Voglauer: Kennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern bringen mehr Transparenz und Tierwohl

Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wichtiger Schritt

Wien (OTS) Im heutigen Gesundheitsausschuss wurden die zuständigen Bundesminister Rudolf Anschober und Elisabeth Köstinger in einem Antrag der Grünen aufgefordert, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 umzusetzen.

Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, zeigt sich hocherfreut: „Eine Kennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein starkes Zeichen. Damit schaffen wir die größtmögliche Transparenz für die Konsument*innen und den ersten Schritt zu einer freiwilligen Kennzeichnung in der Gastronomie.“

Dabei verweist Voglauer auf das Regierungsübereinkommen, wo festgehalten wurde, dass die Regionale Herkunft der Lebensmittel als Qualitätskriterium in der Gastronomie verstärkt werden soll, sowie Initiativen zur stärkeren Verbreitung der Herkunftskennzeichnung.

„Viele Menschen wollen kein importiertes Billig-Ei im Kaiserschmarrn, sondern Top-Qualität aus Österreich. Die beste Unterstützung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ist daher eine klare Kennzeichnung, wo das Produkt herkommt“, hält Voglauer fest.

Im Regierungsübereinkommen wurde ebenso festgehalten, dass eine Bewusstseinsbildung für Lebensmittel und Ernährung unterstützt werden soll. Auch wurde vereinbart, dass ab 2021, für tierische Primärprodukte wie Milch, Fleisch und Eier eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung kommen soll. Dies ist ein erster wichtiger Schritt und damit ein wichtiges Zeichen für Tierwohl und mehr Konsumentenschutz. Gemeinschaftsverpflegung betrifft hier etwa Seniorenheime, Verpflegung im Krankenhaus, Schulkantinen u.a.

Bis heute gibt es keine verbindlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Ei-Produkten, obwohl die EU-Einzeleikennzeichnung per Gesetz die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Eies bis zum Erzeuger gewährleistet. Das gleiche gilt für Milch- und Fleischprodukte (bereits abgedeckt sind Kalb- und Rindfleisch).

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