VIRUS: Regierungsattentat auf Umweltverfahren lässt Hauptsünder ungeschoren | VIRUS

Rechtswidrige Regelung raubte Rechtssicherheit

Wien (OTS) Heftige Kritik am Plan der Regierung für Infrastrukturprojekte, eine Genehmigungsautomatik nach neun Monaten einzuführen, übt die Umweltorganisation VIRUS. UVP-Experte Wolfgang Rehm: „Eine derartige Regelung steht im Konflikt mit allen erdenklichen europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen, und möchte jene belohnen und zum Rechtsmissbrauch einladen, die bei Großprojekten für mitunter Jahre der Verfahrensverschleppung verantwortlich sind“.

So könnte in Zukunft eine Genehmigung einfach missbräuchlich durch das jetzt schon gängige Taktieren mit häufigen Projektänderungen quasi ersessen werden. Es werde auch außer Acht gelassen, dass Projektwerber derzeit mehrere Jahre an Nachbesserungen nach der Einreichung brauchen, um ihre offensichtlich miserabel gemachten Unterlagen von der Behörde für vollständig erklärt zu bekommen, am Beispiel der anzunehmend eigentlich besonders projekterfahrenen Asfinag sei dies systematisch der Fall. Die nötige Konsequenz einer Zurückweisung nach der bereits derzeit vorgeschriebenen gesetzlichen Gesamtverfahrensdauer von 6-12 Monaten je nach Kategorie werde aber derzeit rechtswidrig nicht gezogen. „Würde man dies umsetzen und mit einer angemessenen zeitlichen Sperre für eine Neueinreichung kombinieren, dann könnten die derzeit mit Projektmüll der Schwarzen Schafe überhäuften knappen Sachverständigen- und Behördenkapazitäten effizient und rasch bei den gut gemachten Projekten eingesetzt werden“, fordert Rehm.

Nachdem die Unterlagen endlich aufgelegt worden seien stelle sich dann regelmäßig heraus dass die Projekte nach wie vor mangelhaft seien und weitere Nacharbeit nach sich ziehen würden. „Dies lässt sich am Beispiel der S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel gut zeigen: Nachdem dort der Verkehrsminister als Behörde ein mangelhaftes Projekt seiner Asfinag genehmigt hatte, wurde ein Großteil der dann ca. dreijährigen Verfahrensdauer beim Bundesverwaltungsgericht dafür verbraucht, dass eine völlig überforderte Autobahngesellschaft mehrfach vergeblich und bis zum Schluss versuchte die berechtigten Nachforderungen der Sachverständigen zu erfüllen“, weiß Rehm. Dafür seien allein neun Monate an Fristverlängerung beantragt und gewährt worden und das sei nur ein Beispiel unter vielen. „Setzt man das mit dem jetzigen Regierungswunsch in Beziehung dann ist die Zeitzumessung völlig unverhältnismäßig“, kritisiert Rehm und ergänzt: „Aus unserer umfangreichen Praxiserfahrung aus zahlreichen Verfahren wissen wir im Gegensatz zur diesbezüglich erkennbar abgehobenen Bundesregierung, dass es bei Großprojekten nach öffentlicher Auflage mindestens ein Jahr, manchmal auch bis zu zwei Jahre dauert, bis überhaupt die UVP-Gutachten fertig sind“. Bei einem Stopp nach neun Monaten hieße das, dass noch nicht einmal eine mündliche Verhandlung stattgefunden hätte.

Chaos und Rechtsunsicherheit seien auch schon allein deshalb vorprogrammiert, weil unklar sei welche Auflagen und Bedingungen gelten würden. Den teilweise europarechtlich festgelegten Vorschriften bei der UVP und in den Materiengesetzen könne durch einen verordneten Verfahrensabbruch in rechtswidriger Weise ebenso wenig Genüge getan werden, wie den verfassungs- und europarechtlich abgesicherten Parteienrechten. „Das wird also ein Bauchfleck mit Anlauf, der jedoch bis zur Beseitigung der geplanten Rechtswidrigkeiten und der verursachten Rechtsunsicherheit massive Kollateralschäden für die Umwelt, für die an Verfahren zu beteiligende Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch für Projektwerber und damit Wirtschaft und Wirtschaftsstandort nach sich ziehen würde“, warnt Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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