Voglauer/ Koza: Rechte von Landarbeiter*innen werden gestärkt

Grüne: Nationalrat zu heute beschlossenen Verbesserungen der arbeitsrechtlichen Lage in der Landwirtschaft

Wien (OTS) „Das Landarbeitergesetz ist ein arbeits- und sozialpolitischer Fortschritt für Landarbeiter*innen, der zu einer deutlichen Verbesserung der arbeitsrechtlichen Lage führen wird“, betonen Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen, und Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, unisono. „Die Situation der alljährlich nach Österreich kommenden Erntehelfer*innen wird mit diesem Landarbeitsgesetz wesentlich verbessert. Wir haben einen bundesweit geltenden Mindestlohn und klare Definitionen zu Arbeitsspitzen und zum 12-Stundentag,“ betont Voglauer. Zudem heißt es: aus neun mach eins – statt neun Landesgesetzen wird es nur mehr ein Bundesgesetz für bundeseinheitliche, arbeitsrechtliche Regelungen für Landarbeiter*innen geben. Ein wichtiger Schritt zu mehr Arbeitnehmer*innenrechten und Arbeitssicherheit in der Landwirtschaft. „Umso mehr verwundert mich die aktuelle Diskussion auf europäischer Ebene, bei der Österreich von der Koppelung von Sozialstandards an Agrarförderungen absehen will. Dies wäre ein Rückschritt, den wohl niemand wirklich haben will“, ergänzt Voglauer.

Voglauer verortet allerdings bei den Rechten der Erntehelfer*innen nach wie vor dringenden Reformbedarf: „Weitere Schritte werden bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen von Erntehelfer*innen notwendig sein, denn hier kommt es immer wieder zu Todesfällen. Lückenlose Kontrollen der Unterbringung und der Gegebenheiten am Einsatzort würden zu wesentlichen Verbesserungen führen – sei es durch die Finanzpolizei, das Arbeitsinspektorat oder die Unfall- oder Sozialversicherungen.“ Die grüne Landwirtschaftssprecherin sieht auch die Sozialpartner gefordert: „Die Möglichkeit der Pauschalierung des 13. und 14. Monatsgehalts für Erntehelfer*innen über den Kollektivvertrag, sehen wir durchaus kritisch. Hier besteht Handlungsbedarf um soziale Härtefälle und zu hohe Einkommensverluste zu verhindern.“

Koza zeigt sich über sozial- und arbeitsrechtliche Klarstellungen erfreut, welche die Grünen erreichen konnten: „Wie im Arbeitszeitgesetz ist nun auch im Landarbeitsgesetz festgeschrieben, dass die zwölfte Arbeitsstunde nur freiwillig geleistet werden kann. Die Wochenend-Arbeitsruhe wurde auf 36 Stunden erhöht.“ Wesentlich ist auch die Definition von Arbeitsspitzen: „Zwölf-Stunden-Tage sind nur ausnahmsweise zulässig um Arbeitsspitzen abzudecken – und diese müssen besonders begründet sein. Die Einbringung der Ernte alleine stellt keine Arbeitsspitze dar. Das Landarbeitergesetz ist beim 12-Stunden-Tag damit strenger als das allgemeine Arbeitsrecht.“

Laut Landarbeitergesetz muss für Arbeitnehmer*innen in Arbeitgeberzusammenschlüssen jeweils der beste Kollektivvertrag zur Anwendung kommen, eine Beschäftigung zu ‚verschlechternden‘ Kollektivverträgen ist unzulässig. „Damit wird Lohn- und Sozialdumping ein Riegel vorgeschoben. Durch übersaisonale Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen von landwirtschaftlichen Arbeitgeberzusammenschlüssen besteht nun auch die Möglichkeit, die Einkommenssituation und damit die finanzielle Absicherung von Landarbeiter*innen nachhaltiger und durchgängiger zu stabilisieren,“ unterstreicht Koza.

Voglauer und Koza betonen, dass es weitere Schritte braucht: „Genau deshalb sollten Agrarförderungen auf EU-Ebene an hohe Arbeitsstandards gebunden werden. Es darf nicht sein, dass jene Arbeitgeber*innen, die an einer stetigen Verbesserung der sozialen Lage der Arbeitnehmer*innen in der Landwirtschaft arbeiten, dafür auch noch mit unfairen Wettbewerbsbedingungen bestraft werden. Wir erwarten daher von Landwirtschaftsministerin Köstinger ein Umdenken: Auch sie muss sich für mehr Fairness und Gerechtigkeit statt eines Wettbewerbs auf Kosten der Landarbeiter*innen einsetzen.“

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