Volksanwaltschaft und Rechnungshof gemeinsam für verbesserte 24-Stunden-Betreuung

Volksanwalt Kräuter nimmt bei Pflegereform Bundesminister Moser in die Pflicht

Wien (OTS) -

24-Stunden-Betreuung

Volksanwalt Günther Kräuter zeigt sich am Sonntag über den aktuellen Bericht des Rechnungshofes zum Thema "Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung" erfreut.
Kräuter: "Volksanwaltschaft und Rechnungshof kommen zu nahezu identen Empfehlungen. Ich habe bereits im November des Vorjahres bei einer Pressekonferenz einheitliche Qualitätskriterien, verstärkte Kontrollen und eine verbesserte Finanzierung gefordert. Nun bestätigen die Prüfer des Rechnungshofes unsere Erkenntnisse."
Darüber hinaus würden sich zahlreiche Bürger bei der Volksanwaltschaft über die Ungleichbehandlung beim Pflegeregress beschweren. Kräuter: "Die Abschaffung gilt nur für Pflegeheime, bei der 24-Std-Betreuung gelten je nach Bundesland andere Regeln. Diese Problematik führt zum enormen Zustrom auf Pflegeheime, daher muss hier dringendst entgegen gesteuert werden."
Unterschätzt würden seitens der Bundesregierung auch Folgen der Indexierung von Familienleistungen für ausländische Pflegerinnen: "Ich wurde bei internationalen Treffen mit Ombuds-Kolleginnen aus der Slowakei und der Tschechischen Republik davor gewarnt, dass in Österreich dann mit einem Schlag tausende Pflegekräfte fehlen werden." 

Alten- und Pflegeheime

Kräuter erneuert zudem seine Forderung, die Mittel des mit 366 Mio. Euro dotierten Pflegefonds an Qualitätskriterien zu binden. "Es müssen endlich einheitliche Standards geschaffen werden, um Missstände in Alten- und Pflegeheimen zu vermeiden.  Kräuter: "Ich gehe von einer massiven Unterstützung des Ministers für Reformen und Deregulierung aus und erwarte klare Weichenstellungen während der Budgetdebatte im Parlament." 

Bundesminister Josef Moser habe im Mai des Vorjahres in öffentlichen Stellungnahmen zu Alten- und Pflegeheimen mehrfach kritisiert, dass "sich Bund und Länder die Verantwortung gegenseitig zuschieben" und zum Pflegefonds wörtlich gefordert, dass "künftig die Ausschüttung der Mittel an bestimmte Qualitätskriterien gekoppelt werden soll.“ Es gehe um Mindeststandards, wie etwa das Zahlenverhältnis zwischen Pflegern und Betreuten, die Qualifikation des Personals oder die vorhandene Infrastruktur. „Dies entspricht vollinhaltlich der Forderung der Volksanwaltschaft.“, so Kräuter abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

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Debora Mula
Geschäftsbereich Volksanwalt Dr. Kräuter
Email: debora.mula@volksanw.gv.at
Mobil: 0676 9712461
Tel: 01 51505 109

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