Wien (OTS) - Am 30.12.2017 gegen 11:50 Uhr führten Beamte der Landesverkehrsabteilung routinemäßige Verkehrskontrollen durch. Dabei konnte ein Pkw angehalten werden, in dem sich neben dem 36-jährigen Lenker noch dessen 24-jähriger Beifahrer befand. Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass gegen den 36-Jährigen ein fremdenrechtliches Aufenthaltsverbot in Österreich besteht. Gegen den 24-Jährigen bestand ein europäischer Haftbefehl. Bei einer amtsärztlichen Untersuchung wurde zudem festgestellt, dass der Fahrzeuglenker durch Suchtgift beeinträchtigt war. Der Führerschein konnte ihm nicht abgenommen werden, da er keinen besitzt. Beide Männer wurden festgenommen.
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