Wegen Formalfehlers soll junge Familie mehr als 5.000 Euro Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen – AK fordert soziale Lösung

Linz (OTS) Da staunte eine Familie nicht schlecht, als ihr ein Bescheid der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) ins Haus flatterte: Vier Jahre nach der Antragstellung sollten die Eltern plötzlich das Kinderbetreuungsgeld für das gesamte Kalenderjahr 2014 zurückzahlen, in Summe mehr als 5.000 Euro. Der junge Familienvater, ein Metallfacharbeiter, hatte irrtümlicherweise den Antrag gestellt, den eigentlich seine Frau stellen hätte müssen. Da die Frau in Karenz war und der Vater seiner Arbeit nachging, wurde die gesetzliche Einkommensgrenze überschritten. Die Arbeiterkammer ersuchte den dafür zuständigen Bundeskanzler Kurz um eine lebensnahe Lösung, doch die Rückforderung blieb aufrecht. „Ich erwarte mir vom Bundeskanzler eine soziale Rechtsanwendung, statt sich starr hinter dem Wortlaut des Gesetzes zur verstecken“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Als sich der Vater mit seinem Problem an die Arbeiterkammer Oberösterreich wandte, fragte diese natürlich bei der OÖGKK nach und erfuhr dort, man sei nur Ausführungsorgan, zuständig sei für derartige Angelegenheiten der Bundeskanzler. Die AK ersuchte daher den Bundeskanzler, eine sachgerechte und lebensnahe Lösung herbeizuführen. Doch die Rückforderung blieb aufrecht. Für AK-Präsident Kalliauer unverständlich: „Wenn ich mir den Zweck des Kinderbetreuungsgeldes vor Augen führe, ist eine derart formalistische Vorgehensweise nicht nachvollziehbar.“

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die aus der Kindererziehung resultierende finanzielle Nachteile abfedern soll. Zwar hätte die Mutter formal den Antrag stellen müssen, am Familieneinkommen hätte sich dadurch aber nichts geändert. Von einer „Erschleichung einer Leistung“ kann also keine Rede sein. „Die Rückforderung ist eine hohe Belastung für die junge Familie. Ich appelliere daher an den Bundeskanzler, dieses Problem zu beheben. Schließlich spricht er immer von den Familien als Leistungsträger unserer Gesellschaft, für die es Gerechtigkeit zu schaffen gilt“, so Kalliauer.

Hinterfragenswürdig sei allerdings auch, warum ein Rückforderungsbescheid erst nach mehr als vier Jahren eingeht. Für die Familie könnten sich zudem noch gröbere Probleme auftun: Weitergehende Rückforderungen für die restlichen Jahre sind leider nicht auszuschließen.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
+43 (0)50/6906-2190
martina.macher@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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