VKI: OLG bestätigt Urteil gegen „Vitalakademie“ wegen mangelnder Aufklärung

Ausbildung zum „Ernährungstrainer“ berechtigt nicht zur individuellen Ernährungsberatung

Wien (OTS) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Akademie Mea Vita GmbH (Vitalakademie) wegen der Bewerbung der von ihr angebotenen Ausbildung zum diplomierten Ernährungstrainer geklagt. Der VKI hatte die unzureichende Aufklärung über die unterschiedlichen Kompetenzen von Ernährungstrainer und Ernährungsberater bemängelt. Bereits das Landesgericht (LG) Linz hatte dem VKI Recht gegeben und die Vitalakademie wegen irreführender Geschäftspraktiken verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte das Urteil jetzt in vollem Umfang. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Ernährungstrainer darf keine individuelle Beratung in Ernährungsfragen durchführen – darin unterscheidet sich das Berufsfeld des Ernährungstrainers in ganz wesentlicher Weise von jenem des Ernährungsberaters. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass ein Ernährungstrainer nur allgemeines Wissen weitergeben darf, beispielsweise im Rahmen von Vorträgen. Die individuelle Beratung in Ernährungsfragen bzw. die persönliche Betreuung ist demgegenüber der Tätigkeit des Ernährungsberaters vorbehalten, die nur von Ernährungswissenschaftlern und Diätologen ausgeübt werden darf.

Dem Tätigkeitfeld der Absolventen eines Kurses zum Ernährungstrainer an der Vitalakademie sind daher strenge rechtliche Grenzen gesetzt. Dies stellte für einige Kursteilnehmer eine Überraschung dar, denn sie waren aufgrund der Kursbeschreibung davon ausgegangen, als Ernährungstrainer auch individuelle Beratung in Ernährungsfragen bei ihren zukünftigen Kunden durchführen zu können.

Der VKI hatte deshalb, unter anderem wegen irreführender Geschäftspraktiken, geklagt und bekam nunmehr auch in zweiter Instanz vor dem OLG Linz Recht. Es bestätigte die Rechtsauffassung des LG Linz, dass die Vitalakademie bei der Bewerbung ihrer Kurse auf der Webseite und in Bildungskatalogen nur unzureichend über den Unterschied zwischen dem Tätigkeitsbereich des Ernährungstrainers und dem des Ernährungsberaters aufklärte. Darüber hinaus beurteilte das OLG Linz ebenfalls alle 29 vom VKI eingeklagten Vertragsklauseln als gesetzwidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Für Interessenten und Absolventen eines Kurses zum Ernährungstrainer muss klar sein, wie sie ihre Ausbildung beruflich später verwerten können und dürfen“, kommentiert Dr. Barbara Bauer vom VKI das Urteil. „Eine unzureichende Abgrenzung des Kompetenzbereiches führt nicht nur dazu, dass falsche Erwartungen geweckt werden, sondern setzt Ausbildungsabsolventen auch der Gefahr kostspieliger Klagen aus.“

Parallel dazu führt der VKI auch einen Musterprozess zur Durchsetzung der Vertragsanfechtung eines betroffenen Kursteilnehmers. Hier fällte kürzlich in erster Instanz das Bezirksgericht Linz ein noch nicht rechtskräftiges Urteil und verpflichtete die Vitalakademie zur Rückzahlung von noch nicht konsumierten Kurseinheiten.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
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01/588 77-256
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