Vorwürfe von Dominik Nepp bereits gerichtlich widerlegt

Möglicher Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Wien (OTS/SPW-K) Der Anwalt des Wiener SPÖ-Gemeinderats Omar Al-Rawi nimmt gelassen Stellung zu den Vorwürfen des FPÖ-Wien Vorsitzenden Dominik Nepp. Nepp hatte in einer Pressekonferenz behauptet, man könne Al-Rawi „ein Naheverhältnis zu Islamisten“ unterstellen. Al-Rawis Anwalt verweist auf eine rechtswirksame einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien zu 11 Cg 74/20 z vom 13.10.2020, mit welcher Dominik Nepp die Behauptung, Omar Al-Rawi sei ein „Islamist, der versuche, demokratische und rechtsstaatliche Strukturen zu unterwandern und gleichartige Behauptungen“ untersagt worden ist

Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass der dort beklagte FPÖ-Obmann den gebotenen Wahrheitsbeweis nicht erbringen habe können und die von Nepp vorgetragenen Tatsachen, selbst wenn sie der Wahrheit entsprechen würden, die inkriminierte Äußerung nicht rechtfertigen würden.

Al-Rawis Anwalt erklärte unmittelbar nach der Pressekonferenz, er werde prüfen, ob Dominik Nepp mit seinen heutigen Äußerungen gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot verstoßen hat. Falls ja, werde er unverzüglich Exekution gegen Nepp einleiten.

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