Vorschau auf die 4. Sitzung des Wiener Landtages am 25. März 2021 | PID Presse

Wien (OTS) Die 4. Sitzung der 21. Wahlperiode des Wiener Landtages beginnt am Donnerstag, dem 25. März 2021, um 9 Uhr mit der Fragestunde. Der Landeshauptmann und die zuständigen Stadträtinnen und Stadträte beantworten Anfragen u.a. zu folgenden Themen:

Veranlagung der Sozialbau AG bei der Commerzialbank Mattersburg, pandemiebedingte Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes, Kritik des Stadtrechnungshofes an der MA 40, Weiterentwicklung der MA 35, Verfahrensrechte für anerkannte Umweltorganisationen, Gesetzesentwurf betreffend ein neues Wiener Fördertransparenzgesetz, Grundversorgung bzw. Mindestsicherung für strafrechtlich belangte Personen und jene mit negativem Asylbescheid, Transparenz auf Wiener Landesebene, Änderung des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes.

Das Thema der Aktuellen Stunde wird diesmal vom Klub der Freiheitlichen Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte eingebracht. Es lautet „Phantom- und Versorgungsjobs im Land Wien – es fehlt nach wie vor Transparenz- und Korruptionsbekämpfung“

Im Anschluss kommen Entwürfe zu Änderungen folgender Wiener Gesetze zur Verhandlung:

Tourismusförderungsgesetz, Gebrauchsabgabegesetz, 3. COVID-19-Abgabenänderungsgesetz, Krankenanstaltengesetz, Nationalparkgesetz, Naturschutzgesetz, Fischereigesetz, Jagdgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Buschenschankgesetz, Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz.

Der Bericht über die Behandlung der im Jahr 2020 abgeschlossenen Petitionen, der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien über das Jahr 2019, die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zu selbigem und der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1§8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2019 und 201 werden dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Zutrittsbestimmungen für Medien; Presseausweis unbedingt erforderlich

Der Zutritt zum Festsaal ist für berichtende Medien ausschließlich über die „Feststiege II“ möglich (Rathaus – Eingang Felderstraße).

Aufgrund der geltenden Covid-19-Sicherheits- und Hygienebestimmungen ist maximal 1 Person pro Redaktion und Medium in den Rathaus-Festsaal zugelassen. Im Rathaus als Amtsgebäude der Stadt Wien gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Bitte halten Sie auch den Mindestabstand von 2 Metern ein.

Der Festsaal ist öffentlich nicht zugänglich. Vertreterinnen und Vertreter der Medien müssen am Eingang einen Presseausweis vorweisen und ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Service für Medien

Die Rathauskorrespondenz berichtet wie gewohnt vom Sitzungstag: https://www.wien.gv.at/presse

Livestream von der Sitzung: https://www.wien.gv.at/

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Ersten Präsidenten des Wiener Landtages
Mag. Renate Schierhuber
Mediensprecherin
+43 1 4000 81134
renate.schierhuber@wien.gv.at
www.wien.gv.at

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