Volksanwaltschaft drängt auf Masern-Impfpflicht für Spitalspersonal

Verwaltungskontrolle der Ombudsstelle Thema im Volksanwaltschaftsausschuss

Wien (PK) Die Volksanwaltschaft fordert entschieden eine Masern-Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats betonte Volksanwalt Günther Kräuter heute die Übereinstimmung mit Ärztekammer und Apothekerkammer, dass es beim ausreichenden Impfstatus von SpitalsmitarbeiterInnen keine Kompromisse geben darf. Als „Steuerungsinstrument“ zur Masern-Durchimpfung empfahl er die Verankerung der verpflichtenden Masernimpfung im Mutter-Kind-Pass. Schließlich müsse die Gesundheit des Kindes Vorrang vor der persönlichen Freiheit seiner Eltern haben, falls diese Impfungen ablehnen.

Die heimische Pflegesituation war ein weiteres zentrales Thema im heutigen Ausschuss, als Ergebnisse der Verwaltungskontrolle aus dem Jahr 2018 diskutiert wurden. In diesem Zusammenhang appelliert die Volksanwaltschaft an die künftige Regierung, das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 30% anzuheben und jährlich zu valorisieren. Durch höhere Leistungen auch für Menschen mit geringem Pflegebedarf könnten pflegebedürftige Personen eher daheim betreut werden, was nicht nur die meisten Betroffenen ohnehin wünschten, sondern auch den Zustrom zu den überlasteten Pflegeheimen reduzieren würde. Viel Handlungsbedarf für die nächste Regierung sieht Volksanwältin Gertrude Brinek außerdem in den Justizanstalten. Die Lebensbedingungen dort müssten immer auf die Resozialisierung der InsassInnen ausgerichtet sein, ortet Brinek seit Jahren bestehende Mängel von der Gesundheitsversorgung bis zur Personalausstattung beziehungsweise den Arbeitsbedingungen in den Gefängnissen. Speziell in den Fokus rücken will der Ausschuss daher bei seiner morgigen Sitzung zur Menschenrechtskontrolle die seit Jahren ausständigen Verbesserungen im Maßnahmenvollzug.

Einige Kritik gibt es von der Volksanwaltschaft auch an jüngsten Gesetzesbeschlüssen. Für Volksanwalt Günther Kräuter ist die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe „kein Ruhmesblatt“, eine „Misserfolgsgeschichte“ nannte Volksanwalt Peter Fichtenbauer die Novelle des Meldegesetzes. Das Parlament habe den Meldevorgang mittels Bürgerkarte „zu korrigieren“, empfahl er den Abgeordneten, würden doch Ab- beziehungsweise Ummeldungen eines Wohnsitzes ohne Unterschrift des Unterkunftsgebers „von Personen unredlicher Gesinnung“ zu Scheinanmeldungen missbraucht. Handlungsbedarf sieht er zudem im Versicherungsbereich. Angesichts der sich häufenden Unwetterkatastrophen sollten Elementarversicherungen verpflichtend werden. Unverändert große Aufmerksamkeit erwartet Fichtenbauer vom Nationalrat hinsichtlich Hilfestellungen für chronisch kranke Kinder an Schulen. Zwar habe man Befürchtungen der Lehrerschaft, bei Hilfeleistungen ein Haftungsrisiko einzugehen, durch die Amtshaftung 2017 gemildert, nötig wäre jedoch ein „School Nurse-System“ für jeden Standort.

Beschwerdeanstieg seit Jahresbeginn

Debattengrundlage bildete der erste Teil des jüngsten Tätigkeitsberichts (III-240 d.B.) der Volksanwaltschaft, in dem die präventive Verwaltungskontrolle beschrieben wird. In absoluten Zahlen nahm das Beschwerdeaufkommen 2018 ab. Während die Volksanwaltschaft im Vorjahr über 18.000-mal wegen Problemen mit der Verwaltung kontaktiert worden war, langten 2018 insgesamt 16.263 Beschwerden ein. Eine belegbare Erklärung für den Rückgang gibt es laut dem derzeitigen Vorsitzenden des Volksanwaltschaftskollegiums Fichtenbauer nicht. Auch über die Gründe für den erneuten Anstieg im Beschwerdeaufkommen seit Jahresbeginn 2019 könne er nur Vermutungen anstellen, so Fichtenbauer, zumal der Volksanwaltschaft für eine wissenschaftliche Ursachenforschung die Ressourcen fehlten, wie Volksanwältin Brinek hervorhob. „Wir würden den Dingen gerne auf den Grund gehen, brauchen dazu aber das Personal.“ Aktuell langen Fichtenbauer zufolge täglich 73 Beschwerden pro Arbeitstag bei der Volksanwaltschaft ein, 2018 waren es 66 Beschwerden täglich. Innerhalb von durchschnittlich 44 Tagen informiere die Volksanwaltschaft die BeschwerdeführerInnen über die Ergebnisse der Prüfungen, so Fichtenbauer, damit belege die Ombudsstelle ein „absolutes Spitzenfeld“ im Bürgerservice der öffentlichen Hand. Ungeachtet des bestehenden Arbeitsaufwands wünscht die Volksanwaltschaft weiterhin eine Ausweitung ihrer Prüfzuständigkeit, sodass sie wie der Rechnungshof auch ausgegliederte Rechtsträger mit öffentlicher Beteiligung prüfen darf. Fichtenbauer nannte als Beispiele die ÖBB und die ASFINAG, die von der Ombudsstelle derzeit nicht kontrolliert werden können.

