Weichenstellung für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie in Länderkammer

Neuerungen für Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe

Wien (PK) - Die haushaltsrechtliche Grundlage für die Vorbelastungen durch den Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie passierte heutige auch den Bundesrat mit Stimmenmehrheit. Die Länderkammer widmete sich außerdem der Erhöhung des Haftungsrahmens der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für Investitionen im Tourismus von 250 Mio. € auf 375 Mio. €, das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der FPÖ, der eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 15% vorsieht, fand hingegen keine Mehrheit.

Mehrheitlich stimmten die BundesrätInnen auch den Gesetzesänderungen betreffend Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe zu, die neben der Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie auch einige berufsrechtliche Änderungen bringen.

Finanzielle Weichen für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie gestellt

Der Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun konkret umgesetzt werden, da die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen, auch vom Bundesrat genehmigt wurden. In den Finanzjahren 2018 bis 2023 können demnach Vorbelastungen bis zur Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden - und zwar für die "Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU" bis zu rund 142,5 Mio. €, für die "Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen" bis zu rund 90,7 Mio. und für den "Beschäftigungsbonus" bis zu 2 Mrd. €. Bei Letzterem übernimmt der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten. Unternehmer haben seit 1. Juli 2017 die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) einzubringen, erläuterte Bundesminister Harald Mahrer. Es seien schon über 1270 Anträge digital erfasst, davon 192 bereits abgesendet, und mehr als 17.000 UserInnen haben sich online über die Maßnahme informiert. Er unterstrich außerdem die Bedeutung des Beschäftigungsbonus, mit dem tausende neue Jobs geschaffen werden sollen.

Durch die Unterstützung von Unternehmen bei Neuinvestitionen will man dem Negativtrend der mangelnden Investitionsbereitschaft entgegenwirken, hielt Robert Seeber (V/O) fest. Diese Förderung werde auch positive Wirkung auf die Wirtschaft haben, versicherte er. Schlussendlich bedeute dies mehr MitarbeiterInnen in der Wirtschaft, womit höhere Steuereinnahmen erzielt werden.

Mit diesem Beschluss wird ein weiterer Schritt in Richtung "weniger Arbeitslose" in unserem Land gemacht, zeigte sich Hans-Peter Bock (S/T) erfreut. Er zeigte sich angesichts des prognostizierten Wirtschaftswachstums in Österreich über dem deutschen Niveau, einheimischer Rekordbeschäftigungszahlen und der sinkenden Jugendarbeitslosigkeit zuversichtlich und betonte, dass man durch bereits beschlossene Maßnahmen und den Beschäftigungsbonus entschlossen an der Schaffung von Arbeitsplätzen arbeite.

Kritisch äußerten sich Grüne und FPÖ. Nicole Schreyer (G/T) bemängelte das "Gießkannenprinzip", mit dem ihrer Ansicht nach gefördert werde. Demnach fehle es an einer Zielrichtung, auch Steuerungsziele, wo man hinmöchte, seien nicht enthalten. Die Grünen pochten auf ein faires Steuersystem, bei dem niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden und KMUs profitieren sollen. Reinhard Pisec (F/W) forderte statt des Beschäftigungsbonus die Senkung der Lohnnebenkosten für alle. Der Zusammenhang und die Korrelation von wirtschaftlichem Aufschwung, Investitionen und getätigten Förderungen durch die Regierung wird zu einfach dargestellt, so Pisec.

Erhöhung des Haftungsrahmens für die ÖHT auf 375 Mio. €

Der der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zur Verfügung stehende Haftungsrahmen ist mit 250 Mio. € begrenzt und bereits zu rund 235 Mio. € ausgeschöpft. Vor dieser Ausgangslage und aufgrund des Anstiegs der Haftungsnachfragen für Investitionen im Tourismus im Jahr 2016 um 50% fordern SPÖ und ÖVP eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes. Dies bedeutet eine Erhöhung des Haftungsrahmens der ÖHT für Einzelbetriebe auf 375 Mio. €. Man wolle damit vor allem auf Probleme von kleineren, familiär geführten Tourismusbetrieben reagieren, die derzeit keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen haben, so die Koalition.

Wirtschaftsminister Harald Mahrer stellte fest, dass gerade der Tourismus in den vergangenen Jahren bei Investitionen leidgeprüft war. Neben den erfreulichen Nächtigungsrekorden gebe es viele Herausforderungen, wie Digitalisierung oder Qualifikation der MitarbeiterInnen, mit denen sich diese serviceorientierte "Leitbranche" konfrontiert sieht, sagte Mahrer.

