Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten ab 24. Juli: Heimischer Lebensmitteleinzelhandel trägt Entscheidung mit.

Non-Food-Handel auf Handelsverband-Empfehlung ausgenommen. Devise lautet lokal vor regional vor national. Gesundheit der Bevölkerung steht an erster Stelle.

Wien (OTS) Gut einen Monat nach Aufhebung der Maskenpflicht hat die Bundesregierung heute erneut eine Maskenpflicht in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen eingeführt. Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Freitag, 24. Juli.

Keine bundesweite Maskenpflicht im Non-Food-Handel

„Der heimische Lebensmitteleinzelhandel trägt die heute verkündeten neuen Maßnahmen zur Wahrung der Gesundheit der Bevölkerung weiterhin mit. Wir freuen uns, dass unserer Empfehlung seitens der Regierungsspitzen Rechnung getragen wurde und der krisengebeutelte Non-Food-Handel mit nicht-lebensnotwendigen Gütern außen vor bleibt – nachdem bei der Wiedereinführung der Maskenpflicht bei Supermärkten kein Verhandlungsspielraum bestand“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer ersten Stellungnahme.

Wir hoffen, dass die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten auf die neuen Vorgaben eigenverantwortlich reagieren, da die Supermärkte kein zusätzliches Personal dafür abstellen können. So wie heute ist uns auch in Zukunft ein möglichst frühzeitiger Einbezug als Stakeholder wichtig, um entsprechende Vorkehrungen treffen zu können, die eine geordnete Abwicklung erlauben.

Fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis

„Die Gesundheit der Bevölkerung geht vor und steht für den österreichischen Handel an erster Stelle. Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis. Das Prinzip sollte stets lauten: lokal vor regional vor national. Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich“, bestätigt Handelssprecher Will.

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht ab April hatte im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%. Daran kann man das Ausmaß des Kollateralschadens klar erkennen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Handelsverband, dass der Non-Food-Handel nicht vom bundesweiten Maskengebot erfasst ist. Positiv bewertet der Handelsverband auch das geplante Ampelsystem, um künftig regional zielgerichtet vorgehen zu können.

„Wichtig ist, dass dieses Ampelsystem allgemein verständlich ausgestaltet wird, damit etwa der Handel nicht extra Kapazitäten abstellen muss, um Kunden auf den jeweils gültigen Stand und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinzuweisen“, so Rainer Will abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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