Vilimsky: Pariser Asylgipfel führt EU-Politik der offenen Türen fort | Freiheitlicher Parlamentsklub

Illegale Masseneinwanderung darf nicht durch legale ersetzt werden. Asyl- und Fremdenrecht muss nationalstaatliche Kompetenz bleiben

Wien (OTS) - „Fortsetzung einer Politik der offenen Tür“: So lautet das Fazit von Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament und FPÖ-Generalsekretär, zum Pariser Asylgipfel. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel hatte sich im Umfeld des Gipfels für Einwanderer-Kontingente aus Afrika ausgesprochen. Auch die EU-Kommission fordert „legale Einreisemöglichkeiten“ zur Aufnahme von Menschen aus Afrika.

„Für uns ist das schlichtweg der falsche Ansatz: Es geht nicht darum, illegale Massenmigration durch legale zu ersetzen, Ziel muss es sein, die Migration von Afrika nach Europa zu stoppen“, so Vilimsky, der dafür plädierte, dass Flüchtlinge jedenfalls in den umliegenden Regionen von Krisenländern verbleiben sollten. „Die EU kann hier eine maßgebliche Rolle einnehmen, indem sie jene afrikanischen Drittstaaten unterstützt, die Flüchtlinge aufnehmen.“

„Im Grunde wollen Merkel und die EU-Verantwortlichen - bejubelt von SPÖ und ÖVP - die fatale Politik offener Grenzen fortsetzen, die schon vor zwei Jahren Europa zutiefst verunsichert hat. Nur dass es diesmal um die Legalisierung von Zuwanderung über ein neues gemeinsames EU-Asylrecht geht“, so der Europa-Abgeordnete.

„Unabdingbar ist auch die Kooperation mit jenen Transitländern, durch die die illegalen Einwanderer auf ihrem Weg nach Europa ziehen“, sagte Vilimsky. „Was die Küstenwachen der EU-Mitgliedsstaaten hätten machen können, hat jetzt anscheinend die libysche Küstenwache selbst in die Hand genommen. Seitdem diese wieder vor der libyschen Küste operiert, ist die Zahl der illegalen Einwanderer über die zentrale Mittelmeerroute deutlich zurückgegangen“, meinte Vilimsky. Er forderte einen konsequenten und effizienten Grenzschutz sowohl der Binnen- als auch der EU-Außengrenzen und stellte klar, dass das Asyl-und Fremdenrecht weiterhin in nationalstaatlicher Kompetenz bleiben müsse.

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