Weidenholzer: EuGH weist Fluggastdaten-Speicherung in die Schranken

Urteil zu Kanada-PNR ist Erfolg für den Datenschutz und für das EU-Parlament

Wien (OTS/SK) - Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 26. Juli das Fluggastdaten-Abkommen der EU, das sogenannte PNR, mit Kanada gestoppt. Damit wird klargestellt, dass eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Fluggastdaten nicht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre vereinbar ist. Außerdem überprüfte der EuGH erstmals auf Initiative des EU-Parlaments die Vereinbarkeit eines internationalen Abkommens mit der Grundrechte-Charta. "Es war die absolut richtige Entscheidung von uns, den Weg über den EuGH zu gehen und die Vereinbarkeit des PNR-Abkommens mit den europäischen Grundrechten überprüfen zu lassen“, sagt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Mitglied im zuständigen Innenausschuss, und ergänzt: „Das Parlament war die einzige Institution, die damals aufgrund schwerwiegender Bedenken darauf gedrängt hat, den EuGH einzuschalten. Diese Bedenken haben sich bestätigt.“ Nach Unterzeichnung des Abkommens mit Kanada im Jahr 2014 drängte der Rat der Europäischen Union auf eine Zustimmung des EU-Parlaments. Dieses beschloss daraufhin, dass sich erst der EuGH mit dem Abkommen befassen muss. 

Mit dem EuGH-Urteil ist nun die endgültige Klarstellung erfolgt. Auch Vorschläge der belgischen Regierung, PNR auf den Bahnverkehr auszuweiten, wird damit ein Riegel vorgeschoben. "Überschießende Maßnahmen bringen nicht den gewünschten Erfolg, sondern schränken unsere Grundrechte ein. Es ist außerdem ineffizient. Den Daten-Heuhaufen immer mehr zu vergrößern, erschwert im Endeffekt die Suche nach der Nadel“, sagt Weidenholzer. Der Abgeordnete betont, dass es in der Sicherheitspolitik einen Paradigmenwechsel braucht. Maßnahmen müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Das 2014 verhandelte PNR-Abkommen mit Kanada erfüllt diese Kriterien jedenfalls nicht. Ähnliches zeigte sich schon bei dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2016. „Es kann nicht sein, dass Regelungen immer wieder im Nachhinein durch den EuGH aufgehoben werden müssen, weil sie nicht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre zu vereinbaren sind. Wir brauchen bereits in der Beschlussphase gute Gesetze. Allerdings zeigt das Urteil auch, dass die Gewaltenteilung funktioniert und in Europa die Grundrechte-Charta respektiert wird. Das EU-Parlament hat auf die Prüfung gepocht und somit als Gesetzgeber richtig reagiert", schließt Josef Weidenholzer, Vizepräsident der SozialdemokratInnen im EU-Parlament. (Schluss) sc

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