Kontowunsch kann bei der Antragsstellung bekannt gegeben werden
St. Pölten (OTS) - In Reaktion auf heutige Aussagen von KO Waldhäusl weist die Sozialsprecherin der SPÖ Niederösterreich, LAbg. Christa Vladyka, darauf hin, dass die Möglichkeit, sich das Geld aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bei in einem Haushalt lebenden Paar auf getrennte Konten auszahlen zu lassen, bereits in der Praxis Realität sei. „Statt Scheinforderungen aufzustellen, würde es nicht schaden, sich die Zeit zu nehmen und sich gewissenhaft zu informieren“, so Vladyka in Richtung FPÖ Niederösterreich.
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