Weniger Verwaltungsaufwand bei landwirtschaftlichen Direktzahlungen

Nationalrat beschließt Marktordnungsgesetznovelle

Wien (PK) - Erleichterungen bei Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik bringt eine Novelle des Marktordnungsgesetzes, die heute im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS beschlossen wurde. So sollen nun im Gefolge der geänderten Vorschriften der so genannten Omnibus-Verordnung der Europäischen Union die Bestimmungen über die aktiven Betriebsinhaber nicht mehr zur Anwendung kommen. Das Auslaufen der Milchquotenregelung wiederum bringt es mit sich, dass die diesbezüglichen innerstaatlichen Regelungen nun gestrichen werden.

Nach den bisherigen Bestimmungen galt, dass an Personen, die Flughäfen, Wasserwerke oder Sport- und Freizeitflächen betreiben sowie Eisenbahnverkehrsleistungen oder Immobiliendienstleistungen erbringen, keine Direktzahlungen gewährt wurden, sofern sie nicht belegen konnten, dass landwirtschaftliche Tätigkeit einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Gesamttätigkeit darstellt. In Österreich betraf die Anwendung dieser Regelung, wie Bundesministerin Elisabeth Köstinger in der Debatte zu bedenken gab, jedoch nur wenige Betriebe und verursachte damit übermäßig hohen Verwaltungsaufwand. Nach der nunmehr verabschiedeten Novelle können Personen, die neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit derartige Aktivitäten betrieben, ohne Erbringung zusätzlicher Nachweise Zahlungen erhalten. Flächen im abgegrenzten Bereich von Flughäfen oder als Teil von Golf- und anderen Sportplätzen bleiben weiterhin nicht beihilfefähig. Positiv vermerkte Köstinger zudem, dass nun die Möglichkeit zusätzlicher Zahlungsansprüche für freie Hutweiden besteht.

Regierungsparteien gegen Kürzungen der EU-Förderungen

ÖVP-Mandatar Hermann Gahr erwartet sich von der Novelle nun weniger Bürokratie und weniger Kosten für die österreichischen LandwirtInnen. Sein Fraktionskollege Franz Eßl rief dazu auf, gemeinsam gegen eine Kürzung von Agrarförderungen aus Brüssel aufzutreten. Die Zahlungen an die Bauern seien keine "Sozialleistungen", sondern Leistungsabgeltungen, die gegen strikte Auflagen gewährt werden, pflichtete ihm Nikolaus Berlakovich (ÖVP) bei. "Die EU-Budgetvorschläge zur Landwirtschaft dürfen nicht der Weisheit letzter Schluss sein", bekräftigte Nikolaus Prinz (ÖVP).

Maximilian Linder (FPÖ) wiederum begrüßte die neue Schulmilch-Verordnung und die erhöhten Beihilfen für die Schulmilchaktion. Scharf reagierte er überdies auf Kritik an den Agrarförderungen. "Wir Bauern liegen nicht in der Hängematte, sondern erbringen wichtige Leistungen", stellte er mit Nachdruck fest. Karin Doppelbauer (NEOS) sah zahlreiche Erleichterungen für die Landwirtschaft und unterstützte die Novelle.

SPÖ kritisiert Verteilung der Gelder und Pestizideinsatz

Für Erwin Preiner (SPÖ) geht die Novelle hingegen zu wenig weit. So sollte mehr Geld von der 1. Säule der Direktzahlungen in die 2. Säule, die ländliche Entwicklung, verlagert werden. Insgesamt schlug der Agrarsprecher der Sozialdemokraten eine seiner Meinung nach gerechtere Verteilung der landwirtschaftlichen Förderung im Sinne einer Obergrenze von 25.000 € für die Fördergelder sowie einer Umverteilungsprämie vor, konnte sich mit einem umfangreichen Abänderungsantrag aber nicht durchsetzen. Elisabeth Feichtinger (SPÖ) beklagte den hohen Pestizideinsatz in der Landwirtschaft und verlangte klare Umweltkriterien für die Förderungen. Heftige Kritik am Einsatz von Glyphosat übte auch ihr Fraktionskollege Maximilian Unterrainer, der zudem an Köstinger appellierte, bei den Förderungen den Fokus stärker auf die Bergbauernbetriebe und deren Leistung für die Erhaltung der Landschaft und für den Tourismus zu legen. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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