Weratschnig: One-Mobility-Gesetz ist Grundlage für fairen Vertrieb des 1-2-3-Klimatickets

Grüne: Umstieg auf klimafreundliche und leistbare Mobilität wird einfach und unkompliziert

Wien (OTS) „Mit dem One-Mobility-Gesetz schaffen wir die Grundlage für den fairen Vertrieb des 1-2-3-Klimatickets“, sagt der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig. Nach einer Ausschussbegutachtung hat sich der Verkehrsausschuss heute, Dienstagabend, erneut mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum 1-2-3-Klimaticket beschäftigt. Der abgeänderte Antrag der Verkehrssprecher der Koalitionspartner Grüne und ÖVP fand die Zustimmung von SPÖ und NEOS und wurde gemeinsam mit ihnen eingebracht.

Mit dem Gesetz hat das Klimaschutzministerium nun die Möglichkeit, gemeinsam mit den Verkehrsverbünden und den Verkehrsbetrieben eine One-Mobility-GmbH zu errichten. Es ermöglicht unter anderem, dass sich Gebietskörperschaften und deren Verkehrsunternehmen mit bis zu 25 Prozent an der GmbH beteiligen können. Diese GmbH wird als neutrale nationale Vertriebsplattform für das österreichweite Jahresnetzticket dienen. „Mit dem 1-2-3-Klimaticket stellen wir sicher, dass der Umstieg auf klimafreundliche und vor allem leistbare Öffentliche Verkehrsmittel für alle Menschen in Österreich einfach und unkompliziert möglich ist. Das schont die Haushaltskassen und die Umwelt nachhaltig“, erklärt Weratschnig. Die Bundesländer Salzburg, Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich haben die Verträge zur Umsetzung des 1-2-3-Klimatickets bereits unterzeichnet.

Seit Anfang der 2000-er Jahre hat beinahe jede Regierung den Bürger*innen ein leistbares, österreichweites Öffi-Ticket versprochen, aber keine hat dieses Versprechen bislang eingehalten. „Diese Bundesregierung hat sich klar zur Einführung von leistbaren regionalen und nationalen Jahresnetzkarten bekannt und die heute im Ausschuss vorgelegten Gesetze liefern die rechtlichen Grundlagen, um die österreichweite Stufe des 1-2-3-Klimatickets für die Bürger*innen umzusetzen. Dass wir jetzt auch SPÖ und NEOS für dieses Leuchtturmprojekt gewinnen konnten, ist ein klares Signal in Richtung Mobilitätswende und den Kampf gegen die Klimakatastrophe“, freut sich Weratschnig.

„Mit diesem Gesetz stellen wir auch sicher, dass für die Kund*innen bestmöglicher Service und Transparenz durch eine einheitliche Buchungsplattform aller teilnehmenden Mobilitätspartner*innen gewährleistet wird. Die Unternehmen sollen die Plattform zudem schrittweise für den Vertrieb eigener Zeit- oder Wochenkarten nutzen können“, erläutert Weratschnig.

Das ebenso im Ausschuss vorgelegte Klimaticket-Gesetz regelt die finanzielle Abgeltung für die Verbünde und Verkehrsunternehmen, die im Gegenzug auf Basis privatrechtlicher Umsetzungsverträge das Klimaticket als Verbundtarif anerkennen.

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