Botschaft oder jedem Konsulat eines EU-Mitgliedsstaates gestellt werden. Bisher sind EU-Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet, Menschen, die für die Stellung eines Asylantrags in ihr Hoheitsgebiet einreisen wollen, ein solches Visum auszustellen. Sie können aber nach nationalem Recht eine solche Genehmigung erteilen, müssen das aber eben nicht. Das hat zuletzt 2017 auch der Europäische Gerichtshof festgestellt.

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