Ausbleibende Entbindung des SPÖ-Parteianwalts von der Verschwiegenheitspflicht mehrt Unglaubwürdigkeit, Zweifel und Skepsis
Wien (OTS) – „Die SPÖ war die einzige Partei, der das Video ab 2017 bis hinauf zur Parteiführung angeboten wurde. Diese hatte sogar den Parteianwalt zur Prüfung herangezogen, Christian Kern hat ihn aber bis heute nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden. Warum verhindert Kern damit bis heute die Wahrheitsfindung?“, fragt VP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl nach der heutigen Befragung des Ex-SPÖ-Bundeskanzlers. Auch formalrechtlich sei der Vorgang hinterfragenswert. „Wie kann es sein, dass der Anwalt vor seiner Aussage bei der Kriminalpolizei von Christian Deutsch als aktivem Geschäftsführer der SPÖ entbunden wurde, von Kern als Ex-Parteichef ohne Funktion in der SPÖ jedoch nicht?“
Fakt ist und bleibt, dass das Video unter Kerns Parteiführung als Angebot an die SPÖ herangetragen und schließlich mit Preisvorstellungen von bis zu sechs Millionen Euro in ein rotes Beraternetzwerk gespielt wurde. „Die Involvierung der Partei unter Kern ist bekannt und durch Akten und Stellungnahmen von Auskunftspersonen belegt. Wenn man hier bis heute den Mantel des Schweigens drüberlegt, muss man sich nicht wundern, wenn Skepsis und Zweifel bleiben“, so Gerstl, für den unverändert feststeht: „Die SPÖ ist intensiver mit dem Ibiza-Video verbunden, als sie dies gerne zugibt. Dass hier per anwaltschaftlicher Verschwiegenheit wichtige Informationen zur weiteren Aufklärung rund um die Verwertung des Ibiza-Videos weiter zurückgehalten werden, ist dafür erneut eine Bestätigung“, resümiert Gerstl. (Schluss)
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