Volkshilfe zu Mindestsicherungszahlen 2017 | Volkshilfe Österreich, 06.09.2018

Gross & Fenninger: Die Zahlen zeigen, dass immer mehr Kinder von Armut betroffen sind

Wien (OTS) Die Statistik Austria veröffentlichte heute die Zahlen zum Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2017. In einer ersten Analyse stellt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich fest: „Im Vergleich zu 2016 gab es kaum einen Anstieg der BezieherInnen. Es ist vor allem auch ein Rückgang im Jahresverlauf feststellbar: Während im April 2017 129.824 Bedarfsgemeinschaften die Mindestsicherung bezogen, waren es im November 123.855.“

JedeR 3. BezieherIn ist ein Kind!

Besonders hoch sei jedoch der Anteil der Kinder, für die Mindestsicherung bezogen wurde: „Es fällt auf, dass besonders in Oberösterreich, Tirol und in der Steiermark ein hoher Anteil von MindestsicherungsbezieherInnen auf Kinder fällt. In Oberösterreich sind es sogar 41 Prozent.“ Das sei ein weiterer Beleg für die Verfestigung von Kinderarmut in Österreich, so der Direktor: „Die geringe finanzielle bzw. materielle Ausstattung dieser Kinder ist nur ein Teil der Auswirkung von Armut. Hand in Hand damit gehen gesundheitliche Einschränkungen, kulturelle bzw. Bildungsnachteile und viel weniger soziale Kontakte.“ Kinder befinden sich im Bezug der Mindestsicherung, weil ihre Eltern beispielsweise auf Grund von Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungsverpflichtungen zu wenig Geld im Monat zur Verfügung haben.

Zu beachten sei außerdem, dass über 70% der BezieherInnen bzw. 215.026 Personen in Haushalten leben, in denen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als Ergänzung oder Aufstockung bezogen wird, so Fenninger: „Ein Hinweis darauf, dass das monatliche Einkommen aus Erwerbsarbeit oder anderen Leistungen für einen Großteil der BezieherInnen nicht zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes reicht und unter dem Richtsatz der Mindestsicherung liegt.“

Das Mindeste für ein würdevolles Leben!

Fenninger warnt davor, die Veröffentlichung der neuen Zahlen mit einer Kostenexplosion gleichzustellen: „Beim Anteil der Mindestsicherung an den Sozialausgaben insgesamt handelt es sich immer noch um weniger als 1%.“ In Hinblick auf die Zielsetzungen der Mindestsicherung müsse es uns das wert sein, meint auch Barbara Gross, Präsidentin der Volkshilfe Österreich: „Mit der Mindestsicherung wird auf die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben abgezielt. Sie ist das letzte soziale Netz Österreichs, das Mindeste.“

Das sei auch an den Anspruchsvoraussetzungen erkennbar: „Nur Personen, die hilfsbedürftig sind, einen legalen und dauerhaften Aufenthalt in Österreich haben, die bereit sind zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft und ein Vermögen von weniger als 4.315,20 Euro haben, sind anspruchsberechtigt. Die Mindestsicherung bewahrt vor dem Abdriften in Obdachlosigkeit und absolute Armut.“ Das bedeutet, dass nicht nur Ersparnisse aufgebraucht werden, sondern die BezieherInnen auch bereit zur Arbeitsaufnahme sein müssen. Niemandem, der oder die arbeitsfähig ist, steht es also frei, sich auszusuchen, ob er oder sie arbeiten will. Die BezieherInnen der Mindestsicherung befinden sich in einer finanziellen Notlage, sie können ihre existenziellen Grundbedürfnisse nur unzureichend decken. Hier muss und soll der Sozialstaat aktiv werden, damit gesellschaftliche Teilhabe in Österreich weiterhin möglich ist. Dieses Mindestmaß für ein würdevolles Leben dürfe nicht gekürzt werden, appellieren Gross und Fenninger an die Bundesregierung abschließend: „Das muss uns sozialer Zusammenhalt einfach wert sein.“

Rückfragen & Kontakt:

Volkshilfe Österreich
Melanie Wenger-Rami, MA
Pressesprecherin
+43 (0) 676 83 402 228
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