Volksanwaltschaft: Pflegefonds soll mit Qualitätsstandards verknüpft werden

NR-Ausschuss befasst sich mit Ergebnissen der Menschenrechtskontrolle; Pflegemissstände zentrales Thema

Wien (PK) - Die im letzten Monat öffentlich gewordenen Missstände in der Pflege waren heute zentrales Thema im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats. Grundlage waren dafür die teils stark ernüchternden Ergebnisse aus den präventiven Menschenrechtskontrollen der Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr. Demnach haben 83% Kontrollen, die 2016 von der Ombudsstelle als Nationaler Präventionsmechanismus (NPT) österreichweit in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Psychiatrien, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Polizeianhaltezentren durchgeführt wurden, Defizite aufgedeckt.

Einen Hebel, wie die Situation in den heimischen Pflegeheimen verbessert werden kann, sieht Volksanwalt Günther Kräuter darin, den mit 360 Mio. € dotierten Pflegefonds mit Qualitätsstandards zu verknüpfen. Die Probleme liegen dem Volksanwalt zufolge nicht nur in einem Personalmangel, auch das Know-how, etwa was Demenzerkrankungen oder die Sturzprävention betrifft, fehle in den Einrichtungen. Unmissverständlich klar machte Kräuter dabei, dass im Visier der Volksanwaltschaft nicht die PflegerInnen stehen, diese würden mit wenigen Ausnahmen äußerst engagiert arbeiten, sondern die Strukturen und Rahmenbedingungen in den Pflegeheimen. Was es laut Volksanwaltschaft demnach braucht, sind Spezialisierungen in der Ausbildung, höhere Qualifikationen, einheitliche Qualitätskriterien in den Einrichtungen und zumutbare sowie attraktive Arbeitsbedingungen für das Personal, wie er gegenüber den Abgeordneten Johann Hell (S), Gertrude Aubauer (V), Judith Schwentner (G) und Martina Schenk (T) erklärte. "Die Pflegenden sind genauso Opfer in diesem System", sagte Kräuter.

Im internationalen Vergleich führen die Menschenrechtskommissionen in Österreich mehr Kontrollen durch, als das in den meisten europäischen Ländern der Fall ist. 2016 waren es 522 Überprüfungen, im Vergleich dazu wurden laut Angaben Kräuters in Deutschland 50, in Finnland 152, in Frankreich 160 und in Kroatien 72 Kontrollen durchgeführt. Setzen will die Volksanwaltschaft in Zukunft aber vermehrt auf präventive Projekte, wie sie jetzt etwa schon mit Medienkooperationen zum Menschenrechts-Mandat oder dem Volksanwaltschaftsmodul in der Polizeiausbildung der Fall sind.

Bericht über Pflegemissstände: Volksanwaltschaft mit Gegenwind konfrontiert

Für den aktuellen Volksanwaltschaftsbericht, durch den die Pflegemissstände in Österreich erstmals große öffentliche Aufmerksamkeit erreichten, musste die Volksanwaltschaft heftigen Gegenwind einstecken. Seitens der Länder langte etwa der schriftliche Vorwurf in der Ombudsstelle ein, "eine Diskussion losgetreten" zu haben, von anderer Stelle wurde versucht, darauf hinzuwirken, keine Menschenrechtskontrollen mehr während der Nacht durchzuführen, wie Kräuter als auch Volksanwältin Gertrude Brinek bestätigten. Die Vorstellung, nicht das Problem lösen, sondern die Berichte aus der Welt schaffen zu wollen, sei nicht nachvollziehbar, sagte Kräuter.

Brinek zufolge macht sich außerdem in den überprüften Stellen die Tendenz breit, die Ergebnisse mit der Volksanwaltschaft abstimmen zu wollen. Dem müsse entgegenhalten werden, positionierte sich die Volksanwältin. Der Nationale Präventionsmechanismus habe vom Parlament einen klaren gesetzlichen Auftrag bekommen, und diesen werde die Volksanwaltschaft auch auf und Punkt Beistrich erfüllen, betonte sie.

Justizanstalten: Volksanwaltschaft pocht auf Personallösung

Eine unbefriedigende Personalsituation herrscht laut Volksanwaltschaft auch in den heimischen Gefängnissen. "Ungebrochen ist unser Beharren, in Personal zu investieren", sagte Brinek, die Justizwachebeamten müssten bestens unterstützt und ausgebildet werden, wie sie gegenüber Norbert Sieber (V) und Christian Lausch (F) bekräftigte.

Beunruhigt ist Volksanwältin Brinek außerdem über die Tatsache, dass nach Suizid-Fällen Supervisionen seitens der Justizwachebeamten tendenziell abgelehnt werden. "Supervisionen werden als Makel empfunden", bestätigte Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Er hofft auf einen geplanten Erlass des Innenministeriums zur Suizid-Prävention in Justizanstalten und einer dahingehend differenzierten Ausbildung für Justizwachebeamte im Herbst.

In den Justizanstalten fehlt es wie in den Polizeiinspektionen laut Volksanwaltschaft außerdem an psychiatrischen FachärztInnen und AllgemeinmedizinerInnen. "Die ärztliche Versorgung ist nicht optimal", so Brinek. Besonders problematisch erachten die Menschenrechtskommissionen dabei u.a. die langen Wartezeiten auf Untersuchungen von angehaltenen Personen, die letztendlich über eine Haftfähigkeit oder die Verbringung in eine psychiatrische Abteilung entscheiden. In Vorarlberg und dem Burgenland wurden laut Fichtenbauer privatrechtliche Vereinbarungen getroffen bzw. Honorarverträge mit Ärzten abgeschlossen, um die Versorgung in der Nacht und an den Wochenenden sicherstellen zu können. In den anderen, vor allem flächenmäßig großen Bundesländern gebe es nach wie vor Versorgungsdefizite, berichtete der Volksanwalt auf Nachfrage von Nikolaus Scherak (N).

Geht es um aufgezeigte Defizite in Polizeianhaltezentren, wurden etwa Hygienemängel Fichtenbauer zufolge bereits verbessert. Beispielsweise würde öfter die Bettwäsche gewechselt, Angehaltene dürften ferner öfter als einmal oder zweimal pro Woche duschen. "Die Volksanwaltschaft gibt hier aber keine Ruhe", versicherte er. Ziel sei jedenfalls, dass Einschlusszeiten so kurz wie möglich stattfinden sowie eine Verbesserung bei den Besuchsmöglichkeiten. Bestenfalls sollte eine Schubhaft aus Sicht der Volksanwaltschaft anhand eines offenen Vollzugs stattfinden.

Nationaler Präventionsmechanismus

Mit Juli 2012 wurde die Volksanwaltschaft zum Menschenrechtshaus in Österreich. Seitdem ist sie verfassungsrechtlich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Beraten und begleitet wird sie vom Menschenrechtsbeirat, sechs regionale Menschenrechts-Kommissionen leisten außerdem in den Bundesländern präventive Arbeit zum Schutz der Menschenrechte. Grundlage für ihren Menschenrechts-Auftrag sind UN-Menschenrechtsverträge, durch die sich die Republik Österreich zu bestimmten menschenrechtlichen Garantien und internationalen Standards verpflichtet hat. Konkret wurden mit der Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und den darin geforderten "Nationalen Präventionsmechanismus" (NPM) sowie Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. (Schluss Volksanwaltschaftausschuss) keg

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