Wenn Feuerwerkskörper ins Auge gehen

Silvester 2017: über 80 Fälle in Österreich

Wien (OTS) Der Verband der österreichischen Augenärztinnen und Augenärzte (ÖOG) hat Anfang des Jahres die österreichischen Augenabteilungen bezüglich Anzahl der Feuerwerksunfälle zum Jahreswechsel 2017/18 befragt. „Das Ergebnis ist erschreckend, zumal die Gesetzeslage in Österreich ja bereits mehrmals verschärft wurde!“, so Univ.-Prof. Dr. Matthias Bolz,  Vorstand und Professor an der Klinik für Augenheilkunde der Johannes Kepler Universität Linz und Referent für Öffentlichkeitsarbeit der ÖOG. 

86 Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper

Gemäß der Umfrage unter 25 Augenabteilungen wurden die meisten Fälle aus Wien berichtet. Spitzenreiter war das SMZ-Ost mit mehr als 20 verletzten Personen, die operativ behandelt werden mussten.

Von leichten Verletzungen bis zu Erblindung

Die Bandbreite von Verletzungen reichte von leichten Verbrennungen der Lider bis zu schweren Verletzungen des Augapfels, die zur Erblindung bzw. in einem Fall sogar zum Verlust des Auges geführt haben. Bei den schweren Verletzungen kommt es zu einer Kombination von Verbrennung, einer stumpfen Gewalteinwirkung auf den Augapfel, teilweise auch zu Verätzungen. Folge sind oberflächliche Verletzungen, die Entwicklung einer Linsentrübung, der Einriss des Augapfels, eine Netzhautabhebung oder eine Blutung im Auge. In vielen Fällen sind langwierige Operationen und teils auch Folgeoperationen unumgänglich. Nicht selten sind noch andere Gesichtsregionen, wie zum Beispiel der Gesichtsschädel oder die gesamte Gesichtshaut mit betroffen. Auch Verletzungen anderer Körperregionen wie zum Beispiel der Hände sind nicht unüblich.

Gesetzeslage

Nur wenigen ist bekannt, dass die Verwendung der im Freien herkömmlich verwendeten Raketen unter 16 Jahren nicht erlaubt ist. Seit 2016 sind beispielsweise Besitz und Verwendung von Schweizer Krachern, die einen Blitzknallsatz enthalten, verboten und strafbar. Jene Schweizer Kracher, die als Knallsatz nur Schwarzpulver enthalten, sind zwar erlaubt, aber nur außerhalb des Ortsgebiets bzw. abseits von Menschenansammlungen oder Sportveranstaltungen. Silvesterknaller/Feuerwerkskörper sind in vier Kategorien eingeteilt, wobei die Altersbeschränkung bei der niedrigsten Kategorie (Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) bereits ab 12 Jahren und  jene der zweiten Kategorie (Schweizer Kracher, Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, „Ladycracker“) ab 16 Jahren erlaubt sind. Die Altersbeschränkung der beiden letzten Kategorien gilt ab 18 Jahren, wobei Sachkunde bzw. Fachkenntnis vorausgesetzt wird. Gänzlich verboten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tankstellen und an leicht entzündlichen Orten.

Forderung der Augenärzte

„Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahren kann man nur sagen: Jeder Fall ist ein Fall zu viel! Der überwiegende Großteil der Verletzten hat sich laut eigenen Angaben die Verletzungen durch handelsübliche, zugelassene Produkte zugezogen. Eine wirklich sachgemäße Verwendung ist gerade im dicht besiedelten Gebiet in einer ausgelassenen Feierstimmung nur in wenigen Fällen möglich. Wir plädieren daher, Feuerwerke nur professionellen Organisationen zu überlassen und im Privatbereich gänzlich darauf zu verzichten. Neben der Gefahr einer Erblindung kann die unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern auch schwere Hörschäden verursachen. Unser Appell ist daher: Schonen Sie Umwelt und Geldbörse und setzen Sie Ihre Familie und Freunde nicht unnötig einer Gefahr aus. Das Risiko, die Silvesternacht möglicherweise in der Notfallambulanz zu verbringen, zahlt sich nicht aus.“ so Bolz abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Ophthalmologische Gesellschaft (ÖOG)
Die Österreichischen Augenärztinnen und Augenärzte

Ingrid Wallner, MBA
Tel.: 0664/300 82 86
Email: ingrid.wallner@augen.at
www.augen.at

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