Mit breiter Unterstützung passierte der Antrag dann das Plenum. Mehr als eine Verdopplung der Investitionen vermutet Robert Seeber (V/O). Österreich sei das Land der Möglichkeiten, aber auch das Land der Wirtschaft, weshalb es zukunftsfit werden müsse. Digitalisierung und der internationale Wettbewerb sind nicht zu unterschätzen, das geschnürte Maßnahmenpaket setze daher richtig an, fasste Seeber zusammen. Er betonte auch, dass er die Wirtschaftskammer Österreich als Systempartner versteht, der positiven Input für eine positive Wirtschaftsentwicklung bringt. Zustimmung kam auch von SPÖ und Grünen. Es handle sich um eine erfreuliche Aufstockung von Geldern, der man gerne zustimme, sagten Hans-Peter Bock (S/T) und Nicole Schreyer (G/T).

Das Gesetz zeige den schwierigen und erschwerten Zugang von Betrieben zu Fremdkapital, stellte Reinhard Pisec (F/W) fest. Eigenkapital müsse gefördert werden, Betriebe sollen nicht als Bittsteller fungieren müssen. Der von Pisec eingebrachte Entschließungsantrag, der eine Senkung der Körperschaftssteuer von aktuell 25% auf 15% vorsieht, fand keine Mehrheit. Eine Senkung des aktuellen Steuersatzes hätte nach seiner Einschätzung abnehmende Arbeitslosenzahlen, steigende Innovationskraft und den Anstieg des Volkseinkommens zur Folge. Er verwies auf andere EU-Länder, deren Körperschaftsteuer deutlich geringer ausfällt. Etwa Ungarns Senkung auf 9% sei zu begrüßen, bekräftigte Pisec seinen Vorstoß.

Neuregelung für Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 sieht neben der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens vor. Die bisher getrennten Prüfungsverfahren werden von einem einheitlichen, modulartig aufgebauten Verfahren abgelöst. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Das Muss von mindesten drei Jahren Praxiszeit für die Bestellung - davon zwei berufsspezifische Jahre - bleibt bestehen. Außerdem erhält die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Möglichkeit, sich neben ihrer weiterhin bestehenden gesetzlichen Bezeichnung als "Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" zu bezeichnen. Damit die Standards auch für Revisionsverbände gelten, kommt es auch zu einer entsprechenden Änderung im Genossenschaftsrevisionsgesetz. Dieses wurde einstimmig angenommen.

Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz werden bereits bestehende Bestimmungen an die Erfordernisse angepasst, die sich mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung beschäftigen. Darüber hinaus werden auch noch ausstehende Regelungen der Richtlinie zur Berufsqualifikationsanerkennung aufgenommen.

In der Gewerbeordnung wurden heute bereits zwei relevante Dinge festgehalten: Qualität und Ausbildung, dort wie da relevante Argumente, merkte Klaus Fürlinger (V/O) an. WirtschaftstreuhänderInnen sind nicht im selben Maß ausgebildet, weshalb AnwältInnen ihrem Ausbildungsziel nachgehen sollten, auch zum Konsumentenschutz. Er monierte die Wettbewerbverschiebung und fasste zusammen, dass der vorliegende Kompromiss mit vielen Einschränkungen in der Beratungsthematik seine Tragfähigkeit in der täglichen Praxis erst werde erweisen müssen.

Interessen der RechtsanwältInnen und WirtschaftstreuhänderInnen sind natürlich unterschiedlich, aber der vorliegende Kompromiss sei gut, sind nun SteuerberaterInnen wie auch WirtschaftsprüferInnen beispielsweise gleichermaßen zu Jahresabschlüssen berechtigt, hielt Hans-Peter Bock (S/T) fest.

Ähnlich wie beim ÄrztInnen-Mangel, stellte Reinhard Pisec (F/W) in den Raum, dass mit der vorliegenden Maßnahme auf jährlich zu wenig neue WirtschaftsprüferInnen reagiert werden soll. Die Reduktion der Ausbildungszeit beanstandete er jedoch als falschen Schritt. Die Ursachen für einen Mangel neuer WirtschaftsprüferInnen sei vielleicht ein anderer als der Prüfungsmodus, der nun adaptiert wird, fügte er hinzu. Die FPÖ will lieber die Ursachen bekämpfen, nicht die Wirkungen, merkte Pisec an und wünschte sich, dass SteuerberaterInnen kleine notarielle oder anwaltliche Tätigkeiten durchführen dürften. Dies würde auch eine Vereinfachung für KlientInnen darstellen, müsste man nur zu einer Person gehen, unterstrich er.

Gegen das Gesetz stimmten die Grünen, Heidelinde Reiter (G/S) meldete beim Thema Geldwäsche schwere Bedenken an, zumal die jeweilige Kammer des Berufsstandes als Aufsichts- und Strafbehörde agiere. Die Evaluierung 2020 komme den Grünen ebenfalls zu spät. Reiter plädierte außerdem dafür, die Prüfdauer auf sechs Jahre zu reduzieren und den Haftungsrahmen zu erhöhen. Wichtig für die Qualität von Kontrolle seien auch Änderungen, die Lehren aus dem Fall Hypo müssen gezogen werden, so die grüne Bundesrätin. (Fortsetzung Bundesrat) wat

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