Wien (OTS/VKI) – Am Landesgericht Leoben findet kommenden Freitag die erste Verhandlung in der beim dortigen Gericht anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt. Besonders spannend wird dabei sein, wie das Gericht im Lichte der letzten Entscheidungen zur Zuständigkeit vorgehen wird (siehe: https://url.verbraucherrecht.at/vw0319)
Im bevorstehenden Verfahren wird vom VKI für 637 Betroffene ein Schaden von 3,9 Millionen Euro geltend gemacht. Der Schaden liegt nach Ansicht des VKI in einer Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises, weiters wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht.
Das Verfahren beim Landesgericht Leoben ist eine von 16 Klagen die bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt wird der Streitwert dieser Sammelklagsaktion mit 60 Millionen Euro beziffert. Rund 10.000 Geschädigte werden vom VKI vertreten. In Leoben sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des Landesgerichts Leoben erfolgte.
Die Verhandlung in Leoben ist die erste der zwei steirischen Verfahren. Bisher haben in den sechzehn Verfahren drei Verhandlungen stattgefunden.
VW-Sammelklagsaktion: Verhandlung am LG Leoben
Datum: 15.03.2019, 09:00 Uhr
Ort: Landesgericht Leoben, Verhandlungssaal C (Schwurgerichtssaal)
Dr. Hanns-Groß-Straße 7, 8700 Leoben, Österreich
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