VP-Gerstl: „Entscheidung des VfGH ist zu akzeptieren – U-Ausschüsse müssen konkrete Ergebnisse liefern!“

Wien (OTS) Der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im beginnenden Ibiza-Untersuchungsausschuss, Wolfgang Gerstl, äußerte sich heute zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Zulässigkeit des Verlangens von Neos und SPÖ. Für Gerstl war die Entscheidung des VfGH zum Ibiza-U-Ausschuss wichtig, um vor dem Beginn Rechtssicherheit herzustellen. „Die Entscheidung des VfGH ist zu akzeptieren und wir starten mit der ursprünglichen Fassung des Verlangens in die Aufklärungsarbeit“, so Gerstl.

Wichtig werde es laut Gerstl sein, dass der Ibiza-U-Ausschuss sich nicht in der Fülle der Untersuchungsgegenstände zerfranst und dann am Ende keine konkreten Ergebnisse liefern kann. „Hier wird auch der Ausschussvorsitzende sowie die Verfahrensrichterin gefordert sein, denn ein parlamentarisches Transparenz-Instrument wie der U-Ausschuss soll aufklären, politische Verantwortungen und mögliche Konsequenzen aufzeigen. Nach der Entscheidung des VfGH können wir nun mit voller Kraft den Ibiza-U-Ausschuss in Angriff nehmen.“

Hinzuweisen sei laut Gerstl auf den Umstand, dass der VfGH defacto keine Aussagen zur Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes selbst trifft, sondern sich in seiner Entscheidung auf die Vorgangsweise des Geschäftsordnungsausschusses konzentriert und diese kritisiert.

Gerstl bewertet in diesem Zusammenhang erneut positiv, dass durch die VfGH-Prüfung keine Zeit verloren gegangen ist. Durch die verfassungsrechtlich festgelegte Fokussierung auf einen bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes konnte der U-Ausschuss bereits eingesetzt und vorbereitet werden. Erste Unterlagen sind schon da. „Jetzt können sich alle Ausschussmitglieder voll und ganz auf die konstruktive und seriöse Aufklärungsarbeit konzentrieren. Genau diese liegt gegenüber der Bevölkerung in unserer gemeinsamen Verantwortung“, betont Gerstl.

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