Volksanwaltschaft – Einwallner: „Hände weg von Prüf-Kompetenzen, keine Einschränkung der Kontrolltätigkeit“

16.000 Menschen wandten sich 2018 an die Volksanwaltschaft – Sozialbereich dominiert

Wien (OTS/SK) SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Reinhold Einwallner fordert ein klares Bekenntnis aller Fraktionen zu den Prüf-Kompetenzen der Volksanwaltschaft. „Es gab in jüngster Zeit Forderungen seitens der Wirtschaftskammer, das Mandat der Volksanwaltschaft bei der menschenrechtlichen Kontrolle einzuschränken, besonders bei Pflegeheimen, wo manchen privaten Betreibern die Kontrolle offensichtlich ein Dorn im Auge ist. Diesem Druck darf keinesfalls nachgegeben werden. Gerade bei Heimen – seien es Pflege- und Altenheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen – ist die präventive Wirkung dieser Kontrollen extrem wichtig.“ ****

Im Volksanwaltschaftsausschuss gestern und heute steht der Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2018 zur Diskussion. Im Jahr 2018 wandten sich rund 16.0000 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. In fast der Hälfte der Beschwerdefälle wurde daraufhin eine detaillierte Prüfung veranlasst. Ein Drittel der Fälle betrifft den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Außerdem kontrolliert die Volksanwaltschaft auch die gesamte Landes- und Gemeindeverwaltung (außer in Tirol und Vorarlberg); 2018 waren das 2.970 Prüfverfahren, besonders in den Bereichen Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt und Anliegen von Menschen mit Behinderung.

Zweiter wesentlicher Teil der Arbeit der Volksanwaltschaft ist die präventive Menschenrechtskontrolle. 2018 wurden von den Experten-Kommission 520 Kontrollen durchgeführt, 476 dieser Kontrollen in Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden, etwa auch Gefängnisse. 94 Prozent der Kontrollen waren unangekündigt. Bei fast allen Kontrollen (82 Prozent) gab es Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation.

Einwallner: „Die Kontrollen und die Empfehlungen, die die Volksanwaltschaft daraus erstellt, sind ein wichtiger Input für Politik, Verwaltung und Betreiber zur Verbesserung der menschenrechtlichen Situation.“ Die Arbeit der Volksanwaltschaft ist vor allem präventiv angelegt, d.h. sie drängt etwa auf Supervisions-Angebote für das Pflegepersonal, die ein wichtiger Faktor zur Gewaltprävention sind. „Dass die Wirtschaftskammer heuer in einem Brief an den Nationalratspräsidenten Druck machte, die Prüftätigkeit – insbesonders für Supervisions-Angebote – einzuschränken, ist inakzeptabel und absolut kontraproduktiv“, betont Einwallner. (Schluss) up/ah/mp

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