Warum verweigert AK-OÖ einem Mitglied Hilfestellung?

Obwohl der eigene AK-Vertragsanwalt dem Mitglied Schaden verursachte und sogar Klage gegen ihn eingebracht hat.

Linz (OTS) - Für das Entlassungsverfahren von Georg N. wurde von der AK OÖ ein Vertragsanwalt beauftragt. Dieser hielt sich im Verfahren weder an Abmachungen noch an Weisungen. Georg N. entzog ihm schließlich – mangels Vertrauen - das Mandat und beauftragte auf eigene Kosten einen anderen Rechtsanwalt, sodass er in einer zentralen rechtlichen Frage beim OGH doch noch Recht bekam. Durch die Unzulänglichkeit des AK-Anwalts sind dem AK-Mitglied, abgesehen von der psychischen Belastung, enorme Mehr-kosten entstanden. Die vom AK-Anwalt eingebrachte Klage gegen seinen Ex-Mandanten, das Gericht möge feststellen, dass er sich keine Anwaltsfehler zuschulden habe kommen lassen, wiesen die Gerichte ab.

Dem Präsidium der AK Oberösterreich wurde im Mai 2017 eine umfangreiche Sachverhaltsmitteilung mit über 20 teils schwerwiegenden Fehlhandlungen des AK-Vertragsanwalts übermittelt. Dabei ging es auch um eine strafrechtlich relevante Unterstellung seines Arbeitgebers, gegen die der Anwalt nichts entgegnet hatte. Unerklärlicherweise wurde dem AK-Mitglied, der mehr als 48 Jahre den Pflichtbeitrag bezahlt hat, ein persönlicher Gesprächstermin bis heute verweigert und trotz mehrmaligen Ersuchens, auf die Fehlhandlungen des Vertragsanwalts nicht eingegangen.

Für die Rechtschutzabteilung der AK-OÖ ist alles rechtens

Für die Bearbeiterin und Leiterin der Rechtschutzabteilung der AK-OÖ ist alles rechtens, dies obwohl in der Sachverhaltsmitteilung eindeutig der Verdacht aufgezeigt wird, dass sowohl der AK-Vertragsanwalt als auch der Firmenanwalt gegen die Richtlinien der Rechtsanwaltskammer verstoßen haben.

+„Unsere Vertragsanwälte sind sorgsam ausgewählte, sehr erfahrene und kompetente Rechtsanwälte - sonst würden sie von uns auch nicht beauftragt werden"

+"Wir sehen keinerlei Veranlassung die Rechtsanwaltskammer oder die Haftpflichtversicherung zu verständigen. Eine Rechtsschutzdeckung der Arbeiterkammer Oberösterreich würde es dafür auch nicht geben“

Das Ersuchen des AK-Mitglieds, das von der Rechtschutzabteilung angeführte sorgsam geprüfte Ergebnis zu übermitteln, wurde einfach ignoriert. Wird in diesem Fall der AK-Vertragsanwalt vor dem AK-Mitglied geschützt oder sollte es nicht umgekehrt sein?

Welche Interessen vertritt die AK-OÖ?

Recherchen ergaben, dass der Firmenanwalt ein ehemaliger Mitarbeiter der AK-OÖ war und vor der unrechtmäßigen Entlassung von Georg N. medial mit der AK-OÖ aufgetreten ist. Auch hat der AK-Vertragsanwalt, als der Firmenanwalt noch als Mitarbeiter bei der AK-OÖ beschäftigt war, gemeinsam mit diesem, für die AK-OÖ einen Mandanten beim OGH vertreten.

Diese Konstellation des Kennens im Kreise der Justiz in einer Kleinstadt wie Linz, ist häufig anzutreffen und sollte nicht automatisch in einen Verdacht münden. Doch wie soll ein AK-Mitglied mit dem Recht umgehen, wenn er auf seine Fragen einfach keine Antwort von jenem Institut erhält, das durch seinen Pflichtbeitrag mitfinanziert wird?

Was macht ein AK-Mitglied ohne Kenntnisse im Arbeitsrecht?

Nur durch die Fachkenntnisse des AK-Mitglieds (er war Prokurist, Personalverantwortlicher und Laienrichter beim Landesgericht Linz, als Arbeits- und Sozialgericht) konnten die Fehlhandlungen des Vertragsanwalts aufgezeigt werden.

Dieser Fall zeigt auf, dass die Arbeiterkammer OÖ bei Fehlhandlungen eines Vertragsanwalts sich nicht mehr zuständig fühlt und ein langjähriges AK-Mitglied einfach im Regen stehen lässt.

Personen, denen ein ähnliches Schicksal widerfahren ist, können sich unter „kontakt@dreimalentlassen.at“ melden.

Zur Vorgeschichte:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170524_OTS0102/
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160421_OTS0098/

Rückfragen & Kontakt:

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

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Quelle

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