VKI legt gegen VW im Prozess zum Software-Update nach

Klagsausdehnung wegen Verschlechterung des Drehmoments

Wien (OTS) Vor drei Monaten hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Volkswagen (VW) geklagt, um Behauptungen zu den Folgen des Software-Updates abzustellen. Denn der VW-Konzern versicherte mehrfach, dass durch das von VW bereitgestellte Software-Update keine Nachteile entstehen würden. Eine Umfrage des VKI kam allerdings zu einem ganz anderen Ergebnis. Rund 43 Prozent der befragten Konsumentinnen und Konsumenten stellten nach der Umrüstung negative Veränderungen wie erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche und ein deutlich spürbares “Ruckeln” des Motors fest. Jetzt haben sich auch Verdachtsmomente zu nachteiligen Veränderungen beim Drehmoment verdichtet. Die Klage wurde daher ausgedehnt. Heute kommt es zur ersten Verhandlung beim Handelsgericht Wien.

Mitte September 2015 hat VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. Die Software verfälschte das Emissionsverhalten so, dass der Euro-5-Norm-Grenzwert für Stickoxide im Testbetrieb nicht überschritten wurde. Nach Bekanntwerden der Manipulationen stellte VW ein Software-Update zur Verfügung und versicherte, dass damit keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2‑Emissionen, Geräuschemissionen, Motorleistung und Drehmoment verbunden seien.

Der VKI brachte im Juni 2018 eine Klage auf Unterlassung derartiger Behauptungen ein, da sowohl Rückmeldungen von betroffenen Verbrauchern wie auch ein vorliegendes Gutachten nachteilige Folgen als realistisch erscheinen lassen.

Bereits im Herbst 2017 hatte der VKI eine Umfrage unter Teilnehmern der VKI-VW-Aktion durchgeführt, die sich wegen der Betrugssoftware des deutschen Auto-Konzerns geschädigt fühlten. Betroffene berichteten dabei über erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, Ruckeln bzw. Nageln des Motors und Probleme beim Beschleunigen. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen auch vergleichbare Umfragen in Belgien, Italien, Portugal und Spanien. All diese nachteiligen Folgen sind aus technischer Sicht nachvollziehbar.

Zuletzt haben sich die Hinweise verdichtet, dass es zusätzlich Probleme mit dem Drehmoment gibt. Gerade im häufig gefahrenen unteren und mittleren Drehzahlbereich macht das Update die meisten Autos gefühlt schwächer, weil sich die Drehmomentkurve verschoben hat. Das zeigt eine Untersuchung eines schwedischen Fachmagazins. Vor allem im Stadtverkehr oder beim Transport schwerer Lasten wirkt sich das aus. Betroffene klagen über Probleme beim Beschleunigen, weniger Kraft und weniger Leistung von unten heraus.

VW hat sich bis jetzt im Verfahren unter anderem damit gerechtfertigt, dass das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt und die für Skoda zuständige britische Vehicle Certification Agency das Software-Update freigegeben hätten. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, dass diese Behörden sich mit der Fragestellung einer Verschlechterung auseinandergesetzt hätten. Die Freigabe diente nur der Sanierung einer ursprünglich gesetzwidrigen Typenzulassung.

„Die Irreführung von Konsumenten rund um das Software-Update muss endlich ein Ende haben. Wie sich zuletzt gezeigt hat, können nur Gerichtsentscheidungen Autokonzerne dazu bewegen, zu ihrer Verantwortung im Dieselskandal zu stehen. Wirksame Rechtsdurchsetzungsmechanismen für Verbraucher sind damit alternativlos“, meint Mag. Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI.

In den 16 Sammelklagen des VKI gegen VW haben die meisten Gerichte den Auto-Konzern mittlerweile aufgefordert, auf die Klagsvorwürfe zu antworten und eine Klagebeantwortung zu erstatten. Die 10.000 geschädigten Konsumenten haben in den Verfahren die Chance, neben Schadenersatz auch Ersatz für notwendige Hardware-Nachrüstungen zu erhalten. 

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Verein für Konsumenteninformation
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