WGKK: ÄK-Forderungen sind vor Hintergrund der Honorarverhandlungen zu sehen

Honorare stiegen in der Vergangenheit stark an – Öffnungszeiten gehören ausgeweitet

Wien (OTS) - Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) reagiert gelassen auf die heute präsentierten Forderungen der Wiener Ärztekammer. Zum einen sind sie nicht neu und zum anderen stehen die Honorarverhandlungen bevor.

Zur Forderung nach höheren Honoraren hält die WGKK fest, dass diese in den vergangenen Jahren stark angehoben wurden. Konkret stiegen jene der Wiener Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner zwischen 2011 und 2016 um 28,02 Prozent, was im Bundeslandvergleich der höchste Zuwachs ist. Aber auch die Honorare der übrigen Ärztinnen und Ärzte sind stark gestiegen - abhängig von der jeweiligen Fachgruppe zwischen 16,56 und 34,73 Prozent.

Der Ruf nach mehr Geld wird auch nichts daran ändern, dass immer weniger Jungärztinnen und –ärzte Allgemeinmedizinerin oder –mediziner werden möchten. Statt ständig höhere Honorare zu fordern, sollte die Standesvertretung die Studentinnen und Studenten sachlich über den Beruf der Allgemeinmedizinerin/des Allgemeinmediziners informieren und nicht die Nachwuchskräfte abschrecken. Momentan hören die künftigen Ärztinnen und Ärzte von der Standesvertretung nur, welche Belastungen auf sie zu kommen, wenn sie als Kassenallgemeinmedizinerin oder -mediziner tätig sind – über die Chancen wir aber nicht informiert.

So erhält eine Allgemeinmedizinerin/ein Allgemeinmediziner, die/der einen Vertrag mit der WGKK hat, jährlich durchschnittlich mehr als 213.000 Euro an Honoraren. Hat sie/er zusätzlich Verträge mit anderen Krankenkassen (z.B. BVA oder VAEB), erhöht sich das Einkommen entsprechend.

Sollte eine Ärztin/ein Arzt zusätzlich auch Vorsorgeuntersuchungen (VU) durchführen, kann durchaus ein hoher Umsatz erzielt werden. So kam die bestverdienendste Ärztin, mit der die WGKK einen Vertrag für die klassischen Behandlungen und die Vorsorgeuntersuchung abgeschlossen hat, auf eine Honorarsumme von mehr als 770.000 Euro im Jahr 2016 – und das bei einer angegebenen Ordinationsöffnungszeit von 21 Stunden pro Woche.

Oftmals weniger als 20 Stunden geöffnet

Aus Sicht der WGKK bedarf es bei den Öffnungszeiten ein Umdenken der Ärztekammer. Oftmals haben die Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen nicht einmal 20 Stunden geöffnet. Mediziner, die seit dem 1. Jänner 2004 Verträge mit der WGKK abschließen, müssen ihre Ordination mindestens 20 Stunden pro Woche offenhalten. Davor waren es nur 10 bis 15 Stunden. 293 der 734 Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner, die aktuell mit der WGKK einen Vertrag abgeschlossen haben, arbeiten noch nach diesem Modell und haben ihre Ordination vertraglich weniger als 20 Stunden geöffnet.

Zum geforderten Entfall der Altersgrenze hält die WGKK folgendes fest: Hier gab es eine entsprechende mehrjährige Übergangsfrist. Generell ist aber zu sagen, dass dies kein Thema wäre, würde die Ärztekammer – wie erwähnt – unter den angehenden Ärztinnen und Ärzten keine schlechte Stimmung verbreiten. Auch mit einer raschen Erweiterung der Öffnungszeiten könnte man die Situation entlasten. Doch hier legt sich die Ärztekammer quer.  

WGKK will Arztberuf attraktiver machen

Die WGKK betont, dass sie bereits seit einiger Zeit daran arbeitet, den Beruf der niedergelassenen Ärztin/des niedergelassenen Arzts attraktiver zu machen und bietet daher neben der Möglichkeit Gruppenpraxen zu gründen auch das Job-Sharing an. Hier teilen sich zwei Vertragsärztinnen/ärzte eine Kassenplanstelle. Diese Optionen werden gerade von jungen Medizinerinnen und Medizinern gerne in Anspruch genommen, da sie gerne im Team zusammenarbeiten. Auch wollen Berufsanfänger beim Einstieg in die ärztliche Tätigkeit als angestellte Ärztinnen/Ärzte ohne wirtschaftliches Risiko tätig sein – daher bleiben auch viele nach der Ausbildung im Spital. Eine Anstellung von Ärztinnen/Ärzten bei Ärztinnen/Ärzten wurde zuletzt im Nationalrat diskutiert - das scheiterte aber am Widerstand der Ärztekammer. 

Ausführliche Beratung kann mit WGKK abgerechnet werden

Der Ruf nach dem Entfall der Limitierungen ist für die WGKK unverständlich. Zum einen ist sie für bestimmte Leistungen im Tarifkatalog, der mit der Ärztekammer ausgehandelt wurde, vorgesehen und zum anderen ist das Vorgehen rechtlich durch den Verfassungsgerichtshof bestätigt. Zudem berücksichtigt das dahinterstehende Regelwerk die medizinischen Notwendigkeiten – wie man am Beispiel der therapeutischen Aussprachen sehen kann. Diese Leistung ist nicht in allen Fällen für eine zweckmäßige Krankenbehandlung erforderlich. Kurze Aussprachen sind mit der so genannten Fallpauschale und fachspezifischen Zuschlägen abgegolten, lediglich bei komplexen Erkrankungen, die eine ausführliche Beratung erfordern, kann diese Leistung verrechnet werden.

Abschließend appelliert die WGKK an die Ärztekammer, die Patientinnen und Patienten nicht ständig durch neue Kampagnen und Forderungen zu verunsichern. Stattdessen soll sie die bevorstehenden Vertragsverhandlungen dazu nutzen, die beste Lösung für die Wienerinnen und Wiener herauszuholen und nicht ständig an ihre eigenen Interessen zu denken.

Rückfragen & Kontakt:

Wiener Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Regine Bohrn

10., Wienerbergstraße 15–19
Tel.: +43 1 601 22-1351
Fax: +43 1 601 22-2135
E-Mail: regine.bohrn@wgkk.at
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