Volkshilfe: Keine Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe!

Länder-Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe hätte weitreichende negative Folgen

Wien (OTS) Die Volkshilfe unterstützt die Kinder- und Jugendanwaltschaften in ihrer Forderung, die Rahmengesetzgebung für die Kinder- und Jugendhilfe in der Zuständigkeit des Bundes zu belassen. Volkshilfe Direktor Fenninger: „Der Wahnsinn der Verländerung darf nicht bei den Kindern weitergehen. Unterschiedliche Standards im Kinderschutz führt nicht nur zu einer Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen in Österreich. Das Problem liegt vor allem darin, dass eine solche Regelung keinen Schutz von Mindeststandards durch Grundsatzgesetzgebung des Bundes bietet. Das Ergebnis werden Kürzungen des Budgets für die Kinder- und Jugendhilfe durch die Länder sein.“

Dazu würde eine fehlende Leistungskontinuität für Familien bei Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland kommen. Außerdem würde die Verländerung eine Erschwernis bei bundesländerübergreifenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bewirken, z.B. bei der Unterbringung von Pflegekindern in benachbarten Bundesländern. Nicht zuletzt wäre kein flexibler bundesweiter Einsatz von Fachkräften wegen unterschiedlicher Qualifizierungsvoraussetzungen mehr möglich.

Diese „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe kommt für alle ExpertInnen in der Praxis überraschend und widerspricht bisherigen Bemühungen zur Vereinheitlichung von Qualitätsstandards und Leistungsangeboten. Fenninger: „Bei Vorschlägen wie diesen wünschen wir uns Partizipation der ExpertInnen aus der Praixs – die davon betroffenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese werten den Vorstoß als fachlich unreflektiert und nicht vereinbar mit den Zielsetzungen des Bundes.“

Rückfragen & Kontakt:

Volkshilfe Österreich
Melanie Rami, MA
Pressesprecherin
+43 (0) 676 83 402 228
melanie.rami@volkshilfe.at
www.volkshilfe.at/presse

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