Die meisten Beschwerden erhielt die Volksanwaltschaft 2018 auf Bundes- wie Landesebene aufgrund von Schwierigkeiten mit den Sozialbehörden. Bei den insgesamt 4.876 Prüfverfahren auf Bundesebene löste somit der Bereich Arbeit und Soziales mit 30% den langjährigen Spitzenreiter Inneres (23%) ab. 19% der Verfahren leitete man aufgrund von Beschwerden über die Justiz ein. In den 9.546 abgeschlossenen Prüfverfahren – viele davon starteten bereits vor 2018 – wurde bei 1.748 Fällen (18%) ein Missstand aufgedeckt. Beinahe jede fünfte Beschwerde war also berechtigt. Den großen Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft führt Fichtenbauer nicht zuletzt auf die mediale Verbreitung ihrer Arbeit durch die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zurück, die einen Marktanteil von 22% aufweise.

Hinsichtlich Bürgernähe fügte Volksanwalt Kräuter an, mittlerweile könnten die VolksanwältInnen in allen Landtagen Österreichs Problemlagen der Bevölkerung mit den Abgeordneten diskutieren und landesgesetzliche Verbesserungen anregen. Als bundesweit nachahmenswerte Regelung führte Kräuter die Masern-Mumps-Röteln-Impfpflicht für Medizinstudierende in der Steiermark an. Immerhin hätten sich beim „Impfgipfel“ in der Volksanwaltschaft Ende April 2019 alle ExpertInnen für eine entsprechende Impfpflicht im Gesundheitswesen ausgesprochen, das Gesundheitsministerium sei jedoch säumig.

Speziell problematisch werten die VolksanwältInnen am Föderalismus in Österreich bundesländerspezifisch unterschiedliche Standards nicht nur im Gesundheits- und Pflegesektor, sondern auch im Bereich Wohnen und Bauen. So berichtete Volksanwältin Brinek aus der Länder- und Gemeindeverwaltungskontrolle über komplexe Fälle in Verbindung mit den österreichweit zehn verschiedenen Bauordnungen. Besonders bei Neubauten, aber auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, lege die Volksanwaltschaft viel Wert auf Barrierefreiheit, unterstrich Brinek Österreichs Verpflichtung gemäß UN-Behindertenrechtskonvention, allen Menschen autonomen Zugang zu Kultureinrichtungen zu ermöglichen.

VolksanwältInnen urgieren gesicherte Planstellen für Heimopferrentenkommission

Breiten Raum erhielt in der Ausschussdebatte die Heimopferrente für viele ehemalige Heim- und Pflegekinder, die Misshandlungen, Missbrauch und Demütigungen ausgesetzt waren. Die Volksanwaltschaft verfügte 2018 zusätzlich zu ihrem Budget von 11,6 Mio. € noch über 200.000 € für Rentenauszahlungen an Betroffene. Volksanwalt Kräuter würdigte zwar den Gesetzesbeschluss zur Einrichtung der Heimopferrentenkommission, die mit den Entschädigungsleistungen befasst ist, als wichtige „Geste der Verantwortung“ des Staats. Dennoch kritisierte er als Leiter der Kommission im Einvernehmen mit seinem Kollegen Fichtenbauer, die KommissionsmitarbeiterInnen verfügten mangels definitiver Planstellenzuteilung über keine Arbeitsplatzsicherheit. Außerdem seien die Räumlichkeiten der Kommission ungeeignet für ihre hochsensible Tätigkeit, die gerade bei Telefonaten mit Betroffenen ein abgeschirmtes Umfeld erfordere. Probleme mit Dokumentfreigaben gebe es derzeit speziell bei Einrichtungen der katholischen Kirche, bestätigte Kräuter Nikolaus Scherak (NEOS), er habe aber von Kardinal Christoph Schönborn hier Rückendeckung erhalten.

IOI arbeitet global für Gerechtigkeit

International gewürdigt wird die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Rahmen des International Ombudsman Institute (IOI), wie in der Debatte Petra Bayr (SPÖ) aufzeigte. IOI-Generalsekretär Kräuter beschrieb den „bemerkenswert großen Zulauf“ zu dieser globalen Dachorganisation von Ombudsstellen, die mittlerweile 199 Mitglieder aus rund 100 Ländern umfasse. Sämtliche Mitgliedsbeiträge flössen direkt in Trainings- und Forschungsprojekte, mit dem Ziel, Menschen weltweit „Gerechtigkeit und Recht“ zu verschaffen.

Weitere Themen, die von den Ausschussmitgliedern in der Sitzung aufgeworfen wurden, waren unter anderem Verbesserungen bei der Mathematik-Zentralmatura, die Versorgung mit GebärdendolmetscherInnen, Feuerwerke in Wohngebieten und die Sicherheit in Schulbussen. Aus aktuellem Anlass zur Sprache kamen Missbrauchsvorwürfe gegen die Polizei, konkret im Rahmen der letzten Klimakonferenz in Wien. Volksanwalt Fichtenbauer verwies dabei auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Zu den Vorfällen beim Wiener Fußballmatch Rapid gegen Austria, als es zu einer polizeilichen Einkesselung von Fans kam, analysiere die Volksanwaltschaft gerade eine Stellungnahme des Innenministeriums. An der gesamten Ausschussdebatte beteiligten sich heute neben Scherak und Bayr die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Gudrun Kugler (beide ÖVP), Reinhold Einwallner, Klaudia Friedl, Andreas Kollross, Sabine Schatz, Petra Wimmer (alle SPÖ), Christian Lausch, Edith Mühlberghuber und Petra Wagner (alle FPÖ). (Schluss) rei


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen